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Dürer, Albrecht; Rupprich, Hans [Hrsg.]
Schriftlicher Nachlaß (Band 1): Autobiographische Schriften ; Briefwechsel ; Dichtungen ; Beischriften, Notizen und Gutachten ; Zeugnisse zum persönlichen Leben — Berlin, 1956

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https://doi.org/10.11588/diglit.29731#0044
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GEDENKBUCH

5. Thu mir das zeychen in gut, das es die sehen, die
mich haßten, vnd werden geschendet; wann du,
herre, hast mir geholfen vnd hast mich getröstet.

6. Du hast zerbrochen meine band. Ich Opfer dir das
opffer des lobs, vnd anrüf den namen des herren.

7. Dy fluht verdarb von mir, vnd was nit der do wider-
süchet mein sei.

8. O herr, ich schrey zu dir, ich sprach: du bist mein
zuuersiht mein teyl in dem land der lebendigen.

Das Gebet steht u. a. in den Münchener Hss. Cgm 80
(iy Jh.), fol. 78 ff., Cgm 97 (1519), fol. 76vff., Cgm 114
(1477), fol. 88vff., Cgm 178 (16. Jh.), fol. i26vff., fer-
ner im „Hortulus animae“ (gedruckt 1516 in Lyon von
Joh. Clein für Joh. Koberger in Nürnberg) fol. 180,
deutsch im „Hortulus animae. Der Seelen Garten“ (Dil-
lingen, Seb. Mayer, o. J., fol. 287^. Luther spricht dar-
über in seiner Psalmenvorlesung 1513/15 (Weimarer
Ausgabe Bd. 4, S. 267 u. S. 442). Erasmus ironisiert im
„Encomion moriae“ (1519) den damit verbundenen
Aberglauben: diese Psalmverse habe der Teufel dem
hl. Bernhard verraten; man erlange unweigerlich die
ewige Seligkeit, wenn man sie in der Todesstunde drei-
mal hersagt. Meist werden acht Verse angegeben. Eras-
mus spricht von sieben. In einem deutschen Gebetbuch
aus dem Anfang des 16. Jhs. Cod. Pal. Vind 2958 (Lu-
nael.0.131), fol. 97rff. sind neun aufgezählt, und jeder
Vers beginnt mit einer Anrufung wie „O guettiger Jhesu
erleucht etc.“, oder „O Adonay, herr vnd Schöpfer aller
wellt, in dein hend etc.“

Der von Wattenbach, Anzeiger für Kunde der deutschen
Vorzeit NF 18 (1871), Sp. 263 ff. mitgeteilte Rhythmus
„Bernhardus de mortis memoria“, auf den Thausing
S. 239 hinwies, ist kein Sterbegebet und hat mit den
„Acht Versen St. Bernhards“ nichts zu tun.

6 All Wegs, immer, in jeder Hinsicht.

7 rechtlich, tapfer.

8 Freunde; Verwandte.

9 ohne.

10 Vermutlich die Magd Hans Ayrers d. Ä., welcher als
Zeuge in der Vereinbarung zwischen Agnes Dürer und
ihren Schwägern am 9. Juni 1530 genannt wird.

Dürers Erlebnis stand anscheinend nicht vereinzelt in
der Zeit. J. Trithemius verfaßte 1500 auf Befehl des
Erzbischofs von Mainz eine Schrift „De crucibus, quae
in lineis vestibus hominum nostro apparuerunt tem-
pore“. Vgl. J. Silbernagel, J. Trithemius2 (Regensburg
1885), S. 247. Die Schrift blieb ungedruckt.

Die Ansicht Panofskys (I, S. 90), die Erscheinung sei
durch eine harmlose Alge (palmella prodigiosa) verur-
sacht worden, wird von naturwissenschaftlicher Seite
abgelehnt. Vgl. H. Th. Musper, A. Dürer (Stuttgart
1952), S. 143 A3.

11 erarbeitet.

12 Gwing; „Ze Flust (Verlust) und ze Gewing“; Ge-
winnung. Vgl. Schmeller2 II, Sp. 931. Lange-Fuhses
Vermutung (S. 14) einer Verschreibung ist unbegründet.

13 Gehilfen oder reisenden Verkäufern seiner Kunst-

ware. Vgl. dazu die Bürgschaftserklärung des Hans
Arnolt für Jakob Arnolt, den Dürer als auswärtigen
Verkäufer seiner Holzschnitte und Kupferstiche beschäf-
tigte S. 244 unserer Ausgabe.

14 Dürer hatte am 7. Juli 1494 geheiratet. Das 13. Jahr
seiner Ehe war das Jahr vom 7. vn. 1506 bis 7. vn.
1507. Anfang 1507 war Dürer noch in Venedig. Erst im
Frühling reiste er nach Nürnberg zurück und brachte die
im Süden erworbenen Geldmittel nach Hause. Der Sinn
des letzten Nebensatzes ist offenbar der: mit dem Gelde,
das ich in Venedig verdient hatte.

15 Vgl. Th. Hampe, Zu Albrecht Dürers Hausrat und
Sammlung, in: Fränkische Tagespost Nr. 338, 9. De-
zember 1927, 4. Beilage.

16 erbarmungswürdige, verlassene.

17 Wahrscheinlich Kommunion (einschließlich Bußsakra-
ment) und Letzte Ölung.

18 meister, häufigster, gewöhnlicher.

19 tadelt.

20 meinig.

21 Mhd. pestilenzie (seit dem 14. Jh.), Pest.

22 bemerkbarer, bedeutender.

23 W. Büchner, Anzeiger für Kunde der deutschen Vor-
zeit NF 17 (1870), Sp. 394 bezieht einen Teil dieser
Stelle auf das Verhältnis der alten Frau zu ihrer Schwie-
gertochter.

24 rachselig, rachgierig.

20 Der Dienstag fiel im Jahre 1514 auf den 16. Mai.
Derselbe Irrtum unterlief Dürer in der Familienchronik
und auf dem mit Kohle gezeichneten Brustbild seiner
Mutter. Dürer hatte offenbar vor allem den Wochentag
im Gedächtnis behalten.

26 Den zur Vorbereitung auf den Tod bestimmten Sa-
kramenten der Buße, Kommunion und Letzten Ölung,
sowie dem vollkommenen Sterbeablaß.

2‘ Den Minnetrunk und Abschiedssegen zu Ehren des
hl. Johannes d. Ev. Im ausgehenden Mittelalter weihte
man am 27. Dezember (in Nürnberg auch am 24. Juni)
in den Kirchen Wein, der nach erfolgter Weihehandlung
in die Privathäuser gebracht wurde und als Abschieds-
und Scheidetrunk Verwendung fand. Er wurde mit der
Segensformel „Trink hin Sankt Johanns Segen im Namen
des Vaters etc.“ gereicht. Vgl. S. Buchberger, Lexikon
für Theologie und Kirche2 7 (1935), Sp. 201; Sartori,
Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens 4 (1931/
1932), Sp. 745 ff.

28 Ekel oder Angst erregendes.

29 Liturgisch geweihtes Wasser zum Besprengen als
Hilfe für die Kranken und gegen die Dämonen.

30 Vgl. zu dieser Schilderung die am 19. März 1514
entstandene Kohlezeichnung mit dem Bild der Mutter
(W 559) und die daraufstehenden Beischriften S. 208
unserer Ausgabe.

31 Die Exequien abhalten lassen; Begräbnis, Seelen-
messen und Gedächtnis am Dritten, Siebenten, Dreißig-
sten und am Jahrestag.

32 Verwandte.

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