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Sammlung der neuesten und wichtigsten Deductionen in teutschen Staats- und Rechts-Sachen — 1.1752

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Num. I: Fürstlich = Brandenburgische Deduction contra das Hoch = Stifft Bamberg wegen des Crays = Ausschreib = Amts in Francken
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(§. 11 - §. 20)
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(§. 21 - §. 30)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44953#0047
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wegen des Crays-Ausschr. Amts in Francken. zz
Innha! t.
§.2v. Deßgleichen bestättigt Er im Jahr 1526. auf des Kayserlichm
Statthalters Verlangen, Frizvvn Lidwach in feiner bißher beglai-
ktten Regiments-Raths-Stelle.
§. 20.
Armo is26. begehrte der Kayserl. Statthalter am Regiment, Erz-
Herzog in einem Schreiben an Marggraf
^.6. Eßlingen n. tt.s. daß Friz von Lidwach, so von wegen
Seiner und der andern Stände des Fränckischen Lrayses die
Letztem 2. Jahr her am Regiment gesessen, nach bevorstehender Endi-
gung derselben, und biß zu weiterer Fürsehung, daran zu sitzen unge-
halten und vermögt werden wollte; Welches Gesuch obgedachter
Kayserlicher Statthalter in einem Schreiben 6. 6. Stuttgart den 12.
M)i 6.3. an Marggraf e?H//Wr>-r wiederholt, und von Ihm hierauf
die Einwilligung erhalten,
'Inn halt»
§.rr. Z^nno Is27. wird an desselben Statt Hannß von Redwiz als
FränckischcrRegiments-Rath durch die weltliche Stände prsr-
iemirt; Uber die Wieder-Besetzung der vacgm werdenden Stelle
eines Fränckischen Cammer- Gericht-Beysrtzers aber entsteht em
neuer Mißverstand.
§. 21.
6^n dem nächsten Jahr is27. wurde nur ermeldker Friderich von Lid-
wach nacher Onolzbach beruffen, und an dessen Stelle aus dem
Fränckischen Crays der Brandenburgische Rath Hannß von Redwiz
dem Reichs-RegimentptLsemirt und von demselben bestättiget: Da-
hingegen sich wegen Wieder - Besetzung der Besitzers, Stelle am
Kayserlichen Cammer-Gericht zwischen denen geist-und weltlichen
Ständen des Crayses eine weitlauffcige Irrung erhoben, indem
Vr. Peter von Gundelsheim, der solche Stelle von des Fränckischen
Crayses wegen biß anhero beglaitet, sich entschlossen hatte, deß näch-
stens zu religmren; Der Bischoff r>l^FM^aber unterm 28.8epc. chg.
derohalben an Marggraf ein Schreiben ergehen lassen, und
darinn angezeigt, wie Er aufFreycag schiersten gegen den Abend
einen oder zween seiner Reche gein Eschendach verordnen wolle,
andern Tags darnach Mik des Marggravens und des Bischoffs
Ivm, r. E M
 
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