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Stuttgarter Mitteilungen über Kunst und Gewerbe — 1905-1906

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https://doi.org/10.11588/diglit.6371#0158
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WURTTEMBERGISCHER KUNSTGEWERBEVEREIN

STUTTGART(^^^^^pftB^

Die Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbe Vereins — Stuttgarter
Mitteilungen über Kunst und Gewerbe — erscheinen jährlich in 4 Heften, durch-
schnittlich 50 Seiten stark. Sie werden den Mitgliedern gratis und franko zu-
gesandt Der Mitgliedsbeitrag beträgt Mk. 10.—, der Abonnementspreis der
Mitteilungen für das Heft Mk. 2.—, des Doppelheftes Mk. 3.—.

Die Hefte sind von dem Kommissionsverlag ILLIG & MÜLLER, GÖPPINGEN,
oder von den Buchhandlungen zu beziehen. Neueintretenden Mitgliedern werden
die erschienenen Hefte des laufenden Jahrgangs, soweit der Vorrat reicht, nach-
geliefert. Das Mitgliedsjahr beginnt je am 1. Januar, das Etatsjahr und das
Erscheinungsjahr der Mitteilungen am 1. Aprii.

Sämtliche in den Mitteilungen abgedruckte Druckstöcke sind käuflich, soweit sie
Eigentum der Mitteilungen sind; bei Bezug ist die Druckstocknummer (D. Nr. . . .)
anzugeben. Anfragen sind an die Schriftleitung der „Stuttgarter Mitteilungen
über Kunst und Gewerbe<:, Stuttgart, Ehrenhalde iC II, Tel. 5868, zu richten.

V Die Aufnahme als Mitglied des Vereins erfolgt durch Beschluß des Aus-
schusses auf Grund schriftlicher Beitrittserklärung oder auf Vorschlag

' eines Mitglieds hin. - ■/■''■''^'■■^ ^^^^^^^m^^^mS^m^^^^

Die Mitglieder des Vereins haben die Rechte:

1. des freien Eintritts zu der „fortdauernden Ausstellung" und zum Be-
,: suche der Vorträge und Gesellschaftsabende, des unentgeltlichen Bezugs

der Vereinszeitschrift, der Vereinsgaben. und der Anteilnahme an

"".Vereiös-Verlosungen}/ >-* - '^I^M^^^M^SB^^^^^&i^^^^ß

2. unentgeltlicher Ausstellung eigener Fabrikate, soweit die Jury sie

g|§r gutheißt; ölij^af^^^ r,'. . ,/; V

3. der Stimmführung in den öffentlichen Vereins-Versammlungen
W&-'': Außerdem berechtigt die Mitgliedschaft dazu:

4. von der Schriftleitung die tunlichste Vermittlung von Skizzen und
Werkzeichnungen zu kunstgewerblichen Gegenständen und Arbeiten

anzusprechen '^'^mSS^S^^T^m^rr t^^T^^^T^^Ij^1^^^^^

5. der Jury Entwürfe zu künstlerischer Beurteilung zu übergeben. Die

Jury besteht aus den Herren: Hofrat Bruckmann, Heilbronn, Dr. Franck-
Oberaspach, Prof. H. v. Heuler, Verlagsbuchhändler Julius Hoffmann,
Prof. Pankok, Lithographiebesitzer Seeger, Regierungsbaumeister Wolff.
Pflichten: Der Beitrag der Mitglieder beträgt jährlich 10 Mk. Er verfällt

mit. -dem . 1«; April. ';'i^^^^^^^K^ ■ >.'<'^^ra9y^i»^^

"Wollen Firmen oder Handelsgesellschaften als solche Mitglieder des Vereins
werden, so muß jeder Teilhaber die Mitgliedschaft erwerben.

Für Vereine und Gesellschaften bestimmt im Fall ihrer Aufnahme als
Vereinsmitglied der Ausschuß zugleich den jeweiligen Jahresbeitrag unter ge-
eigneter Berücksichtigung der Mitgliederzahl und sonstigen Verhältnisse; derselbe
beträgt 10 bis 30 Mk.

SENDUNGEN für den redaktionellen Teil der Zeitschrift, Manuskripte, Zeichnungen,
^Photographien, Klischees sind zu adressieren an die Schriftleitung der ,Stuttgarter

Mitteilungen über Kunst und Gewerbe", Stuttgart, Ehrenhalde 1. II.
AUSSTELLUNGSGEGENSTÄNDE sind an die Ausstellung des Württembergischen

Kunstgewerbevereins im Landesgewerbemuseum Stuttgart zu adressieren.
 
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