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Die Gründung der Stadt

(sic!) .. ,19 In den vorangegangenen Jahren - noch 1283 - begegnet Klebzagel
in den Zeugenlisten als Gleicher unter Gleichen.20 Es liegt nahe, von dieser for-
mell — protokollarischen Hervorhebung auf eine erst kurz zuvor eingetretene
Verfassungsänderung zu schließen. Jedenfalls gibt es keine Anzeichen dafür, daß
sich diese Änderung schon unter den Staufern vollzogen hat.21 Offensichtlich ver-
mochte sich auch während des Interregnums die Stadt nur ganz allmählich von
den herrschaftlich geprägten Verfassungsnormen zu lösen, die die Zeit ihrer Grün-
dung kennzeichnen.

K
JL.X. Der Stadtadel
Daß mit dem Rückgang des monarchischen Elements eine Stärkung des Stadt-
a d e 1 s verbunden war, ist unverkennbar. Während die unteren und mittleren
Schichten der Stadtbevölkerung, die Handwerker und Gewerbetreibenden, in der
staufischen Zeit noch im Dunkel der Anonymität verbleiben,1 gestatten unsere
Quellen einen begrenzten Einblick in den Kreis der städtischen Oberschicht. Man
kann annehmen, daß die in der Urkunde von 1162 als Zeugen auf geführten
cives ohne Ausnahme den angesehenen Familien der Stadt angehörten. Auch sonst
läßt sich im Bereich der späteren schwäbischen Reichsstädte immer wieder feststel-
len, daß der Begriff civis zunächst den vornehmen Familien wenn nicht grundsätz-
lich vorbehalten, so doch auf diesen Personenkreis fast ausschließlich bezogen
war.2 Zunächst erscheinen in den Urkunden nur Vornamen, dann vereinzelt auch

19 Vgl. B 177 Nr. 1980 im StAL - Reg.: GUB 50.
20 Vgl. WUB VII, Nr. 2134, S. 79 - Reg.: GUB 35, (1270); WUB VIII, Nr. 2755, S. 84 (1278);
WUB VIII Nr. 2768, S. 93 - Reg.: GUB 42 (1278); WUB VIII, Nr. 3273, S. 413 f. - Reg.:
GUB 48 (1283).
21 So jedoch K. WELLER; vgl. S. 73 Anm. 13; aus den früheren Ausgaben von Wellers Würt-
temberg. Geschichte wohl auch ins Württ. Städtebuch (S. 203) übernommen.
1 Nicht erfassen lassen sich von den Quellen her z. B. die Anfänge der Zünfte in Gmünd. Mög-
licherweise reichen sie schon in staufische Zeit zurück; vgl. A. DEIBELE, Aus der Geschichte
der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd, in: Schwäbisch Gmünd. Beiträge zur Gesch. u. Gegenwart
der Stadt zus. gest. v. P. Scherer, hrsg. Stadt Schwäb. Gmünd 1971, 244. Entstanden die
Zünfte in Gmünd wie in manchen anderen schwäbischen Städten auf Anordnung des Stadt-
herrn (vgl. H. RABE, a. O. 112 f.) oder handelt es sich hier bereits um einen freien Zusammen-
schluß der Handwerker?
2 Vgl. R. ELBEN, Das Patriziat der Reichsstadt Rottweil von den Anfängen bis zum Jahr 1550,
Veröffentlichungen der Kommission f. geschichtl. Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B
Forschungen 30. Bd., Suttg. 1964, 5 ff.; weiterführende Angaben auch bei H. RABE, a. O. 80
Anm. 27; vgl. auch ebda. 238.
 
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