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Wichert, Theodor
Jacob von Mainz, der zeitgenössische Historiograph und das Geschichtswerk des Matthias von Neuenburg: nebst Excursen zur Kritik des Nauclerus zur Geschichte und Quellenkunde des XIV. Jahrhunderts — Königsberg, 1881

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https://doi.org/10.11588/diglit.21700#0307

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also wol ein vollständigeres Exemplar kannte, sind den im
dritten Gesänge vorkommenden

Bis sexcentos septuaginta tres noto Christi
Annos quando Rex factus Rudolfe fuisti
durchaus conform. Und wenn Naucler das betreffende
Reimwerk als 'Gesta Rudolfi' citierte, so erscheint das im
Hinblick auf die folgenden Verse desselben Gesanges
Papa sedit decimus Gregorius, hic quoque primus
Rudolfus Rex est, si gesta notare velimus.
auch gerechtfertigt.

Ich meine folglich, dass man nunmehr sich nicht die
vergebliche Mühe wieder geben sollte, jenem „rätselhaften"
Werke, dass gewiss nie existiert hat, weiter nachzuspüren. —

n.

Zu Heinrich's von Klingenberg 'Historia cowitum
Habsburgensium'.

Die Nachrichten Naucler's (p. 342) von dem Augs-
burger Hoftage des J. 1275 (und im Anschluss daran von
der Sendung des Nürnberger Burggrafen Friedrich an den
Hof des Böhmenkönigs) stimmen inhaltlich völlig mit der
steierschen Beimchronik Ottacker's überein: oben1)
wurde die hierüber von Seiten König's aufgestellte Ansicht,
dass darum eine gemeinsame Quelle beiden (der fraglichen
Vorlage N.'s und der Beimchronik) zu Grunde liegen
müsse, bereits verworfen und zugleich auf eine eingehendere
Begründung meinerseits verwiesen. Dieselbe soll nun hier
folgen. —

König an d. angef. St. schreibt: „Da liegt keine [Quelle]
näher als die Geschichte der habsburgischen Grafen

1) Kap. m., § 1 n. 16.

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