Betrachtung der Unterschiede zwischen den Herrscherbildnissen aus Rom und aus
den Provinzen nicht auf die künstlerischen Mannigfaltigkeiten sich beschränken.
Die antoninischen Herrscherbildnisse aus den kaiserlichen und senatorischen Pro-
vinzen des römischen Reiches scheinen sich zum Teil von denjenigen der Stadt
Rom sehr wesentlich gegenständlich zu unterscheiden. Es fällt auf, daß sich unter
den antoninischen Herrscherbildern der Provinzen sämtliche Panzerstatuen des
Antoninus Pius, Marcus Aurelius und Lucius Verus befinden, soweit ihre Herkunft
bekannt ist. Aber nicht allein diese, auch die kleine Zahl vollständig erhaltener
Panzerstatuen des Nero, Titus, Domitian, Trajan und Hadrian entstammt, soweit
der Fundort gesichert ist, den Provinzen; ja selbst die Panzerstatue des Augustus
von Primaporta stand außerhalb des Pomerium. Schwerlich ist daraus der Schluß
abzuleiten, daß überhaupt keine Panzerstatue in Rom aufgestellt werden konnte;
die Reiterstatue des Trajan auf seinem Forum, unter anderen, stellte den Herr-
scher als Feldherrn dar, wenn man dem Zeugnis der Münzen trauen darf. Aber
nach den gesicherten Tatsachen des Denkmälerbestandes liegt zumindest das
Schwergewicht der Aufstellung von Panzerstatuen in den Provinzen. A. Alföldi hat
darauf hingewiesen (RM. 50, 1933, 47 ft.), daß Octavianus das militärische Kleid
extra pomerium verbannte und daß lange Zeit an der Togatracht in Rom streng
festgehalten wurde. Man darf also vermuten, daß sich in den außerrömischen
Funden von Panzerstatuen der Herrscher des ersten und zweiten Jahrhunderts
ein staatsrechtliches Prinzip kundtut: Die alte Scheidung der Amtsgebiete inner-
halb und außerhalb des Pomerium, des zivilen Amtsbereiches in der römischen Stadt
und des militärischen im außerhauptstädtischen Italien und in den Provinzen.
Diese Vermutung wird gestützt durch eine zweite Eigentümlichkeit antoninischer
Herrscherbilder aus den Provinzen, die Tracht eines Kranzes, und zwar des
Lorbeerkranzes als Ehrenzeichen des Imperators. Von den Kränzen der Herrscher
sind an plastischen Bildwerken bekannt der Ährenkranz, der Eichenkranz, der
Lorbeerkranz und die Strahlenkrone. Die Strahlenkrone trug der jugendliche
Kopf des Commodus im Thermenmuseum (Taf. 50); er gehört zu den seltenen
Beispielen eines Herrscherbildes mit Strahlenkrone, obwohl die Strahlenkrone,
als Abzeichen der Vergötterung, „auf den Senatsmünzen ...... seit Nero häufig
erscheint“ (Mommsen, Staatsrecht I 428 f.); die Bildnisse des Nero mit Strahlen-
krone sind modern. Unter den antoninischen Herrscherbildern kommt der Ähren-
kranz, der den Herrscher als Frater arvalis kennzeichnet, je einmal an einem stadt-
römischen Bildnis des Antoninus Pius (Paris, Louvre 1180), des Marcus Aurelius
(London, British Museum 1907) und des Lucius Verus (Paris, Louvre 1169) vor;
daß keine derartigen Funde aus den Provinzen nachweisbar sind, erklärt sich ohne
weiteres aus der römischen Heimat der arvalischen Bruderschaft.
7 Antonin.
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den Provinzen nicht auf die künstlerischen Mannigfaltigkeiten sich beschränken.
Die antoninischen Herrscherbildnisse aus den kaiserlichen und senatorischen Pro-
vinzen des römischen Reiches scheinen sich zum Teil von denjenigen der Stadt
Rom sehr wesentlich gegenständlich zu unterscheiden. Es fällt auf, daß sich unter
den antoninischen Herrscherbildern der Provinzen sämtliche Panzerstatuen des
Antoninus Pius, Marcus Aurelius und Lucius Verus befinden, soweit ihre Herkunft
bekannt ist. Aber nicht allein diese, auch die kleine Zahl vollständig erhaltener
Panzerstatuen des Nero, Titus, Domitian, Trajan und Hadrian entstammt, soweit
der Fundort gesichert ist, den Provinzen; ja selbst die Panzerstatue des Augustus
von Primaporta stand außerhalb des Pomerium. Schwerlich ist daraus der Schluß
abzuleiten, daß überhaupt keine Panzerstatue in Rom aufgestellt werden konnte;
die Reiterstatue des Trajan auf seinem Forum, unter anderen, stellte den Herr-
scher als Feldherrn dar, wenn man dem Zeugnis der Münzen trauen darf. Aber
nach den gesicherten Tatsachen des Denkmälerbestandes liegt zumindest das
Schwergewicht der Aufstellung von Panzerstatuen in den Provinzen. A. Alföldi hat
darauf hingewiesen (RM. 50, 1933, 47 ft.), daß Octavianus das militärische Kleid
extra pomerium verbannte und daß lange Zeit an der Togatracht in Rom streng
festgehalten wurde. Man darf also vermuten, daß sich in den außerrömischen
Funden von Panzerstatuen der Herrscher des ersten und zweiten Jahrhunderts
ein staatsrechtliches Prinzip kundtut: Die alte Scheidung der Amtsgebiete inner-
halb und außerhalb des Pomerium, des zivilen Amtsbereiches in der römischen Stadt
und des militärischen im außerhauptstädtischen Italien und in den Provinzen.
Diese Vermutung wird gestützt durch eine zweite Eigentümlichkeit antoninischer
Herrscherbilder aus den Provinzen, die Tracht eines Kranzes, und zwar des
Lorbeerkranzes als Ehrenzeichen des Imperators. Von den Kränzen der Herrscher
sind an plastischen Bildwerken bekannt der Ährenkranz, der Eichenkranz, der
Lorbeerkranz und die Strahlenkrone. Die Strahlenkrone trug der jugendliche
Kopf des Commodus im Thermenmuseum (Taf. 50); er gehört zu den seltenen
Beispielen eines Herrscherbildes mit Strahlenkrone, obwohl die Strahlenkrone,
als Abzeichen der Vergötterung, „auf den Senatsmünzen ...... seit Nero häufig
erscheint“ (Mommsen, Staatsrecht I 428 f.); die Bildnisse des Nero mit Strahlen-
krone sind modern. Unter den antoninischen Herrscherbildern kommt der Ähren-
kranz, der den Herrscher als Frater arvalis kennzeichnet, je einmal an einem stadt-
römischen Bildnis des Antoninus Pius (Paris, Louvre 1180), des Marcus Aurelius
(London, British Museum 1907) und des Lucius Verus (Paris, Louvre 1169) vor;
daß keine derartigen Funde aus den Provinzen nachweisbar sind, erklärt sich ohne
weiteres aus der römischen Heimat der arvalischen Bruderschaft.
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