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Die Gründung der Stadt
Mittelitaliens als besonders ergiebige Einnahmequellen erwiesen,1 so sollten audi
in Deutschland in zunächst noch begrenztem Ausmaß die Städte als
Steuerquellen erschlossen werden. Eine unserer wichtigsten Quellen ist hier
das Steuerverzeichnis von 1241/42.2 Die hohe Summe von 160 Mark, welche
Gmünd dieser Aufzeichnung zufolge an die königliche Kammer abzuliefern hatte,
wird nur von den Abgaben ganz weniger Städte übertroffen: von Frank-
furt a. M., Gelnhausen, Basel, Hagenau, Schwäbisch Hall und Wetzlar, den fi-
nanzkräftigsten Stützpunkten staufischer Macht. Gmünd erscheint auf einer Ebene
mit dem bedeutend größeren Colmar. Geringere Abgaben zu leisten hatten Bibe-
rach, Bopfingen, Dinkelsbühl, Giengen, Ravensburg, Rothenburg, Rottweil, Ulm,
um hier nur einige Orte zu nennen. Dieser außergewöhnlich hohe Beitrag Gmünds
steht in auffallendem Gegensatz zu der durchschnittlichen Größe der Stadt. Wie
ist dies zu erklären? K. WELLER hat wohl mit Recht vermutet, daß dem Gmün-
der Amt auch die freien Bauern der Umgebung zugezählt wurden.3 Entscheidend
jedoch waren sicher die Einkünfte aus dem umfangreichen Reichs- und Hausgut in
der Nähe der Stammburg. Obwohl von einer Münzstätte in Gmünd nichts be-
kannt ist, liegt - schon im Hinblick auf das hohe Steueraufkommen der Stadt -
der Schluß nahe, daß Gmünd ein wichtiger Verwaltungsmittelpunkt
der staufischen Herrschaft gewesen ist.4 In welchem Umfang seine Einwohner die
sonst üblichen Steuern5 zu entrichten hatten, ist aus den Urkunden nicht zu ent-
1 Vgl. G. DEIBEL, Die finanzielle Bedeutung Reichsitaliens für die stauf. Herrscher, Zeitschr. d.
Savigny-Stiftung f. Rechtsgesch., Germ. Abt. 54 (1934) 134 ff.; C. BRÜH1, Die Finanzpolitik
Friedrich Barbarossas, HZ 213 (1971) 13 ff.; z. allgem. vgl. H. STOOB, Formen u. Wandel
staufischen Verhaltens z. Städtewesen, Festschr. H. Aubin Bd. 2, Wiesbaden 1965, 423 ff.
2 Abgedruckt bei F. KEUTGEN, Urkunden zur städtischen Verfassungsgesch., Neudruck der
Ausg. v. 1901 im Scientia Verlag Aalen 1965. Nr. 387 (S. 489 f.); ebda. Nr. 62 Item de Ga-
mundia CLX m. — Iudei ibidem XU m. Vgl. auch oben S. 59.
3 Zur ,Waibelhube ob Gemunde' oder ,Waibelhube die uf dem walde ob Lorch gelegen ist' vgl.
OAB 136 ff.; ebenso K. WELLER, Die freien Bauern in Schwaben, Zeitschr. d. Savigny-Stif-
tung f. Rechtsgesch. Germ. Abt. 54 (1934) 196; ders., Die freien Bauern des Spätmittelalters
im heutigen Württemberg, Zeitschr. f. württ. Landesgesch. 1937, S. 47 ff. 56. 62 f.; ders. Be-
siedlungsgesch. Württembergs 3, Stuttg. 1938, 267 ff.; A. DIEHL, a. O. 209 ff. bes. 270. Wenn
Wellers Annahme richtig ist, gehörte die Waibelhube um 1240 noch nicht zu Württemberg. Vgl.
auch A. DEIBELE, Die freien Bauern nördlich der Rems, Gmünder Heimatbll. 12. Jahrg.
Nov. 1951, 1 ff. Daß zwischen den Gütern der Siebzehner und den waibelhubigen Gütern
deutlich zu unterscheiden ist, hat G. M. KOLB betont; vgl. ders. Fränkische Königszinser oder
staufische Rodungsfreie, Gmünder Heimatbll. 18. Jahrg. Aug. 1957, 58. Noch eingehender
wurde das Problem dargestellt in einem Vortrag dess. zum Thema „Reichsreform der Staufer
und ihre Wirkung im Gmünder Gebiet“ (Volkshochschule Schwab. Gmünd, 8. 3. 1967).
4 Diese Annahme bestätigt auch eine in Capua ausgestellte Urkunde Kaiser Friedrichs II. von
1243 (vgl. WUB IV Nr. 1004, S. 54), worin vorgesehen war, daß vom Ertrag der Steuer
(precaria) Esslingens und Gmünds 500 Mark Silber bezahlt werden sollten. - Von einem ge-
waltigen Rentamt in Gmünd, dem Verwaltungszentrum des gesamten staufischen Besitzes in
Süddeutschland, wo staufische Beamte zu glänzenden Organisatoren herangebildet wurden,
weiß nur der historische Roman zu berichten; vgl. R. WAHL, Kaiser Friedrich Barbarossa,
München 1941, 470.
5 Vgl. K. WELLER, Die Städtegründung 166 f.
Die Gründung der Stadt
Mittelitaliens als besonders ergiebige Einnahmequellen erwiesen,1 so sollten audi
in Deutschland in zunächst noch begrenztem Ausmaß die Städte als
Steuerquellen erschlossen werden. Eine unserer wichtigsten Quellen ist hier
das Steuerverzeichnis von 1241/42.2 Die hohe Summe von 160 Mark, welche
Gmünd dieser Aufzeichnung zufolge an die königliche Kammer abzuliefern hatte,
wird nur von den Abgaben ganz weniger Städte übertroffen: von Frank-
furt a. M., Gelnhausen, Basel, Hagenau, Schwäbisch Hall und Wetzlar, den fi-
nanzkräftigsten Stützpunkten staufischer Macht. Gmünd erscheint auf einer Ebene
mit dem bedeutend größeren Colmar. Geringere Abgaben zu leisten hatten Bibe-
rach, Bopfingen, Dinkelsbühl, Giengen, Ravensburg, Rothenburg, Rottweil, Ulm,
um hier nur einige Orte zu nennen. Dieser außergewöhnlich hohe Beitrag Gmünds
steht in auffallendem Gegensatz zu der durchschnittlichen Größe der Stadt. Wie
ist dies zu erklären? K. WELLER hat wohl mit Recht vermutet, daß dem Gmün-
der Amt auch die freien Bauern der Umgebung zugezählt wurden.3 Entscheidend
jedoch waren sicher die Einkünfte aus dem umfangreichen Reichs- und Hausgut in
der Nähe der Stammburg. Obwohl von einer Münzstätte in Gmünd nichts be-
kannt ist, liegt - schon im Hinblick auf das hohe Steueraufkommen der Stadt -
der Schluß nahe, daß Gmünd ein wichtiger Verwaltungsmittelpunkt
der staufischen Herrschaft gewesen ist.4 In welchem Umfang seine Einwohner die
sonst üblichen Steuern5 zu entrichten hatten, ist aus den Urkunden nicht zu ent-
1 Vgl. G. DEIBEL, Die finanzielle Bedeutung Reichsitaliens für die stauf. Herrscher, Zeitschr. d.
Savigny-Stiftung f. Rechtsgesch., Germ. Abt. 54 (1934) 134 ff.; C. BRÜH1, Die Finanzpolitik
Friedrich Barbarossas, HZ 213 (1971) 13 ff.; z. allgem. vgl. H. STOOB, Formen u. Wandel
staufischen Verhaltens z. Städtewesen, Festschr. H. Aubin Bd. 2, Wiesbaden 1965, 423 ff.
2 Abgedruckt bei F. KEUTGEN, Urkunden zur städtischen Verfassungsgesch., Neudruck der
Ausg. v. 1901 im Scientia Verlag Aalen 1965. Nr. 387 (S. 489 f.); ebda. Nr. 62 Item de Ga-
mundia CLX m. — Iudei ibidem XU m. Vgl. auch oben S. 59.
3 Zur ,Waibelhube ob Gemunde' oder ,Waibelhube die uf dem walde ob Lorch gelegen ist' vgl.
OAB 136 ff.; ebenso K. WELLER, Die freien Bauern in Schwaben, Zeitschr. d. Savigny-Stif-
tung f. Rechtsgesch. Germ. Abt. 54 (1934) 196; ders., Die freien Bauern des Spätmittelalters
im heutigen Württemberg, Zeitschr. f. württ. Landesgesch. 1937, S. 47 ff. 56. 62 f.; ders. Be-
siedlungsgesch. Württembergs 3, Stuttg. 1938, 267 ff.; A. DIEHL, a. O. 209 ff. bes. 270. Wenn
Wellers Annahme richtig ist, gehörte die Waibelhube um 1240 noch nicht zu Württemberg. Vgl.
auch A. DEIBELE, Die freien Bauern nördlich der Rems, Gmünder Heimatbll. 12. Jahrg.
Nov. 1951, 1 ff. Daß zwischen den Gütern der Siebzehner und den waibelhubigen Gütern
deutlich zu unterscheiden ist, hat G. M. KOLB betont; vgl. ders. Fränkische Königszinser oder
staufische Rodungsfreie, Gmünder Heimatbll. 18. Jahrg. Aug. 1957, 58. Noch eingehender
wurde das Problem dargestellt in einem Vortrag dess. zum Thema „Reichsreform der Staufer
und ihre Wirkung im Gmünder Gebiet“ (Volkshochschule Schwab. Gmünd, 8. 3. 1967).
4 Diese Annahme bestätigt auch eine in Capua ausgestellte Urkunde Kaiser Friedrichs II. von
1243 (vgl. WUB IV Nr. 1004, S. 54), worin vorgesehen war, daß vom Ertrag der Steuer
(precaria) Esslingens und Gmünds 500 Mark Silber bezahlt werden sollten. - Von einem ge-
waltigen Rentamt in Gmünd, dem Verwaltungszentrum des gesamten staufischen Besitzes in
Süddeutschland, wo staufische Beamte zu glänzenden Organisatoren herangebildet wurden,
weiß nur der historische Roman zu berichten; vgl. R. WAHL, Kaiser Friedrich Barbarossa,
München 1941, 470.
5 Vgl. K. WELLER, Die Städtegründung 166 f.