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Absicht der Gründer

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nehmen. Auch von irgendwelchen finanziellen Vergünstigungen, wie sie in An-
betracht besonderer Umstände damals einigen anderen Städten gewährt wurden,
ist nichts bekannt.6 Nur über die Judensteuer wissen wir Genaueres. Gmünd
hatte nach den Angaben der Steuerliste 12 Mark zu entrichten, d. h. mehr als
Hall (8 M), Ulm (6 M), Donauwörth und Bopfingen (2 M), Überlingen (2 M),
Lindau (2 M), aber weniger als Straßburg (200 M), Worms (130 M), Basel
(40 M), Esslingen (30 M), Konstanz (20 M), Hagenau (15 M). Dieser früheste
Quellenbeleg zur Geschichte der Juden in Gmünd zeigt, daß schon in staufischer
Zeit mit einer jüdischen Gemeinde von durchschnittlicher Größe zu rechnen ist.7
Ihre Bedeutung für den Stadtherrn lag in der besonderen Schutzsteuer, die sie an
die königliche Kammer zu entrichten hatte.
Darüber hinaus galt die Städtepolitik Barbarossas dem Ziel, das staufische Herr-
schaftsgebiet durch militärische Stützpunkte abzusichern. Diese Ab-
sicht wird besonders deutlich vor der großen Auseinandersetzung mit Heinrich
dem Löwen, Herzog von Bayern und Sachsen (1180). Den Städten Ulm, Donau-
wörth, Schwäbisch Gmünd, Bopfingen, Schwäbisch Hall, Dinkelsbühl und Ro-
thenburg ob der Tauber war damals die wichtige Aufgabe zugedacht, die schwä-
bische Grenze gegen Bayern zu schützen.8 Wenn manche der in dem Vertrag von
1188 genannten castra und burga im nordöstlichen Schwaben - etwa Weißen-
burg, Wallerstein, Flochberg, Waldhausen, Aufkirchen usw.9 - später nur zu ge-
ringer Bedeutung gelangt sind, so vor allem deshalb, weil nach der Niederwer-
fung des Welfen zunächst kein Anlaß mehr gegeben war, die militärischen Stütz-
punkte an der bayrischen Grenze weiterhin zu fördern. Wohl mit Recht hat
K. WELLER die Auffassung vertreten, die meisten der hier genannten btirga
seien unmittelbar vor 1180 als Städte, d. h. als befestigte Großburgen angelegt

6 Obwohl sich Konrad IV. 1240 in Gmünd aufgehalten hat (vgl. oben S. 50 Anm. 21) erhielt die
Stadt im Gegensatz etwa zu Esslingen keine Steuerermäßigung pro expensis regis. Wahrschein-
lidi wurde nur ein kleiner Teil der Unterhaltungskosten für den Königshof von der Stadt
selbst aufgebracht. Zuständig hierfür war wohl die übergeordnete Landvogtei; vgl. W. METZ,
Staufische Güterverzeichnisse, Berlin 1964, 45. 102 ff. — Eine umfassende Steuerbefreiung auf
5 Jahre erhielt Gmünd später durch König Friedrich den Schönen; vgl. GUB 100 (1315 Juni 2).
7 Vgl. J. RÖSEL, Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis z.
Mitte des 14. Jahrh., Berlin 1910, 36 Nr. 36. Es besteht somit kein ersichtlicher Grund, die bei
DOM. DEBLER V 23 überlieferte Nachricht, wonach 1258 die Juden das Haus des Herrn von
Wolfsthal erworben und zu ihrer Synagoge gemacht haben, als .unbeglaubigte Sage' zu ver-
werfen (so jedoch OAB 273). Vielmehr sprechen gute Gründe dafür, daß der spätere Juden-
hof (heute Imhofstraße) schon früh in den Besitz der jüdischen Gemeinde gekommen ist. Vgl.
im übrigen M. GRIMM, a. O. S. 357; A. DEIBELE, Zur Geschichte der Juden in Gmünd,
Gmünder Heimatbll. 10. Jahrg., Juni 1937, 85 ff. Nicht frei von Irrtümern im Hinblick auf
Gmünd - der Königsturm steht noch immer! - ist die verdienstvolle Zusammenfassung von
H. VEITHANS, Die Judensiedlungen der schwäbischen Reichsstädte u. der württ. Landstädte
im Mittelalter, Arbeiten z. histor. Atlas von Südwestdeutschland, hrsg. v. d. Kommission f.
geschichtl. Landeskunde in Baden-Württemberg, Stuttg. 1970, 5 f. 23 f.
8 Vgl. K. WELLER, Die staufische Städtegründung 173 f.; H. PLANITZ, a. O. 153.
9 Vgl. oben S. 59.
 
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