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Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins — 1907-1908

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Württembergische Kunstchronik
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https://doi.org/10.11588/diglit.7713#0094
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Württembergische Kunstchronik.

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Am 23. Juli wurde in der ersten Kammer beim Etat des Kultusministers
eine Reihe in unser Gebiet einschlagender Fragen behandelt. Bei Kapitel 93
beantragte der Referent, dem Beschluß der zweiten Kammer betr. eine Ver-
bindung der Akademie der bildenden Künste, der Kunstgewerbeschule und
der Lehr- und Versuchswerkstätten beizutreten. - - Geh. Hof rat Dr. von Jobst
bemerkte dazu: Mit dem Sinn des Antrags sei er einverstanden, nicht aber
mit dessen Fassung. Er sei lange genug im Kunstgewerbe tätig gewesen,
um die Notwendigkeit der Verbindung von Kunst und Kunstgewerbe ver-
treten zu müssen. Wenn Künstler und Kunstgewerbetreibende sich gegen-
wärtig schmollend gegenüberstehen, so sei das nur vorübergehend. Unsere
Kunstgewerbeschule leide unter Raummangel und auch mit den Versuchs-
werkstätten sei das gleiche der Fall. Er hätte gewünscht, daß in dem
Kommissionsantrag mehr auf die Herbeiführung einer .,räumlichen'' Ver-
bindung Nachdruck gelegt worden wäre, wie dies der Antrag der zweiten
Kammer getan. Unser Kunstgewerbe habe ein altes Renommee, das sei
insbesondere auf den Ausstellungen von 1881 und 1896 in Stuttgart in die
Erscheinung getreten. Wir haben die Pflicht, Kunst und Kunstgewerbe zu
schützen und zu fördern. Kultminister von Fleischhauer: Von der Nützlich-
keit einer Verbindung zwischen Kunst und Kunstgewerbe sei er überzeugt.
Er werde die Angelegenheit jedenfalls beschleunigen, aber sie gehe nicht allein
die Unterrichtsverwaltung an. Bezüglich des in Aussicht genommenen Platzes
auf der Feuerbacher Heide hat es sich um die jetzt von der Stadt vor-
genommene Aenderung des Stadtbauplans gehandelt. Aber es ist noch eine
wesentliche Voraussetzung zu erfüllen, nämlich die Herstellung einer Straßen-
bahnverbindung und diese setzt die Schaffung einer fahrbaren Straße voraus.
Er werde sein Augenmerk darauf richten, daß die Sache beschleunigt wird. —
Nachdem von Buhl betont, daß auch der Konimissionsantrag eine räumliche
Verbindung der Anstalten im Auge habe, findet derselbe Annahme. — Bei
Kapitel 93, Titel 11, wobei es sich um die Anstellung eines Galerie-Inspektors
in Stuttgart handelt, hebt Professor Dr. von Rümelin die Notwendigkeit her-
vor, diese Stellung mit einem Kunstgelehrten zu besetzen. Ein Künstler habe
nicht immer das nötige Verständnis für Kunstwerke der früheren Zeit. Zu
den Hauptaufgaben des Inspektors gehöre natürlich die Förderung der lebenden
Kunst; ebenso wie auch der größere Teil des Geldes für den Ankauf moderner
Bilder verwendet werden muß. Zu Artikel 94 95 beantragt die Kom-
mission, die Regierung zu ersuchen, die Berufung eines zweiten Landes-
konservators in Erwägung zu ziehen. Freiherr von Gaisberg tritt für diesen
Antrag ein und führt dann aus, daß zur Herbeiführung des wünschenswerten
Denkmalschutzes der $ 117 der Gemeindeordnung nicht ausreiche, indem
darin nicht von Gegenständen im Privatbesitz die Rede ist. Die Denkmals-
pfleger in den einzelnen Bezirken sollten jedenfalls zu Konferenzen mit der
Kommission für württembergische Geschichte sich vereinigen. Auch sei es
an der Zeit, sich darüber klar zu machen, wo unsere Sammlung vaterlän-
discher Altertümer untergebracht werden soll, wenn die Landesbibliothek die
Räume im Parterre des Bibliothekgebäudes selber gebraucht. Freiherr
von Ow: Unser Beschluß dürfe jedenfalls keine Abschwächung desjenigen des
andern Hauses bedeuten, sondern der Sinn muß dahin gehen, einen zweiten
Landeskonservator zu berufen. Auch er sei der Ansicht, daß sowohl § 117
 
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