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Stuttgarter Mitteilungen über Kunst und Gewerbe — 1905-1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.6371#0006
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WÜRTTEMBERGISCHER KUNSTGEWERBEVEREIN

STUTTGART. mKBf. ?|fffl$ $f*£

Die Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins — Stuttgarter
Mitteilungen über Kunst und Gewerbe — erscheinen jährlich in 4 Heften, durch-
schnittlich 50 Seiten stark. Sie werden den Mitgliedern gratis und franko zu-
gesandt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt Mk. 10.—, der Preis eines Einzelheftes
Mk. 2.—, des Doppelheftes Mk. 3.—. Die Hefte sind von der Expedition,
Iiiig & Müller, Göppingen, oder von den Buchhandlungen zu beziehen. Neu-
eintretenden Mitgliedern werden die erschienenen Hefte des laufenden Jahr-
gangs, soweit der Vorrat reicht, nachgeliefert. Das Mitgliedsjahr beginnt je am
1. Januar, das Etatsjahr und das Erscheinungsjahr der Mitteilungen am 1. April.

Die Aufnahme als Mitglied des Vereins erfolgt durch Beschluß des Aus-
schusses auf Grund schriftlicher Beitrittserklärung oder auf Vorschlag
f eine$ Mitglieds hin. ^ t i t '■:^'--f-i''i-^M^^^i^M^ly'\ #f
Die Mitglieder des Vereins haben die Rechte: <>',.•/
HEI 1. des freien Eintritts zu der „fortdauernden Ausstellungund zum Be-
suche der Vorträge und Gesellschäftsabende, des unentgeltlichen Bezugs
V, 'der Vereinszeitschrift, der Vereinsgaben und der Anteilnahme an
g^pSp'I-Vefems-Verlosungen t'^^^mmSSS^^^^- ffiffflffig
V 2. unentgeltlicher Ausstellung eigener Fabrikate, soweit die artistische

3. der Stimmführung in den öffentlichen Vereins-Versammlungen>|8p?j
^Außerdem b^e<±tigt die-M ■. ■ >■ '^^wSsl^»

4. von der Schriftleitung die tunlichste Vermittlung von Skizzen und
Werkzeichnungen zu kunstgewerblichen Gegenständen und Arbeiten

anzusprechen; 1 : ■ .V ■': '' '-'f^^^^^^^S^^Sß^^^^^SBSl

5. dem artistischen Ausschuß Entwürfe zu künstlerischer Beurteilung zti

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; Pflichten: Der Beitrag der Mitglieder beträgt jälirlich 10 Mk. Er verfällt

mit dem 1. Aprü .■■''Jfl:iifi '' j- • , ''" "-'^^^^^^W^^^^^^

Wollen Firmen oder Handelsgesellschaften als solche Mitglieder des Vereins
werden, so muß jeder Teilhaber die Mitgliedschaft erwerb&gj^mm^^^l^^
Für Vereine und Gesellschaften bestimmt im Fall ihrer Aufnahme als
Vereinsmitglied der Ausschuß zugleich den jeweiligen Jahresbeitrag unter ge-
eigneter Berücksichtigung der Mitgliederzahl und sonstigen Verhältnisse; derselbe
beträgt höchstens 30 Mk. / ■ ' > ^ :^ rK

Sendungen für den redaktionellen Teil der Stuttgarter Mitteilungen, Manuskripte,
Zeichnungen, Photographien, sowie die Vereinsausstellungen betreffende Briefe
sind zu richten an den .^^M^Sh^wS^kSS^S^^-^ '• "• >' ^"'V

Bpl Württembergischen Kuristgewerbeverein Stuttgart;

die Ausstellungsgegenstände selbst dagegen an die Ausstellung des "Würt-
tembergischen Kunstgewerbevereins im Landes-Gewerbemuseum Stuttgart.

Die Mitglieder werden gebeten, die Schriftleitung auf künstlerisch bedeutende neue
Arbeiten aufmerksam zu machen. 'Sx^jaBms^S^B^^SmsMtoi
 
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