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VI. Schlussbetrachtung
Kindheit an das Problem einer angemessenen Ausstattung am politischen Erbe
seiner Eltern. Und dies umso mehr, als Otto nicht zu den Letzt geborenen wie sein
Bruder Philipp zählte, die dezidiert für eine weltliche Laufbahn ausschieden,
sondern zu den mittleren Söhnen, die eine Art Führungsreserve bildeten.
Neben einigen Rechten und Besitztiteln, vorrangig im südlichen Schwaben
mit der Lenzburg im Zentrum, erhielt Otto Ende der 1180er Jahre mit der
Grafschaft Burgund das mütterliche Erbe als wesentlichen Erbteil zugesprochen.
Die Einsetzung Ottos als ,Graf von Burgund' erfolgte durch seinen Vater; es muss
hingegen offen bleiben, inwiefern er auch der Wunschkandidat seiner Jahre
zuvor verstorbenen burgundischen Mutter gewesen wäre, nachdem sich im Jahr
vor ihrem Tod 1184 nachweislich noch Ottos jüngerer Bruder Konrad bei Beatrix
in Burgund befunden hatte.
Aufgrund seiner ererbten Herrschaftsrechte und politischen Tätigkeiten
sollte Otto I. zeitlebens in eine gewisse Zwitterrolle eines Reichsfürsten und
zugleich burgundischen Fürsten geraten. Namentlich in den ersten Jahren nach
dem Herrschaftsantritt war ihm ein Rangproblem zu eigen, das sich in der
Diskrepanz zwischen seinem beanspruchten und dem ihm zuerkannten Rang
widerspiegelte. Bezeichnete sich Otto anfangs noch selbst als ,Graf von Bur-
gund', wechselte er noch 1189 zum reichsfürstlich anmutenden Titel,Pfalz graf
von Burgund', was ihm sowohl eine klare Scheidung von als auch eine Über-
ordnung über die jüngere Linie der Grafen von Burgund, repräsentiert durch den
nahezu gleichaltrigen Grafen Stephan III. von Burgund, ermöglichte. Am Hofe
Heinrichs VI., seines königlichen Bruders, erkannte man Otto allerdings nicht
den Pfalzgrafentitel, sondern erst den burgundischen Herzogstitel, alsdann den
eines burgundischen Markgrafen zu. Es fiel offenbar zunächst schwer, Otto I.
angesichts zweier ,Herzöge von Burgund' - gemeint sind die kapetingische
Seitenlinie zu Dijon und der zähringische Rektor - sowie des bislang einzigen
reichsfürstlichen Pfalzgrafen, des Halbbruders Friedrichs I. Barbarossa, Pfalz-
graf Konrad bei Rhein, eine passende, allgemein anerkannte Rangposition im
Gefüge der Reichsfürsten und burgundischen Fürsten zu verschaffen. Von Ende
1190 an scheint sich das Problem jedoch gelöst zu haben. Otto fand fortan am Hof
Heinrichs VI. Akzeptanz als ,Pfalzgraf von Burgund' - wohlgemerkt hinter
seinem 1195 verstorbenen Halbonkel Konrad.
Viel stärker als bisher betont werden muss das herausragende Engagement
des Pfalzgrafen im Reichsdienst, das Otto I. im Laufe der Jahre immer stärker
entfalten sollte. Auch ist zu beachten, dass seine pfalzgräfliche Herrschaft nicht
unwesentlich vom Gedanken einer Stellvertretung des Reiches grundiert war.
Ottos auffallend großes Adlersiegel verwies auf das Reich und schien damit eine
über die Grafschaft Burgund hinausweisende Konnotation zu besitzen. Politisch
agierte er augenscheinlich in einem engen Wirkverbund mit seinem kaiserlichen
Bruder Heinrich VI. und seinen anderen Brüdern. Nicht nur suchte Otto I. den
Königs- und späteren Kaiserhof in aller Regel auf, sobald sich dieser im erwei-
terten Süd westen des Reiches aufhielt, so in den Jahren 1189, 1190, 1193, 1194,
1195 und 1196; mit der Zeit wurde er darüber hinaus in der Folge des Todes
seines Bruders Friedrich V, Herzog von Schwaben, zunächst mit zusätzlichen
Rechten im Elsass (1192), später zeitweise mit Grafschaften im Maasgebiet be-
VI. Schlussbetrachtung
Kindheit an das Problem einer angemessenen Ausstattung am politischen Erbe
seiner Eltern. Und dies umso mehr, als Otto nicht zu den Letzt geborenen wie sein
Bruder Philipp zählte, die dezidiert für eine weltliche Laufbahn ausschieden,
sondern zu den mittleren Söhnen, die eine Art Führungsreserve bildeten.
Neben einigen Rechten und Besitztiteln, vorrangig im südlichen Schwaben
mit der Lenzburg im Zentrum, erhielt Otto Ende der 1180er Jahre mit der
Grafschaft Burgund das mütterliche Erbe als wesentlichen Erbteil zugesprochen.
Die Einsetzung Ottos als ,Graf von Burgund' erfolgte durch seinen Vater; es muss
hingegen offen bleiben, inwiefern er auch der Wunschkandidat seiner Jahre
zuvor verstorbenen burgundischen Mutter gewesen wäre, nachdem sich im Jahr
vor ihrem Tod 1184 nachweislich noch Ottos jüngerer Bruder Konrad bei Beatrix
in Burgund befunden hatte.
Aufgrund seiner ererbten Herrschaftsrechte und politischen Tätigkeiten
sollte Otto I. zeitlebens in eine gewisse Zwitterrolle eines Reichsfürsten und
zugleich burgundischen Fürsten geraten. Namentlich in den ersten Jahren nach
dem Herrschaftsantritt war ihm ein Rangproblem zu eigen, das sich in der
Diskrepanz zwischen seinem beanspruchten und dem ihm zuerkannten Rang
widerspiegelte. Bezeichnete sich Otto anfangs noch selbst als ,Graf von Bur-
gund', wechselte er noch 1189 zum reichsfürstlich anmutenden Titel,Pfalz graf
von Burgund', was ihm sowohl eine klare Scheidung von als auch eine Über-
ordnung über die jüngere Linie der Grafen von Burgund, repräsentiert durch den
nahezu gleichaltrigen Grafen Stephan III. von Burgund, ermöglichte. Am Hofe
Heinrichs VI., seines königlichen Bruders, erkannte man Otto allerdings nicht
den Pfalzgrafentitel, sondern erst den burgundischen Herzogstitel, alsdann den
eines burgundischen Markgrafen zu. Es fiel offenbar zunächst schwer, Otto I.
angesichts zweier ,Herzöge von Burgund' - gemeint sind die kapetingische
Seitenlinie zu Dijon und der zähringische Rektor - sowie des bislang einzigen
reichsfürstlichen Pfalzgrafen, des Halbbruders Friedrichs I. Barbarossa, Pfalz-
graf Konrad bei Rhein, eine passende, allgemein anerkannte Rangposition im
Gefüge der Reichsfürsten und burgundischen Fürsten zu verschaffen. Von Ende
1190 an scheint sich das Problem jedoch gelöst zu haben. Otto fand fortan am Hof
Heinrichs VI. Akzeptanz als ,Pfalzgraf von Burgund' - wohlgemerkt hinter
seinem 1195 verstorbenen Halbonkel Konrad.
Viel stärker als bisher betont werden muss das herausragende Engagement
des Pfalzgrafen im Reichsdienst, das Otto I. im Laufe der Jahre immer stärker
entfalten sollte. Auch ist zu beachten, dass seine pfalzgräfliche Herrschaft nicht
unwesentlich vom Gedanken einer Stellvertretung des Reiches grundiert war.
Ottos auffallend großes Adlersiegel verwies auf das Reich und schien damit eine
über die Grafschaft Burgund hinausweisende Konnotation zu besitzen. Politisch
agierte er augenscheinlich in einem engen Wirkverbund mit seinem kaiserlichen
Bruder Heinrich VI. und seinen anderen Brüdern. Nicht nur suchte Otto I. den
Königs- und späteren Kaiserhof in aller Regel auf, sobald sich dieser im erwei-
terten Süd westen des Reiches aufhielt, so in den Jahren 1189, 1190, 1193, 1194,
1195 und 1196; mit der Zeit wurde er darüber hinaus in der Folge des Todes
seines Bruders Friedrich V, Herzog von Schwaben, zunächst mit zusätzlichen
Rechten im Elsass (1192), später zeitweise mit Grafschaften im Maasgebiet be-