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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 42.1913(1914)

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Kobelt, Wilhelm: Beiträge zur Geschichte des Dorfes Schwanheim (Main)
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https://doi.org/10.11588/diglit.55174#0156
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W. Kobclt

meindeversammlung und „ungeboden“ hiessen diese Gerichte, weil sie an be-
stimmten Tagen stattfanden und nicht erst geboten, d. h. angesagt werden
mussten. Zu ihnen erschien als Amtsperson und Vorsitzender der Oberamts-
schreiber von Höchst, der dafür einen Gulden bekommt. Protokolle scheinen
leider nicht vorhanden zu sein. Die Rechnungen der letzten Mainzer Jahre
unterschrieben der Schultheiss Henrich, die Gerichtsmänner Joh. Schmitt, Bernhard
Henrich und Peter Berz; ausserdem aber noch die Gemeindevorsteher Peter
Helfenbein, Josef Saffran und Joh. Demant. Es hat also neben dem Ortsgericht
noch eine Vertretung bestanden, die wahrscheinlich auch den Bürgermeister
und die Gerichtsmänner wählte.
Dass aber in besonderen Fällen auch die gesamte Gemeinde zusammentrat
und wichtigere Angelegenheiten entschied, beweist ein Vorgang, der in den
Akten des Wiesenhofs geschildert wird. Als 1808 die Gemeindevertretung nicht
in die Ablösung der Frohnden willigen will, lässt der nassauische Hofkammerrat
Reischer die Bürgerglocke läuten und legt der versammelten Gemeinde die Frage
zur Entscheidung vor, setzt auch bei ihr die Genehmigung durch.
Von Gemeindebeamten sind 1800 vorhanden:
Ein Lehrer, der äusser dem Schulgeld eine Besoldung von 54 fl. und das
nötige Holz erhält.
Ein Gemeindeförster mit 20 fl. Gehalt, mit einem Anteil an den Rügegeldern.
Ein Feldschütz mit 50 fl. und Anteil an den Rügegeldern.
Ein Gerichtsdiener, der auch die Dorfpolizei ausübt, Botengänge besorgt
und dergl., mit 15 fl. Gehalt und allerhand Nebeneinnahmen.
Ein Nachtwächter mit 12 fl. Gehalt.
Eine Hebamme mit 12 fl. Fixum und Nebeneinnahmen.

Die Hirten müssen von den Viehbesitzern bezahlt werden, sie erhalten
aber von der Gemeinde 1 fl. Dinggeld und 1 fl. für das Abschneiden der Hörner-
spitzen beim Rindvieh. Der Schäfer hat freie Wohnung im Schulhaus; der oder
die Rinderhirten erhalten Wohnungsvergütung.
Der Rechnung von 1800 ist ein Inventar beigefügt, in welchem die Ge-
meindegebäulichkeiten nach dem Anschlag, wie solche gegen Feuer assekuriert
sind, aufgeführt werden. Es sind:
1. Das Rathaus (die Porte). 800 fl.
2. Die Gemeindeschmiede. 200 „
3. Das Schul- und Schäferhaus 900 „
4. Das Backhaus.100 „
5. Ein Viehstall. 80 ,,
6. Ein kleinerer dito. 30 „
7. Die Kirche. 2000 „
Das Schulhaus stand in der Nähe der Porte. Dass diese selbst einmal
als Schule gedient habe, wie die Tradition will, bedarf der Bestätigung. Das
Gebäude steht noch; es hat früher dem Bürgermeister Leimer gehört. Die
Einrichtung war nicht sehr glänzend. Für rund 100 Kinder genügten 6 Tische
und 7 Bänke, ein Stuhl mit Schreibpult für denLehrer undzwei Wandtafeln. Natürlich
 
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