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II. ANTONINUS PIUS

86, am 19. September, in der väterlichen Villa bei Lanuvium geboren.
Vermählt mit Annia Galeria Faustina, wahrscheinlich drei Jahre bevor er im
Jahre 120 das Konsulat führte.
138, am 25. Februar, von Ffadrian adoptiert, nachdem er seinerseits den
M. Annius Verus (Marcus Aurelius) und den L. Ceionius Commodus (Lucius
Verus) adoptiert hatte. Erhebung zum Mitherrscher. Beginn der Münzprägungen.
Alleinherrscher seit dem Tode des Ffadrian am 10. Juli 138. Ehrennamen
Augustus und Pius.
139 Annahme des Titels Pater Patriae.
141 Tod der Annia Galeria Faustina.
Anfang 143 zweite imperatorische Akklamation nach erfolgreicher Beendigung
des ersten britannischen Krieges.
148 Feier der ersten Decennalien.
158 Feier des Vicennalien.
161, am 7. März, in Lorium im Alter von vierundsiebzigeinhalb Jahren gestorben.
161 Konsekration und Einrichtung des Kultes des Divus Antoninus.
Die Nachfolge des FFadrian trat Antoninus Pius in einem Alter von einund-
fünfzig Jahren an. Bildnisse, die zu Beginn seiner Fierrschaft geschaffen wurden,
müssen einen Menschen darstellen, dessen Antlitz bereits die festgeprägte Form
einer gereiften Persönlichkeit erkennen läßt. Fortan sind wesentliche Verände-
rungen des Bildes oder Wandlung der Charakterzüge kaum noch zu erwarten;
nur leicht hinterläßt das fortschreitende Altern selbst seine spürbaren Zeichen.
Tatsächlich zeigen die erhaltenen Bildnisse des Antoninus Pius keine augen-
fälligen Altersunterschiede während der dreiundzwanzigjährigen Fierrschaft, bis
der Tod dem Vierundsiebzigjährigen irdische Würde und Macht abnahm und
ihn unter die Götter des Staates versetzte. Auch das Münzbildnis der Reichs-
prägung (Taf. 58a—1) ist während dieser beträchtlichen Zeitspanne ohne Ent-
wicklung gewesen, wie Paul Strack nachgewiesen hat.
Am Bildniskopf des Antoninus Pius (Taf. 1 ff.) wirkt vornehmlich das Gefüge
des Schädelbaues in auffallenden Gliederungen. Die hohe und freie Stirn zeigt
 
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