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Römisch-germanisches Korrespondenzblatt: Nachrichten für römisch-germanische Altertumsforschung — 3.1910

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Nr. 1 (Jan. u. Febr)
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Domaszewski, Alfred von; Poppelreuter, Josef: Köln, Altar der Vagdavercustis
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https://doi.org/10.11588/diglit.24880#0015

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Lebens der Stadt ergeben. Die Werkstatt zeigt die verhältnismässig reinsten
antiken Formen, zu welchen unser einheimisches Material verarbeitet erscheint,
insbesondere der Jurakalkstein, der bald nachher durch die Trierer Sandstein-
briiche völlig verdrängt wird. So nehme ich auch die Matronensteine No.
333 und 347 des Museums, welche ähnliche Darstellungen aufweisen, aber in
Sandstein gefertigt und bemerkbar roher in den Formen sind, aus Es er-
gibt sich aber auch noch ein genauerer Anhalt für die Zeitbestimmung; denn
ein festdatierter Stein, C. XIII 8203, muss der Werkstatt eingereiht werden:
es ist No. 392 des Museums:

6. Weihestein des M. Verccundinius Simplex, centurio leg. XXX, an Jupiter,
die Götter und den genius loci.

Dies Monument ist datiert auf das Konsulatsjahr des Macrinius und
Celsus, also 164 n. Chr. Ohne dass der Stein eine figürliche Darstellung trägt,
weisen ihn doch die Details der architektonischen Zierformen, die Schrift-
ziige, die Schärfe der Linienführung und die gesamte Disposition in jene
gleiche Gruppe.

So ist uns das Arbeiten dieser Werkstatt eines der Symptome für die
steigende Entwicklung der Kolonie in der Zeit bald nach Hadrian.

Köln. P opp elr e ut e r.

2. Deae Vagdavercusti Titus F.avius Constans praef[ectus) praet(orio) em(inentissimus)
v(ir). Der dem Gardepräfekten eigentümliche Titel eminentissimus vir findet sich
in dieser Abkürzung auf Inschriften zuerst im Jahre 168 n. Chr (vergl. Hirsch-
feld, Verwaltungsbeamte, S. 451 Anm. 2). Ein Titus Flavius Constans
war noch im Jahre i38n.Chr. Procurator von Dacia inferior. C. III n 13793
— 13798 Bei dem niederen Range dieses Amtes (Rangordnung S. 156),

mussten an die zwanzig Jahre verstreichen, ehe er zur Gardepräfektur gelangte.
(Vgl. die Laufbahn solcher hoher Reichsbeamten, Rangordnung S. 221. 227).
Gerade Kaiser Marcus hat in den schweren Stürmen der Germanenkriege
die Gardepräfekten mit dem Heeresbefehl betraut (Rangordnung S. 139).
Gardepräfekten waren im Jahre 168 n. Chr. Bassaeus Rufus und Macrinius
Vindex (Prosopogr. I., 230 nr. 57 und II, 313 nr. 19) und sie blieben noch
durch Jahre im Amte. Demnach könnte Titus Flavius Constans als der Kollege
jenes Furius Victorinus (Huelsen, Ausonia 2, 1907, 71) betrachtet werden,
der im Jahre 167 vor dem Feinde fiel. Die Tätigkeit des Titus Flavius
Constans am Niederrhein kann nach seinem Amte nur ausserordentlicher Art
gewesen sein. Im Jahre 164 (C. I. L. XIII n. 8203) und wieder 172 war die
Statthalterschaft in normaler Weise besetzt (Rangordnung S. 263 die In-
schrift des Quintus Antistius Adventus, dazu S. 183 Anm. 5'), weil der Ansturm
der Germanen bereits abgeschlagen war. Demnach wird die ausserordentliche
Verwendung des Titus Flavius Constans in die Jahre 165—167 fallen. Diese

Abb. 2. Weihinschrift an Asclepius, aus Trier, Vis.
 
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