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Zeitschrift für Geschichte der Architektur — 4.1910/​11

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Brinkmann, Adolf: Schloß Weißensee: ein Gegenstück zur Wartburg
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https://doi.org/10.11588/diglit.22224#0167
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mauerwerk der unteren Teile. Ein romanisches Doppelfenster hat hier, einer anderen
Stelle entnommen, seine neue Verwendung gefunden. Auch der mittlere Giebelbau
(Abbildung 3) gehört in seinen oberen Teilen dem Umbau an, Das beweist nicht nur
die Stellung der Fenster, die nur unten die Mitte
der Wand einnehmen, sondern vor allem die
gewaltsame Art, wie man die schmale vor-
springende Wand verbreitert hat, um einen
nicht zu schmächtigen Giebel zu erhalten. Diese
Verbreiterung ruht kühn auf einer Konsole
späterer Profilierung. Daß die Nordfront durch
die beiden kaum eine Wandfläche zwischen sich
und dem Bergfried lassenden Giebel gewonnen
hätte, kann man nicht behaupten. Die Freude
au ragenden Giebeln hat aber alle Bedenken über-
wunden. Einen Giebel muß freilich der Vorbau
stets gehabt haben, aber doch nur einen, der die
Fassade etwas belebte, ohne sonst hervorzutreten. Abbildung 8. Palas und Bergfried von Norden.
Demnach hat die Nordfront ursprünglich un- Rekonstruktion 2.

gefähr das Aussehen von Abbildung 8 gehabt.

Der Bergfried schließt sich unmittelbar an den Palas an. Etwas bedeutender
im Grundriß als der Bergfried der Wartburg (8,95X8,88) erhebt er sich, soweit er noch
erhalten ist, in fünf Geschossen über den Burghof. Das unterste, das Verließ, ist jetzt

_ vom Burghofe zugäng-
lich durch eine einfache
llundbogentür, die dem
16. Jahrhundert ange-
hören muß. Der Raum
ist von einem gratigen
Kreuzgewölbe über-
spannt, das auf vier
romanischen Säulen mit
Kämpfern ruht. Ihre
Kapitelle zeigen derbe
Voluten zwischen eben-
solchen Blättern (Abbil-
dung 9). Die Wölbun-
gen der Nischen und
Schildbogen sind aus
Ziegeln hergestellt, die
alt zu sein scheinen,
Abbildung 9. Das Verließ des Bergfrieds. obgleich ihr Format fast

modern ist. An der Ost-
seite führt eine schmale Steintreppe nach oben, ist aber jetzt nicht mehr ganz zugänglich.
Darüber, in gleicher Höhe mit der Amtsrichterwohnung, liegt das erste Obergeschoß,
dessen Wände 2 m dick sind. Diese Wandstärke bleibt dann bis ins oberste Geschoß,

Zeitschrift für Geschichte der Architektur. IV. 22
 
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