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Württemberg / Landtag [Hrsg.]
Die Verhandlungen auf dem Wirtembergischen Landtage: im Jahre ... — 4.1797

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Vierten Bandes Fuenftes Stuek.
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https://doi.org/10.11588/diglit.22577#0092
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o

gegenwärtigen Augenblik, und es war ihnen gleich»
gültig, ob die Nachkommenschaft noch Holz ha-
ben, oder Mangel daran leiden wird.
Der Eigennnz der hohen und niedern Forstr
bedienten war es , der diese unerträgliche Usurpa-
tionen herbeiführte, sie waren nur darauf bedacht,
dafür zu sorgen , Laß ja kein Stamm aus einer
Comnum oder Privatwaldung komme, für den
sie nicht eine Gebühr beziehen. . . .
X.
Die sogenannte Accidenzien der hohen und
niedern Forstbedienten stehen in unmittelbarer Ver-
bindung mit vorhergehendem.
Es ist unbegreiflich, auf welche ausserordent-
liche Art sich diese vervielfältiget haben.
Geh. Subsignirte haben schon in vorstehendem
Abschnitt uthgst. gezeigt, wie in einigen Oberfor-
sten, wo die Communen und Privatpersonen durch
die usurpirte Administration der hohen und niede-
ren Forstbedkenten sich des unbedeutendsten Genus-
ses ihres Eigenthuns nicht mehr erfreuen können,
die Cassen und Beutel der Communen und Wald-
Eigenthümer recht methodisch in Contribution ge-
sezt werden, aber auch da, wo die Communen
und Waldbesizer eine größere Freiheit in Admini-
stration ihrer Waldungen behaupteten, sind die
Accidenzien unmäßig vermehrt worden.
Zwar
 
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