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Verein Historisches Museum der Pfalz [Hrsg.]; Historischer Verein der Pfalz [Hrsg.]
Pfälzisches Museum: Monatsschrift d. Historischen Vereins der Pfalz und des Vereins Historisches Museum der Pfalz — 15.1898

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Nr. 7 (1. Juli 1898)
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baren, daß die königliche Behörde es darauf angelegt hätte, ihm eine besondere
Auszeichnung zu erweisen. Wie anders war heute sein Einzug in Landau als
damals, da er gefesselt auf einer Mähre zwischen zwei Strickreitern durch die
nämlichen Straßen der Stadt gezerrt wurde!
Noch ehe der Wagen mit dem Begnadigten seine Rundfahrt beendete, konnten
die Leute in der Nachbarschaft des Schönlaubschen Hauchs auch schon Frau Barbara,
die Wirtschafterin, beobachten, wie sie mit triumphierender Miene am Fenster stand
und die Ankunft ihres wieder zu Ehren gekommenen Herrn erwartete. Sie war
schon einige Tage vorher samt dem Gesinde von Rhodt eingetroffen, um das so
lange verödet gewesene Haus wieder wohnlich herzurichten, hatte aber bis zur
Stunde ihre eigene Anwesenheit verborgen gehalten.
Am Tage nach dem pomphaften Einzug Schönlaubs sah man Monsieur de
la Grandville, den jetzigen Königslieutenant, in seinem goldgestickten Staatskleid,
mit Degen und Federhut, und gefolgt von zwei Hartschieren, durch die Straßen
von Landau schreiten. Vor dem Hause Schönlaubs machte er Halt und begehrte
Einlaß. Als Vertreter der königlichen Gewalt war er erschienen, um einem Befehl
von Versailles zufolge dem Begnadigten einen amtlichen Besuch abzustatten. Und
mehr noch- Der Königslieutenant geleitete nach diesem Besuch den abgesetzten
Bürgermeister von seiner Wohnung weg aufs Rathaus und dort wurde in der
großen Ratsstube der königliche Gnadenakt in umständlicher und feierlicher Weise
vor dem eigens dazu versammelten Rat verkündet, sodann ein Bericht darüber in
das Buch der Stadt eingetragen und dieses Protokoll von allen Anwesenden unter-
schrieben. Nun, durch diesen feierlichen Vorgang, war den Landauern vollends
klar gemacht, daß die Regierung das ehemalige Stadtoberhaupt wieder für würdig
hielt, aller Ehren teilhaftig zu werden.
Mit selbstbewußter Miene verließ Schönlaub das Rathaus und schritt seiner
Wohnung zu- in dieser Stunde fand er seine frühere Zuversicht wieder. Wie
schwer die Verurteilung ihn auch getroffen hatte, so konnte er sich doch von neuem
eine hervorragende Stellung unter der Bürgerschaft erringen,- denn die außer-
gewöhnliche Feierlichkeit, womit man den Begnadigungsakt umkleidet hatte, ver-
kündete laut und öffentlich, daß der Staat die Ehrbarkeit des ehemaligen Bürger-
meisters voll anerkenne. Sein Vermögensverlust war zwar groß gewesen, aber
kraft seiner Fähigkeiten konnte er im freien Wettbewerb, gestützt auf das Wohl-
wollen der französischen Machthaber und seinen immerhin noch ansehnlichen Besitz,
das Verlorene wohl ebensobald zurückgewinnen, als wenn er in seine früheren
Aemter wieder eingesetzt worden wäre.
XII.
Bevor Traumann Straßburg verließ, um nach Landau zurückzukehren, machte
er sich daran, seine keltischen Goldstücke zu verwerten. Zunächst ermittelte er das
Gewicht des ganzen Fundes und sonderte dann ein viertel davon ab/ denn soviel
hatte er nach dem Gesetz dem Grundeigentümer abzuliefern. Obschon Traumann
außer seiner Verlobten keinen Mitwisser an dem Goldfund hatte, so kam ihm doch
nicht entfernt der Gedanke, stillschweigend etwas zu behalten, was er nicht gesetzlich
als sein Eigentum ansehen konnte. Ein genau abgewogenes Vierteil der Goldstücke
brachte er darum dem Festungsgouverneur auf die Zitadelle. Dieser belobte ihn
ob seiner Redlichkeit und gab ihm auf seine Bitte ein Empfehlungsschreiben an den
Gouverneur von Landau mit. Traumann hatte für sich erwogen, daß es ihm bei
seiner Rückkunft nach Landau wohl nützlich wäre, ein solches Schutzmittel zur Hand
zu haben,- denn wie leicht konnten ihm, dem Ausgewiesenen von Anhängern Schön-
laubs oder von königlichen Behörden Schwierigkeiten bereitet werden.
Nun besaß Traumann noch über siebenhundert Goldstücke. Die besterhaltenen
davon, auf denen fast durchgängig das Gepräge scharf und deutlich sichtbar war,
 
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