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Wie die Steine ABC D, so haben auch die Steine a b d (ein Stein c ist noch nicht festgestellt) viele
Gleichartigkeiten. Sie geben den Plateform gliedern durch ihre Grösse und Ebenheit die besondere Ausdehnung.
Der Westrand ihrer oberen Flächen verläuft bei allen genau geradlinig, und ist bei a und b (der Westrand von
d entzog sich nach dieser Hinsicht der Beobachtung) in fast vollständig übereinstimmender Weise durch eine
lange, in der Breite unregelmässige, und mehr als 30 Centimeter unter die Hauptfläche vertiefte Stufe eingefasst.
Ausserdem werden an den oberen Flächen bei a, b und d ähnliche, äusserst flache Zeichnungen bemerkbar.

Wenn sich auf diese Weise wichtige innere Uebereinstimmungen in der Form und Zusammensetzung
der drei Plateformglieder ergeben, so liegen doch die Verhältnisse nicht derart, um schon jetzt den Schluss zu
gestatten, dass die Lücken zwischen den Täfelungen A a, B b, D d einmal in gleicher Weise ausgefüllt waren
oder ausgefüllt werden sollten. Es fehlt an schliessenartigen Ausarbeitungen an den rechten Enden der
Steine A a2 und an den linken Enden der Steine B b, D d1 d, welche die geplante Verbindung der drei jetzt
getrennten Plateformglieder nahelegen würden. Denn wie Tafel 24 erkennen lässt, sind die bei einander liegen-
den Steine A a1 a und a2, B und b, D d1 d und d2 sämmtlich mittels Ankern, welche in dafür ausgearbeitete
Vertiefungen eingelegt waren, verbunden gewesen. Die ankerartigen Vertiefungen am rechten Ende des Steines
b bedingen nur die einzelne Anfügung eines die Platte ergänzenden Steines (etwa wie a2 an a), nicht aber eine
Verbindung von b mit d.

Dass eine vollkommene Regelmässigkeit der ganzen Plateform nicht unbedingt in dem Plane der
Architekten lag, beweist schon der über A a nach Norden weit hervorspringende Stein a1. Ausserdem schliesst
der Stein a2 nach rechts mit einer Stufe (Taf. 26) ab. Die Stufe erschwert die Annahme der Verbindung der
Plateformen A a1 a2 und B b mit einander. Dieselbe Erschwerung jener Annahme ist bei b in den Stufen y z
(Taf. 27 Fig. 2 a) vorhanden. Der westliche Rand der Hauptfläche bei b verfolgt vielleicht eine andere Rich-
tung als bei a und d. Es ist ferner auffallend, dass, bei allen allgemeinen Uebereinstimmungen der bank-
artigen Erhöhungen, doch auch Ungleichmässigkeiten sich finden, wie sie häufiger an getrennten, als an einem
und demselben Werke vorzukommen pflegen. Die Breite des Randstreifens f (Taf. 27 Fig. 1—4) schwankt bei
den Steinen A B C D zwischen 0.30 und 0.40 m, die Breite der bankartigen Erhöhungen zwischen 1.10 und
1.20 m, die Breite der sitzartigen Flächen zwischen 0.85 (Taf. 27 Fig. 4) und 0,90 m, die Breite der rück-
lehnenartigen Erhöhungen an ihnen zwischen 0.20 und 0.30 m, und die Höhe der letzteren zwischen ca. 0.03
(Taf. 27 Fig. 3) und 0.15 m.

Wir haben nun auch noch andere Gleichartigkeiten der bankartigen Erhöhungen airfzuzählcn. Dieselben
beziehen sich auf die sogenannten Sitzflächen und ihre Querleisten.

1. Jeder der Steine zeigt drei vollständige sitzartige Flächen. B und C zeigen ausserdem, der erste
am rechten, der andere am linken Ende, eine unvollständige vierte Fläche.

2. Indem die Bänke der beiden äusseren Steine A und D mit den Flächenstreifen f f1 und f2 um-
geben sind, kennzeichnen sie sich als abgeschlossene Werke. Dagegen ist die Bank von B nur am linken
Ende, die von C nur am rechten Ende in dieser Art vollständig.

3. Die Bänke der Steine A B C D weisen sitzartige Flächen von zwei verschiedenen Breiten: 1.47
(resp. 1.48) und 1.31 (resp. 1.32) Meter auf. An jedem Steine liegt eine Fläche der geringeren Breite zwischen
zwei Flächen der grösseren Breite.

4. Die äusseren lehnenartigen Theile i und m bei D sind einander fast gleich (0.64 und 0.65 m breit).
Ihnen am ähnlichsten ist der lelmenartige Theil m des Steines A (i am Steine A ist nicht gemessen). Die
mittleren Querleisten k und 1 sind dabei an den Steinen A und D viel schmäler als die äusseren Leisten.

5. Die der Lage nach entsprechenden Leisten i bei B und m bei C sind gleich breit (0.42 m), aber
von i k 1 m der Steine A und D in der Breite verschieden.

Den rechten Abschluss der drei vollständigen Sitzflächen des Steines B bildet eine Querleiste (m),
welche mehr als die doppelte Breite von i am anderen Ende der Bank besitzt. (Auch bei der Lehne i des
Steines C dürfte ein ähnliches Verhältniss obwalten, doch ist dieses noch nicht festgestellt.)

Aus allen diesen Einzelheiten scheint sich auf eine wohl berechnete Zweckdienhchkeit, welche bei der
Ausarbeitung der Steine A B G D massgebend war, schliessen zu lassen. Schon aus diesen so durchdachten
 
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