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IZZ

Nro. 40, — Montag, de» 2 April 1792.



Deutsches Reich.
sErofrmng des Rheinischen ReichsVlkariatS-
Gerichrs.) Münchw. Am 26 Merz crf ,gte hier dis
feierliche Eröffnung des ReichsVikariatsH,'Gerichts,
welches unser KurFürst als derma!iger ReiM Vikarius
und Fürseher in den Landen des Rheins, Schwabens
und Fränkischen Rechtens errichtet bat. Der Obrist-
Kammerer und Geheime Etats- und KonferenzMini-
ster Graf zu Rheinstein und Tetterrbach nahm im Na-
men des KurFürsten das gesamte Personale, welches
dieser zu gedachtem Gerichte ernannt hat, in Eides-
Pflicht. Dieses Personale enthält 1 Präsidenten, den
Grafen v. LeiningenGuntersblum; 1 Kanz-
ler, den Baron v. Herr ling, io Assessoren, nemlich
den Grafen von Thi er heim, Baron v. Reichling,
Baron v. Wellau, Baron v. Lmmezan, Baron
v. Schmitz, Baron v Schneider, Baron Niko-
laus v. Stengel, Baron v. Tröl tsch, Baron v.
Bühler, Baron v. Reu sch en; als Sekretarieu,
v. St am und v. Walch; ferner 4 Kanzellisten,
1 ThürHüter, i KauzlciBott. Endlich wurden auch
iz Agenten bei diesem Gerichte ausgenommen.
Kranken.
sDer König vsn Preussen mißbilliget dieThärlich-
kerten, welche bei der BesizErgreifung von Anspach
und Baireuth vorgefallen sindsj Regenspurff, den
24 Merz. Vor einigen Tagen hat der hiesige Knr-
Brandenbnrgische Gesandte mehreren hiesigen Gesandten
eröfnet, daß er von seinem Könige den erfreulichen Auf-
trag erhalten habe, allen Gesandtschaften, besonders aber
denjenigen, deren Prinzipalen zum Fränkischen Kreise
gehören, zu nklänn, daß der König mit vielem Dedau-
ren die Unannehmlichkeiten, auch respektive Thätlichkeiten
vernommen habe, welche bei der BesizErgreifung der
Fürstenthümer Baireuth und Anspach an einigen Gränz-
Orren vsrgefallen seien; daß der König solche Durchaus
nicht approbire, indem er gar nicht im Sinne habe,
veraltete Ansprüche wieder aufzusnchen, sondern nm
den aktualen BesizSkand zu bchaupten, Diejenige Stande

also, welche von Seiten des Königes beunruhiget wor-
den wären, (sezre er hmzu) dürfen immer RedressirunL
erwarten, wenn sie sich deshalb an den Minister von
Hardenberg in Anspach oder nach Beschaffenheit der
Umstände an den König selbst wenden werden.
Als Gründe und als Zusaz zur Geschichte jenes Vers
fahrens bei der BesizErgreifung giebt ein in öffentliches
Blättern enthaltenes, aus Anspach vom i^Merz Datir-
tes, Schreiben an: „Brandenburg hat in verschiedenes
Bezirken seiner ReichsSrändischen Nachbarn oder aufden
Besizungen der in den Fränkischen Fürstenthümern sich
befindenden Unmittelbaren aus dem Mittlern JeitAlter die
hohe FraischObrigkeit hergebracht, und ist, obgleich hie
uud da unter Widerspruch, im Besiz davon. Zugleich
behauptet das Haus Brandenburg, was alle Stande,
die sich in gleichem Falle befinden, behaupten, nemlich,
daß mit der fraischlichen hohen Obrigkeit auch die Lan-
desHoheit, und die daraus herzuleitenden Befugnisse
verbunden seien. Genug: man hielt es von Königlich
Preussischer Seite für nöthig, bei der vorgegangenen
gänzlichen RegierungsVeranderung sammtuchen unmits
telbarcn Unterthanen und Jnnsassen bekannt zu machen-,
daß man völlig in die Rechts des Marggrafen eingetres
ten sei. Ueberdiß mußten doch auch die FraischUnter-
thanen wissen, wer ihre FraischObrigkeit nunmehr sei."
—„Widerstand und Protestationen erzeugten Gegendruk
und Reprorestationen rc. bei Nürnberg, Dinkelsbühl,
dem Herrn v. Arnim, und Weiltingen re. Bei Nürn-
berg wird die LandesHoheit bis au die Thore der Stadt
und bei Dinkelsbühl bis an das innere Thor behauptet»
Der v. Arnim, welcher auf seinem Gute Seidwiz die
Preussischen Patente abgerissen hatte und deshalb in In-
quisition nach Baireuth gebracht worden war, hat nun
feierlichst die Königliche LandesHoheit über sein Gut an-
erkannt. Daher ist ihm der bisherige Arrest und die
Zahlung der Kosten statt der Strafe angerechnet wor-
den. — Diejenige, welche aus Weiltingen, (wo auch
Brandenburg die hohe FraischObrigkeit, jedoch unter
Wrtembergsschem Widerspruch, behauptet) theils als
 
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