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son hör13), von unserm Compilator, welcher so wo 1 die
annalistischen Aufzeichnungen, die in dem Strass-
burger Codex der Chronik des Matthias nachfolgen, ver-
fasste, als auch einzelne derselben excerpierend zu-
gleich in die Jenaer Handschrift eintrug.
Und da letztere wahrscheinlich aus dem Augustiner-
kloster der h. Dreifaltigkeit zu Strassburg stammt, so
würde auch die ganze Compilation des Cod. Argentinensis
diesem vielleicht zuzuweisen sein.14) —
Kapitel VIII.
Schlussresultate: die Zeitgenossen Matthias
von Neuenburg zu Strassburg und der kaiserliche Notar
Jacob von Mainz zu Speier, und ihre beiderseitigen
historischen Werke.
§ 1.
Die gewonnenen Einzelergebnisse unserer weitläufigen
Untersuchung führen zu folgendem Schlussresultat hin.
Das Geschichtswerk des Matthias von Neuen-
burg (— 1355) ist im Ganzen eine auf fremden
13) Denn wäre das nicht der Fall, wäre derjenige, welcher zu
den Strassburger Annalen nachträglich diese Notizen fügte, nicht mit
dem Compilator des cod. A. identisch, sondern dessen Aufzeichnungen
hätte allerdings gleichzeitig ein Anderer benutzt: so bliebe es uner-
findlich und erschiene höchst sonderbar, wenn er nicht mehr als drei
Nachrichten, zumal in unvollständiger Weise hätte ausschreiben sollen. —
14) Dann würden wir jene merkwürdige — in dem Geschichts-
werke ohne jede Analogie dastehende — Stelle in der ersten sog.
Continuation p. 280: Eodem anno [1351] in festo pentecostes [iun. 5]
fuit capitulum generale Augustinensium Basylee, ubi fuerant
undeviginti magistri theologie. Papa quoque omnibus fratribus
ibidem venientibus dedit eam graciam, quam in iubileo habuissent in
son hör13), von unserm Compilator, welcher so wo 1 die
annalistischen Aufzeichnungen, die in dem Strass-
burger Codex der Chronik des Matthias nachfolgen, ver-
fasste, als auch einzelne derselben excerpierend zu-
gleich in die Jenaer Handschrift eintrug.
Und da letztere wahrscheinlich aus dem Augustiner-
kloster der h. Dreifaltigkeit zu Strassburg stammt, so
würde auch die ganze Compilation des Cod. Argentinensis
diesem vielleicht zuzuweisen sein.14) —
Kapitel VIII.
Schlussresultate: die Zeitgenossen Matthias
von Neuenburg zu Strassburg und der kaiserliche Notar
Jacob von Mainz zu Speier, und ihre beiderseitigen
historischen Werke.
§ 1.
Die gewonnenen Einzelergebnisse unserer weitläufigen
Untersuchung führen zu folgendem Schlussresultat hin.
Das Geschichtswerk des Matthias von Neuen-
burg (— 1355) ist im Ganzen eine auf fremden
13) Denn wäre das nicht der Fall, wäre derjenige, welcher zu
den Strassburger Annalen nachträglich diese Notizen fügte, nicht mit
dem Compilator des cod. A. identisch, sondern dessen Aufzeichnungen
hätte allerdings gleichzeitig ein Anderer benutzt: so bliebe es uner-
findlich und erschiene höchst sonderbar, wenn er nicht mehr als drei
Nachrichten, zumal in unvollständiger Weise hätte ausschreiben sollen. —
14) Dann würden wir jene merkwürdige — in dem Geschichts-
werke ohne jede Analogie dastehende — Stelle in der ersten sog.
Continuation p. 280: Eodem anno [1351] in festo pentecostes [iun. 5]
fuit capitulum generale Augustinensium Basylee, ubi fuerant
undeviginti magistri theologie. Papa quoque omnibus fratribus
ibidem venientibus dedit eam graciam, quam in iubileo habuissent in