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Dürer, Albrecht; Rupprich, Hans [Hrsg.]
Schriftlicher Nachlaß (Band 1): Autobiographische Schriften ; Briefwechsel ; Dichtungen ; Beischriften, Notizen und Gutachten ; Zeugnisse zum persönlichen Leben — Berlin, 1956

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https://doi.org/10.11588/diglit.29731#0041
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BRUCHSTÜCK AUS DÜRERS GEDENKBUCH

1502, 1503, 1506/07, 1514.

Original: Im Besitz des Kupferstichkabinetts in Berlin. Ein 310 mm hohes, 216 mm breites Blatt aus
starkem Papier mit 3 8 mm voneinander abstehenden, senkrecht gehenden Drähten, ohne Wasserzeichen.
Das Blatt ist eingeklebt in einen Papierumschlag, der auf der Vorderseite folgende von einer Hand des
16. Jhs. gemachte Aufschrift trägt: „Albrecht Dürers seligen Aigen hantschrift, wie sein vatter vnd Muetter
gestorben, Auch wie er dass groste wunderwerck so er all sein tag gesehen, nemlich ein Crucifix, so in ein
hals hembt gefallen von himel herab, aigentlich klar mass vndt gestalt, wie solchs gewest, abgemalt“.
Darüber steht ein großes Monogramm Dürers. Das Blatt läßt sich literarisch zuerst in den Händen von
Johann Ferdinand Roth, Diakonus bei St. Jakob in Nürnberg, um 1790 nachweisen, der es auch in seiner
Dürerbiographie zum ersten Male veröffentlichte, dann befand es sich bis 1824 im Besitz des preußischen
Hauptmanns Hans v. Derschau, nachher im Besitz des Staatsmannes Friedrich v. Nagler und kam mit dessen
Kunstsammlung 1833 an das Kupferstichkabinett in Berlin.

Das erhaltene Blatt trägt rechts oben in der Ecke mit arabischer Zahlschrift die Foliobezeichnung 59
(nicht 19) und in der Mitte über dem Text den Buchstaben g.

Die Blattnummer ist mit sichtlicher Sorgfalt und verhältnismäßig groß geschrieben. Alle bisherigen
Herausgeber seit Roth 1791 lasen sie als 19. Doch kann, wie mir Hermann Menhardt, der gegenwärtig
erfahrenste Kenner altdeutscher Handschriften, versichert, kein Zweifel bestehen, daß sie 59 bedeutet. Ob
sie, wie Lange-Fuhse annahmen, von Dürer selbst geschrieben ist, scheint mir ungewiß; sicher aber stammt
sie noch von einer Hand der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts.

Der Buchstabe g über dem Text ist eindeutig von Dürers Hand dahingesetzt. Dieses g kann sich entweder
auf ein Register beziehen und Abschnittsbezeichnung sein (z. B. Geschlecht = Familie), oder innerhalb einer
Tage das siebente Blatt bezeichnen; unwahrscheinlich ist, daß es die Papier-Lage des Buches bezeichnet,
denn diese wird regelmäßig am Schluß des Quaternios oder Sexternios unten angebracht, selten am An-
fang, niemals oben.

Aus der Foliobezeichnung 59 geht hervor, daß Dürers Gedenkbuch, das er in der Familienchronik aus-
drücklich als „Buch“, d. h. größeres Schriftwerk (im Unterschied zu einem „Schreibpüchle“, das er 1505/07
in Italien führte), erwähnt, mindestens ebensoviele Blätter umfaßte; wahrscheinlich viel mehr. Was fol. 59
vorherging und was nachfolgte, kennen wir nicht.

Die Eintragungen erfolgten ursprünglich in der Reihe: fol. 59a Tod des Vaters 1502, 59b Kreuzfall, Komet,
Angabe über die Habe und die Schuldentilgung 1506/07, alles im normalen Schreibspiegel. In späterer
Zeit benutzte Dürer den fol. 59a unten gelassenen Rand unter einem langen Querstrich zum Bericht auch
über den Tod der Mutter und kam mit der in kleinerer Schrift gehaltenen Eintragung bis zum Worte
„geabsolfyrt“; das weitere schrieb er an den oberen und rechten Seitenrand von fol. 59b. Diese zweite
Partie zeigt auch in der Schrift eine spätere Norm. Aus diesem Sachverhalt der Handschrift ergab sich für
den Herausgeber im Unterschied zu Lippmann und Lange-Fuhse nicht nur die Berechtigung, sondern die
Notwendigkeit, auch den Text in chronologischer Folge abzudrucken.

Drucke: J. F. Roth, S. 121 ff.; Campe, S. 146 ff.; Thausing, S. 134 ff.; F. Lippmann, Jahrbuch der Kgl.
Preußischen Kunstsammlungen 1 (1880), S. 32 f. mit Faksimile; Lange-Fuhse, S. uff.; Heidrich, S. 17 ff.

Übersetzungen: Ins Französische von Ch. Ephrussi, A. Dürer et ses dessins (Paris 1882),S. 366 ff. II. III.
V. X. - Ins Englische bei Ch. Heaton, The life of A. Dürer2 (London 1881), S. 67 f., 103 f. und Conway,
S. 40 f.; 60, 78 f.; 143.

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