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Stuttgarter Mitteilungen über Kunst und Gewerbe — 1905-1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.6371#0108
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WÜRTTEMBERGISCHER KUNSTGEWERBEVEREIN

STUTTGART.

Die Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins ^~ Stuttgarter
Mitteilungen über Kunst und Gewerbe — erscheinen jährlich in 4 Heften, durch-
schnittlich 50 Seiten stark. Sie werden den Mitgliedern gratis und franko zu-
gesandt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt Mk. 10.—, der Abonnementspreis der
Mitteilungen für das Heft Mk. 2.—, des Doppelheftes Mk. 3.r—.

Die Hefte sind von dem Kommissionsverlag ILLIG & MÜLLER, GÖPPINGEN,
oder von den Buchhandlungen zu beziehen. Neueintretenden Mitgliedern werden
die erschienenen Hefte des laufenden Jahrgangs, soweit der Vorrat reicht, nach-
geliefert. Das Mitgliedsjahr beginnt je am 1. Januar, das Etatsjahr und das
Erscheinungsjahr der Mitteilungen am 1. April. "^e^m^^^m^-

Sämtliche in den Mitteilungen abgedruckte Druckstöcke sind käuflich, soweit sie
Eigentum der Mitteilungen sind; bei Bezug ist die Druckstocknummer (D. Nr. . .\f
anzugeben. Anfragen sind an die SCHRIFTLEITUNG, Stuttgart, zu richten.

Die Aufnahme als Mitglied des Vereins erfolgt durch Beschluß des Aus-
schusses auf Grund schriftlicher Beitrittserklärung oder auf Vorschlag
•. eines/Mitglieds hin. '. V ^ " • ■^^^^^^^^^^m^^^^^^^^^m

Die Mitglieder des Vereins haben die Rechte: ^imW^^^^mSS^fMB
1. des freien Eintritts zu der „fortdauernden Ausstellung ^ und zum Be-
suche der Vorträge und Ge^ellschaftsabende, des unentgeltlichen Bezugs
der Vereinszeitschrift, der Vereinsgaben und der Anteilnahme an
Vereins-Verlosungen; yi^,,, 'V;,v;; ^./;V J:- ■■r'-y-'-'- "

, 2. unentgeltlicher Ausstellung eigener Fabrikate, soweit die Jury sie

. gutheißt; ' ^^^^P^P^^^P^^^ffi^";/'' '■ ^ m' V^"^X^^^^
■3. der Stimmführung in den Öffentlichen Vereins-Versammlungen
Außerdem berechtigt die Mitgliedschaft dazu:

4. von der Schriftleitung die tunlichste Vermittlung von Skizzen und
Werkzeichnungen zu kunstgewerblichen Gegenständen und Arbeiten

' ■auszusprechen iffj||lj^

5. der Jury Entwürfe Zu künstlerischer Beurteilung zu übergeben.
Pflichten: Der Beitrag der Mitglieder beträgt jährlich 10 Mk. Er verfällt

mit dem 1. April. ^mmä^^m^

"Wollen Firmen oder Handelsgesellschaften als solche Mitglieder des Vereins
werden, so muß jeder Teilhaber die Mitgliedschaft erwerben. illll

Für Vereine und Gesellschaften bestimmt im Fall ihrer Aufnähme als
Vereinsmitglied der Ausschuß zugleich den jeweiligen Jahresbeitrag unter ge-
eigneter Berücksichtigung der Mitgliederzahl und sonstigen Verhältnisse; derselbe
beträgt 10 bis 30 Mk.

Sendungen für den redaktionellen Teil der Stuttgarter Mitteilungen, Manuskripte,
Zeichnungen, Photographien, sowie die Vereinsausstellungen betreffende Briefe
sind zu richten an den

Württembergischen Kunstgewerbeverein Stuttgart;

die Ausstellungsgegenstände selbst dagegen an die ■'^P"lafflfi

Ausstellung

des "Württembergischen Kunstgewerbevereins im Landes-Gewerbemuseum

Die Mitglieder werden gebeten, die Schriftleitung auf künstlerisch bedeutende neue
Arbeiten aufmerksam zu machen. v ', ■.'','■ '^•'.''■'i'5'-/''-' ^IIS^B^^I

Druck von Iiiig & Möller in Gepping«
 
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