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Monatshefte für Kunstwissenschaft — 4.1911

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MISZELLEN .
SCHÜCHLINS LORCHER MAURITIUS-
ALTAR.
Es ist eine leidige Tatsache, daß die kunst-
wissenschaftliche Forschung im Zitieren von Ur-
kunden früher im allgemeinen recht nachlässig
war. Dieser Umstand hat in der letzten Zeit wieder-
holt dazu geführt, daß jüngere Kunsthistoriker, zu
bequem, den Quellen auf den Grund zu gehen,
kurzweg die Richtigkeit derartiger älterer Angaben
in Frage stellten. Daß auch peinlicher Akribie zu-
weilen eine viel benutzte Quellensammlung ent-
gehen kann, beweist Haacks gerade inbezug auf
die archivalischen Studien musterhafte Arbeit über
Schüchlin (Straßburg 1905). Darin heißt es S. 30:
„Das Benediktinerkloster auf dem Marienberg (in
Lorch) enthält eine Mauritiuskapelle. Für diese
soll Schüchlin 1495 einen Altar gearbeitet haben,
der aber nicht mehr existiert. Aber auch diese
Angabe läßt sich mit den Urkunden des Ulmer
Stadtarchives nicht erhärten."
Nach Lorcher Altären wird man allerdings eher
in Lorcher als in Ulmer Urkunden suchen müssen.
Als nächstliegende bietet sich das in der Hauptsache
am Ende des 15. Jahrhunderts entstandene, als
kunsthistorische Fundgrube berühmte „Rote Buch"
des Klosters Lorch im kgl. Geh. Haus- und Staats-
archiv zu Stuttgart. Darinnen heißt es denn auch
S. 154: „Item die tafel vff sant mauritius altar ist
gemacht anno Dni MIIIICLXXXXV vmb LXVIII
guldin vnd hatt sie gemacht maister hanns schülin
von vlm." Ob der Altar in der Tat zerstört ist,
bedarf noch weiterer Untersuchung.
Julius Baum.
URKUNDLICHES ZUM MEISTER DER
HOLZHAUSEN-BILDNISSE. (?)
Im zweiten Band dieser Zeitschrift (S. 582) hat
Heinz Braune den Maler der Holzhausen-Bildnisse
in recht einleuchtender, wenn auch nicht zwingen-
der Weise mit dem Maler Conrad Faber von Creuz-
nach zu identifizieren gesucht. Viel neues Urkund-
liches hat sich bisher nicht feststellen lassen, aber
auch dieses Wenige mag, da es einmal gefunden
ist, hiermit veröffenticht werden.
Gwinner in seinem Buch über Kunst und Künstler
in Frankfurt am Main gibt irrtümlich das Jahr
1537 an, in dem Faber in das Bürgerrecht auf-
genommen worden sei; tatsächlich ist die Auf-
nahme erst 1538 erfolgt. In dem Bürgerbuch, das
die Aufnahmen von 1500—1539 enthält, findet sich

fol. 234 unter 1538 die folgende Eintragung:
Maister Conrat Faber Moler duxit filiam civis
juravit 3. post Oculi [26. März] 1538 dedit 8 s 6 h.
Auch den Namen der Frau lernen wir, und
zwar aus dem Trauungsbuch der Barfüßer kennen,
das das Frankfurter Standesamt bewahrt; hier ist
unter dem Jahre 1537 fol. 17 eingetragen: Conraid
Faber ein Maler von Creutzenach Kathrin Clas
Hussen wölnwebers dochter den 18. Junii.
Der Zustrom von Creuznach nach Frankfurt ist
offenbar ganz beträchtlich gewesen; in dem Zeit-
raum von 1440—1500 finden wir etwa 7 Concze,
Jost, Hans usw. von Creuznach in das Frankfurter
Bürgerrecht aufgenommen, die sich als Leder-
arbeiter, Schuhmacher usw. hier ansässig machen:
ein Künstler ist nicht unter ihnen. Offenbar ist
aber unser Maler auch erst neu zugewandert: das
beweist einmal die Form der Eintragung besonders
des Kopulationsbuches, während man es aus seiner
Signatur: Conrad von Creuznach nicht schließen
könnte; dann aber kommt der Name Faber in
dem erwähnten Zeitraum nicht ein einziges Mal
vor. Auch nachher begegnet er von 1500—1539
nur zweimal: Hans Faber und Simon Faber
(1502 und 1537); beide sind Sattler und stammen
nicht aus Creuznach, sondern aus Bretten und
„Freidenstein" bei Bretten. Dann tritt der Name
Faber erst spät und selten wieder in der zweiten
Hälfte des 16. Jahrhunderts auf.
Von unserem Maler findet sich dann aus dem
Jahre 1551 die Aufstellung einer Berechnung für
Anfertigung eines Himmels für den Kaiser (Stadt-
archiv, Wahltags-Akten T. 2. fol. 236). Für welche
Gelegenheit dieser Himmel angefertigt ist, wird
nicht gesagt: nach Frankfurt ist Karl V. 1551
nicht gekommen.
Die Rechnung folgt hier im Wortlaut, da auch
sie noch die Vielseitigkeit eines Malets der da-
maligen Zeit zeigt1).
Volg was ich einem fürsichtigen weisen rat,
meinen günstigen gebietenden herren an dem
keyserlichen eren hymel auss befelg hrn. Ottigers
von Mollems2) gemacht und weiters zu machen
bestelt alles uff meinen kosten und gelt erlegt hab.
Item erstlich daß umbhenglin mit den fransen
uff beden seyten mit feinem golt vergült, daruff
24 wapen auch mit gold und silber sampt yren
(1) Den Hinweis darauf verdanke ich Herrn Archivdirektor
Prof. Dr. Jung, dem ich auch sonst für frdl. Mithilfe ver-
pflichtet bin.
(2) Oijer von Melem geb. 1499, 1550 älterer Bürgermeister,
gest. 1575.

Monatshefte für Kunstwissenschaft, IV. Jahrg. 1911, Heft 3. 10

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