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Verein Historisches Museum der Pfalz [Editor]; Historischer Verein der Pfalz [Editor]
Pfälzisches Museum: Monatsschrift d. Historischen Vereins der Pfalz und des Vereins Historisches Museum der Pfalz — 15.1898

DOI issue:
Nr. 8 (1. August 1898)
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https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/pfaelzisches_museum1898/0117
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HfjjhZschks Austum.
Monatsschrift
für heimatliche Litteratur und Kunst, Geschichte und Volkskunde.
(Zugleich Zeitschrift öes pfälzischen Schriftstellervereins.)



XV. Jahrgang. Nr. 8 Kuisersluutern. L. August 1898.

Aus ulten Nandwevksuvdnungen.
Von G. Wenz, Lehrer in Haßloch.
Zeit steht auf wirtschaftlichen! Gebiete der Vollzug des Handwerker-
organisatiousgesetzes im Vordergrund aller sozialen Aufgaben. Es nimmt
uns darum auch nicht Wunder, wenn es sich in den Werkstätten gewaltig
regt und der Wellenschlag der Besprechung in den schon bestehenden Innungen,
Verbänden und Gewerbevereinen hoch geht. Bei dieser lebhaften Erörterung wird
gar oft auf jene Zeit Bezug genommen, da das Zunftwesen auf seiner Höhe stand.
Welcher Art diese Hinweise auf die Einrichtungen mittelalterlicher Genossenschaften
auch sein können, so bleibt dies hier doch außeracht. Es beschäftigt uns nur die Geschichte
des Handwerks, und so möge Nachstehendes als Beitrag zur Geschichte des Hand-
werks wie auch zur Heimatgeschichte dienen.
Die ersten Nachrichten über die Gründung einer Zunftgemeinjchaft in der
Pflege Haßloch, das ist der Dörfer Haßloch, Böhl und Iggelheim, gibt uns der
Eintrag in einen! Gerichtsbuch des Fauteiamtes, das in Haßloch seinen Sitz hatte.
Am 31. August des Jahres 1587 erschienen nämlich vor den beiden Fanten und
den Gerichtsschöffen die Zimmerleute, Schreiner, Maurer und Decker und begehrten
eine Ordnung aufzurichten. Dies wurde gewährt, und auf Grund der neuen Ordnung
kamen sie alljährlich auf Vinoulu?stri in Haßloch zusammen. Der jeweilige Zunft-
meister hatte die Pflicht, acht Tage zuvor die Meister und Gesellen einzuladen.
Säumige zogen sich eine Strafe von einem halben Gulden zu, die der Zunftmeister
zu erheben und zu verrechnen hatte. An dein genannten St. Peterstage erwählte
man den Zunftmeister und überreichte ihm den Zunftbrief. Der Hauptzweck dieser
Zusammenkünfte bestand in der Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Meistern,
 
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