Die Farbe im Kontrakt
ein Drittel der Bezahlung wird von der Erfüllung dieser Ansprüche abhängig ge-
macht (»et aliam tertiam pagam in fine operis, et confecta dicta tabula ul dictum
est.«).
Für die Seite der Künstler ist in den Vereinbarungen natürlich das Honorar
geregelt. Und auch hier kommt die Farbe zur Sprache: Der festgesetzte Preis von 55
Golddukaten soll zu einem Drittel schon gleich zu Anfang der Arbeit bezahlt werden
(»tertiam partem in principio dicte tabule«), damit die Künstler sich mit den
nötigen Farben versorgen können (»ul possint dicti magistris se providere de
coloribus«). Daß es sich bei diesem ersten Arbeitsschritt für Raphael tatsächlich um
einen vergleichsweise aufwendigen Vorgang handeln konnte, ist einem Brief von
Bernardo Costabili zu entnehmen, der erwähnt, daß Raphael im September 1518
eigens einen Werkstattgehilfen nach Venedig schickte, um dort Pigmente einzukau-
fen . Die zweiteRate zur Krönung des Hl. Nikolaus von Tolentino»inmediooperis«
wird dann nur noch prosaisch mit den anfallenden Lebenshaltungskosten begrün-
det (»ut possintvivere«), die dritte Zahlung schließlich soll »in fine operis« erfolgen,
wenn die Tafel zur Zufriedenheit des Auftraggebers fertiggestellt worden ist.
Es ist nicht überraschend, daß die Äußerungen zur Farbe sehr knapp und wenig
konkret ausfallen. Ein lakonischer Vertragstext ist auch zu dieser Zeit nicht der Ort
für ästhetisches Räsonnement, und in mancher Hinsicht stehen beide Kontrakte
noch in der Tradition von Vertragskonventionen des 15. Jahrhunderts". Dennoch
dokumentieren diese Quellen, wie selbstverständlich die Farbe auch in dieser
Hinsicht von Anfang an Bestandteil von Raphaels künstlerischer Lebenswelt war:
Schon in Raphaels ersten Arbeiten begegneten ihm seine Auftraggeber mit einem
ausdrücklich formulierten Anspruch an die Seite der Farbigkeit seiner Malerei. Und
diesem Anspruch haben Raphael und Evangelista schließlich offenbar auch zu
genügen gewußt, denn der Auftraggeber hat am 15. September 1501 die dritte Rate
bezahlt10.
8
R(
.et va £
ll'f'aello
i Venezia niand
nei documenti.
ato da
1971.
epso R
, S. 76).
aphael,
credo
pei
1 comperare colori
« (V. G
OLZIO,
9
Weiterfu
hrend hierzu a
llgemein M.
Baxandall,
Die Wirklichkeit der
Bilder,
1984,
S.
50ff.
II)
V.
GOLZ)
o, Raffaello nei
documenti,
1971,S.
8.
149
ein Drittel der Bezahlung wird von der Erfüllung dieser Ansprüche abhängig ge-
macht (»et aliam tertiam pagam in fine operis, et confecta dicta tabula ul dictum
est.«).
Für die Seite der Künstler ist in den Vereinbarungen natürlich das Honorar
geregelt. Und auch hier kommt die Farbe zur Sprache: Der festgesetzte Preis von 55
Golddukaten soll zu einem Drittel schon gleich zu Anfang der Arbeit bezahlt werden
(»tertiam partem in principio dicte tabule«), damit die Künstler sich mit den
nötigen Farben versorgen können (»ul possint dicti magistris se providere de
coloribus«). Daß es sich bei diesem ersten Arbeitsschritt für Raphael tatsächlich um
einen vergleichsweise aufwendigen Vorgang handeln konnte, ist einem Brief von
Bernardo Costabili zu entnehmen, der erwähnt, daß Raphael im September 1518
eigens einen Werkstattgehilfen nach Venedig schickte, um dort Pigmente einzukau-
fen . Die zweiteRate zur Krönung des Hl. Nikolaus von Tolentino»inmediooperis«
wird dann nur noch prosaisch mit den anfallenden Lebenshaltungskosten begrün-
det (»ut possintvivere«), die dritte Zahlung schließlich soll »in fine operis« erfolgen,
wenn die Tafel zur Zufriedenheit des Auftraggebers fertiggestellt worden ist.
Es ist nicht überraschend, daß die Äußerungen zur Farbe sehr knapp und wenig
konkret ausfallen. Ein lakonischer Vertragstext ist auch zu dieser Zeit nicht der Ort
für ästhetisches Räsonnement, und in mancher Hinsicht stehen beide Kontrakte
noch in der Tradition von Vertragskonventionen des 15. Jahrhunderts". Dennoch
dokumentieren diese Quellen, wie selbstverständlich die Farbe auch in dieser
Hinsicht von Anfang an Bestandteil von Raphaels künstlerischer Lebenswelt war:
Schon in Raphaels ersten Arbeiten begegneten ihm seine Auftraggeber mit einem
ausdrücklich formulierten Anspruch an die Seite der Farbigkeit seiner Malerei. Und
diesem Anspruch haben Raphael und Evangelista schließlich offenbar auch zu
genügen gewußt, denn der Auftraggeber hat am 15. September 1501 die dritte Rate
bezahlt10.
8
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.et va £
ll'f'aello
i Venezia niand
nei documenti.
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1971.
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, S. 76).
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pei
1 comperare colori
« (V. G
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hrend hierzu a
llgemein M.
Baxandall,
Die Wirklichkeit der
Bilder,
1984,
S.
50ff.
II)
V.
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o, Raffaello nei
documenti,
1971,S.
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