die Stadt, unter ihnen Claus Brömse und Gottschalk von
Wickede. Das Jahr 1418 brachte zwar eine Rückkehr der alten
Verhältnisse durch Wiedereinsetzung des gesetzmäßigen Rates.
Aber die Ausgewanderten kehrten nur allmählich zurück und
erst 1429 scheint die Zirkelbruderschaft von neuem hergestellt
worden zu sein. Aus diesem Jahr stammen die Statuten.
Also im Jahr 1429 oder etwas später (1433 als äußerste
Möglichkeit) könnte man die Stiftung des Altars annehmen und
einen Ausdruck des Dankes für glückliches Ueberstehen der
schlimmen Zeit und Neubegründung der Gesellschaft in ihr
sehen. Oder man muß bedeutend weiter an den Jahrhundert-
beginn herangehen, bis (nach Struck) vor 1408 zurück. Den
Stifterwappen nach ist das durchaus möglich. Johann und
Hinrich Meteler gehören zu den Begründern der Gesellschaft.
Claus Brömse und Gottschalk von Wickede müssen, da sie 1429
bereits Zirkelbrüder waren, vor 1408 aufgenommen sein. Für
das Wappen der Renteien kommt vor 1406 neben Karsten oder
Hans von Renteien noch Henning von Renteien in Betracht, der
in diesem Jahr in Paris starb und dessen Kunstliebe uns auch
sonst durch die Stiftung eines Altars und eines Glasfensters in
die Burgkirche bezeugt wird1.
Für ein frühes Datum spricht der Umstand, daß die Zirkel-
gesellschaft in dem Vertrage mit den Franziskanern sich ver-
pflichtet alles kirchliche Gerät, Meßgewänder usw. für ihre
Kapelle zu beschaffen. Es ist also wahrscheinlich, daß sie auch
bald für einen Altaraufsatz Sorge trug2.
1 R. Struck a. a. 0. S. 65.
2 Für die Ueberweisung des Altarschreins nach Schwartau nimmt
Struck die Zeit bald nach Einführung der Reformation an. Die Kapelle
verblieb zwar der damals zum zweiten Male aufgelösten und 1580 rekon-
struierten Gesellschaft, ist aber nicht mehr benutzt worden.
Die Verstümmelungen des Steinreliefs — die sicher nicht nur der
Zufall im Laufe der Zeit, sondern mutwillige Zerstörungslust hervorge-
rufen hat — sind nach Struck noch kurz vorher an der alten Stelle ver-
übt worden und auf die Gewaltsamkeiten des Bürgerzwistes bei Einfüh-
rung der Reformation in den dreißiger Jahren des 16. Jahrhunderts zu-
rückzuführen.
Wickede. Das Jahr 1418 brachte zwar eine Rückkehr der alten
Verhältnisse durch Wiedereinsetzung des gesetzmäßigen Rates.
Aber die Ausgewanderten kehrten nur allmählich zurück und
erst 1429 scheint die Zirkelbruderschaft von neuem hergestellt
worden zu sein. Aus diesem Jahr stammen die Statuten.
Also im Jahr 1429 oder etwas später (1433 als äußerste
Möglichkeit) könnte man die Stiftung des Altars annehmen und
einen Ausdruck des Dankes für glückliches Ueberstehen der
schlimmen Zeit und Neubegründung der Gesellschaft in ihr
sehen. Oder man muß bedeutend weiter an den Jahrhundert-
beginn herangehen, bis (nach Struck) vor 1408 zurück. Den
Stifterwappen nach ist das durchaus möglich. Johann und
Hinrich Meteler gehören zu den Begründern der Gesellschaft.
Claus Brömse und Gottschalk von Wickede müssen, da sie 1429
bereits Zirkelbrüder waren, vor 1408 aufgenommen sein. Für
das Wappen der Renteien kommt vor 1406 neben Karsten oder
Hans von Renteien noch Henning von Renteien in Betracht, der
in diesem Jahr in Paris starb und dessen Kunstliebe uns auch
sonst durch die Stiftung eines Altars und eines Glasfensters in
die Burgkirche bezeugt wird1.
Für ein frühes Datum spricht der Umstand, daß die Zirkel-
gesellschaft in dem Vertrage mit den Franziskanern sich ver-
pflichtet alles kirchliche Gerät, Meßgewänder usw. für ihre
Kapelle zu beschaffen. Es ist also wahrscheinlich, daß sie auch
bald für einen Altaraufsatz Sorge trug2.
1 R. Struck a. a. 0. S. 65.
2 Für die Ueberweisung des Altarschreins nach Schwartau nimmt
Struck die Zeit bald nach Einführung der Reformation an. Die Kapelle
verblieb zwar der damals zum zweiten Male aufgelösten und 1580 rekon-
struierten Gesellschaft, ist aber nicht mehr benutzt worden.
Die Verstümmelungen des Steinreliefs — die sicher nicht nur der
Zufall im Laufe der Zeit, sondern mutwillige Zerstörungslust hervorge-
rufen hat — sind nach Struck noch kurz vorher an der alten Stelle ver-
übt worden und auf die Gewaltsamkeiten des Bürgerzwistes bei Einfüh-
rung der Reformation in den dreißiger Jahren des 16. Jahrhunderts zu-
rückzuführen.