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Kapitel V.
Die verschiedenen Handschriften des
Geschichtswerks des Matthias von Neuenburg, insbesondere
die Strassburger und die Berner, sowie ihr
gegenseitiges Verhältnis.
§ 1.
Es ist hohe Zeit, auf das handschriftliche Material,
der edierten Chronik 'Matthiae Nuw' näher einzugehen. —
Huber's vortrefflich orientierender und das Wesentliche im
Ganzen umfassender Einleitung zu seiner Ausgabe1) folgen
wir hiebei.
Die bekannten und beschriebenen Handschriften sind
folgende.
1. Die Berner [B.] in einem Sammelcodex, welcher
seinem mannigfaltigen, Philosophie, Geographie und Profan-
wie Kirch od geschi chte betreffenden Inhalte nach einen
universalhistorischen Charakter trägt. Nach Böhmer-Huber
deutet seine Schrift angeblich auf die Mitte des XIY. Jahr-
hunderts hin; jedoch da nach Studer „im Texte selbst, und
von derselben Hand, von welcher der Text geschrieben ist",
bemerkt wird (fol. 3.) »istud volumen est conventus beate
Marie Celestinorum de Metis. Auetores minores.«, also
einstiges Eigentum des Klosterconvents der Coelestiner von
Metz, — und weil dieses Kloster erst im Jahre 1370 ge-
gründet wurde, so kann die heute in Bern befindliche Hand-
schrift frühestens aus dem letzten Drittel des bez. Jahr-
hunderts datieren.2) Wir haben folglich kein Original,
1) p. XXIV. sqq. — Die Ausgabe von Studer (Zürich, 1867)
ist mir nicht zur Hand gewesen; indess geschieht den folgenden Er-
örterungen dadurch kein Abbruch, indem ich Huber's Einleitung alles
das entnehmen konnte, was über jene zu wissen von Interesse erschien.
2) S. Soltau, S. 6.
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Kapitel V.
Die verschiedenen Handschriften des
Geschichtswerks des Matthias von Neuenburg, insbesondere
die Strassburger und die Berner, sowie ihr
gegenseitiges Verhältnis.
§ 1.
Es ist hohe Zeit, auf das handschriftliche Material,
der edierten Chronik 'Matthiae Nuw' näher einzugehen. —
Huber's vortrefflich orientierender und das Wesentliche im
Ganzen umfassender Einleitung zu seiner Ausgabe1) folgen
wir hiebei.
Die bekannten und beschriebenen Handschriften sind
folgende.
1. Die Berner [B.] in einem Sammelcodex, welcher
seinem mannigfaltigen, Philosophie, Geographie und Profan-
wie Kirch od geschi chte betreffenden Inhalte nach einen
universalhistorischen Charakter trägt. Nach Böhmer-Huber
deutet seine Schrift angeblich auf die Mitte des XIY. Jahr-
hunderts hin; jedoch da nach Studer „im Texte selbst, und
von derselben Hand, von welcher der Text geschrieben ist",
bemerkt wird (fol. 3.) »istud volumen est conventus beate
Marie Celestinorum de Metis. Auetores minores.«, also
einstiges Eigentum des Klosterconvents der Coelestiner von
Metz, — und weil dieses Kloster erst im Jahre 1370 ge-
gründet wurde, so kann die heute in Bern befindliche Hand-
schrift frühestens aus dem letzten Drittel des bez. Jahr-
hunderts datieren.2) Wir haben folglich kein Original,
1) p. XXIV. sqq. — Die Ausgabe von Studer (Zürich, 1867)
ist mir nicht zur Hand gewesen; indess geschieht den folgenden Er-
örterungen dadurch kein Abbruch, indem ich Huber's Einleitung alles
das entnehmen konnte, was über jene zu wissen von Interesse erschien.
2) S. Soltau, S. 6.
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