Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
374

gefassten m.,m ungültigerklart. Besonders wird
den öffentlichen Lehrern eingebunden. Nichts, was die
Konstitution vom Z Mai 1791 empfehlen könnte, vor-
zutragen, sondern durchaus an die GrundSaze der
Vc-fassung von 777 rc sich zu halten. Fürst Joseph
Pommowokn hak den Abschied gesucht und erhalt.».
Auch gegen 2vo Polnische Generale und Offiziere Haden
ihren Abschied verlangt, aber bisher nur zum Tbei!
und nur auf Z Monare erhalten. Sie entfernen sich
aus dem Lande, nm auswärtige KriegSDiensie zu su-
chen. PomatowZky und der General Wielohursky ha-
ben bereits wieder um Oestreichrsche Dienste, worinn
sie Zuvor stunden, gebeten. — Indessen werden noch
die W buuqen für die Polnische Armee eifrig fortgc-
sezt. Der König , welcher noch die MilircnrGewalt
bcsiz!, welche ihm der lezte RerchsTag übertragen har,
wartet nu> auf die Ankunft der Abgeordneten der Gene-
ralCoufö.-era wn, um in ihre Hande solche nieoerzule-
gen. D-.e Häupter dieser Konföderation verweilen sich
noch in Dubuo.
8 r a n k r e i ch.
Sizung und Geschäfte der National-
Versammlung vom 25 und 26 August. Paris.
Allen fremden Gesandten, die von hier wegreisen wol-
len, sollen Pässe durch ganz Frankreich, für ste, ihre Fami-
lien und ihre Bed eute aus 'efertiaet werden, doch mit der
Bedingung, daß sie durch ein Zeugniß der Vorsteher des
QuanGs, worin sie bisher wohnten, beweisen, daß die
in dem Passe genannte. Menschen wirklich-chre Familien
und Bedienten seyen. (Zu diesem Decret soll der Vene-
tian scbe Gesamte Anlaß gegeben haben, der unter dem
Namen emes Bedienten Jemand, den die Nat. Vers,
als SkatsGefangenen ve: folgte, mitgenommen oabe>- und
Les'veg »? a retiet norden seyg soll) — Der Nat. Vers
wird beuchtet, daß die Preussen, von Französischen Aus-
gewanderten gefü-rt., in 2 Kolonnen in Lothringen eurge- -
Drungcn seyen. — Beinahe alle Uiche Oshziere und Ge
meii'.e des Sch veizer-Regiments D-esback wollen (nach
dem Bewehr desKriegsMirüsters) unter den ü ranz: suchen
Meginienr- rn Di".:sie nehmen
Diejenicn SckweizerSsldaten, die in Französischen
Dicnften blr.bin wollen, sollen in dienen ernu-wre 14
Bara'llvne leichter Infanterie ein treten Viele Lud-
wigsRirrer opfern der Nar.Ders hre Lu'wigsKrenze:
Liest y. br den CudwigsPrd.n ganz auf und beschließt.
Lag ngend,eine andere, nicht Königliche, Anstalt ge-
troffen werde, um dadurch das Verdienst wakere» Krie-
8sk /ch Ehr? und Vorrheile auszuzeichnen. — Um
die Flinten, welche m Len Händen derjenigen Urmr-

Offiziere seien, die mit KommandoGeschaften meistens
zu rhun haben, und daher selten zum wirt stber Dienst
benuzt we-den, gebrauchen zu können, sollen alle jene
Unteroffiziere ihre Flinten abgcben und dafür SpoMons
vd.§r Piken erhalten. — Um den aUzugrossen Reich-
thum Einzerner an liegenden Gütern zu verhin-
dern , und dem a> meren Manne mehrere Gelegenheit
solche Güter zu erwerben, in die Hande zu spielen, wird
beschlossen, daß mmühro Niemand mehr als zo Aeker
(urpens) Feld zu twarbeiren befizen könne.
Allen Menschen in der weiten Welt, die für Freiheit
und Glejchhktt aeschrieben haben, wird das Frrmzosi-
scye BürgerR. L>r erthcilr Vo- mm an ist das stren-
ge Gcsez aufgehr den, nach welchem ein Vater, der den
SaugAmmenLohn für sein Aino nicht bezahlen
kann, ins Gefangniß ge. orfen werden durfte; ein Ge-
st,, das seit Iah. Hunderten jährlich viele taustnd arme
Vater um ihre pe:söu!iche Freiheit brachte. — Abgeschaft
sind alle noch übrige Feudal - und ZerrenRechte, die
sich nicht er weislich auf Überlassung vo» liegenden Gütern
re. gründen. Aber alle Gülten , ErbZinsen, re. welche
die ehmalige Herren der Guter Mordsmäßig denen die
Güter damals erblich oder käuflich übernehmenden nachhe-
rigen Be >zern einbedun ien, müssen auch jezt noch, nach
dem strengsten Recht der Freiheit, bezahlt werden. Ob die
jezigen Besizer die Güter käuflich oder erblich an sich ge-
bracht haben, ändert Nichts m der Sache. Der arkor-
dirte Erb pacht :c. bleibt ewig auf dem GumdSrük, und
ein EtbTgest des G'.undHer-n, oder seines Nachfolger-
durch Erbschaft, Stiftung oder Karls.
Hran kreichv AriegsSchau plaz.
Kaiserliche uno preu ssische Berichte.
(AmtsBerichr wegen der Eroberung von Longwy.)
Brüssel, den 20 August. Die neuliche Nachricht, daß
Longwy erobert worden, war vorläufig und unrichtig.
Aber jezr kann man diese Eroberung a'S acht argeoen.
Der K. K. GencrmFeldzeugmeisier Graf Elairfait
ließ am 2i August seine Arm.e gegenLongwy vorrüken,
erriwrete aufao.glich einige Barrerien, welche aber die
Belagerten r u-.ch ein heftiges Feuer wahrend der ganzen
Nacht von^2i auf oen 22 äusser Wirkung zu sezen such-
ten. Aber ihre Artilleristen harten ihr Feuer nicht gut
gerichtet. Unsre Batterien spielten daher schon mir An-
bruch des TagS am 22 aus den Plaz: wir warfen eini-
ge Bomben hinein, die an mehreren Orten zündeten.
Jedoch die Belagerten wußten überall bald wieder zu lö-
schen. In der folgenden Nachr fsi ug das Fernen aus
der Festung von Neuem an, aber immer ohne Wirkung:
und wir antworteten lebhaft. Mittlerweile lchstreClair-
 
Annotationen