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Zeitschrift für Geschichte der Architektur — 4.1910/​11

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Pomtow, Hans: Die beiden Tholoi zu Delphi
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https://doi.org/10.11588/diglit.22224#0185
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Die beiden Tholoi zu Delphi. 173

7. Verbindung durch horizontale Dübel statt durch Klammern.

8. Das opus atriglyphum beim Rechteckbau (Fehlen der Mitteltriglyphe, abnorm
breite Metopen).

i. Gebälk und Umfang des Rundbaues.

Der Architrav.

Indem wir die beiden eben erwähnten, in Band III auf S. 160 unvollständig ab-
gebildeten Architrave a und c neu aufnahmen, ergab sich folgendes. Das a. a. 0. Ab-
bildung 37 von Gockel eingetragene Maß von 98 cm entsprach dort genau einer
Regula 4- Intervall, das heißt der Länge einer Triglyphe -|- Metope; denn links von
jenen 98 cm ist auf Block « jetzt noch eine volle Regula von 40 cm Breite erhalten,
die Intervalle waren also 58 lang. Wenden wir dies auf Architrav c (alte Abbildung 36)
an, so wird klar, daß dieses
längste Stück nur darum die
größte Bogenlänge von 1,56 cm
erhielt (sonst nicht über 1,52),
damit hier die Regula gerade in
der Mitte stünde und rechts und
links noch je ein Intervall Platz
fände: 58 + 40 + 58 = 1,56.
Daß dem in der Tat so war, wird
trotz der Zerstörung der Mittel-
partie dadurch bewiesen, daß
rechts noch wenigstens 50 cm
Epistylband vorhanden, links
ca. 40 teils sichtbar sind, teils
ohne Regula verliefen, also letz-
tere an keiuer anderen Stelle ge-
sessen haben kann, als im Zen-
trum. Da sich diese Einteilung,
ebenso wie die ungewöhnliche Länge, bei keinem anderen Stücke wiederfindet, so folgt
weiter, daß wir hier das Haupt- oder Zentralstück des ganzen Kranzes vor uns
haben, an das die rechts und links befindlichen Stücke gleich mit vollen Regulae an-
setzten. Vergl. die beiden neuen Aufnahmen in Abbildungen 1 und 2 und die aus
Bd. III zur Orientierung über die jetzige Lage der Einzelstücke hier wiederholten Ab-
bildungen 3 und 4.

Dieser Block c muß demnach gegenüber der Tür über dem Eingangs-
Interkolumnium gelegen haben, das auch sonst etwas breiter zu sein pflegt als die
übrigen. Nach den Nachbarn von c haben wir nicht weit zu suchen, sie stehen auch
heute noch neben ihm; a saß ihm zur Rechten — wie wir sahen, zeigt er die volle
Regula an der linken Ecke —, 7; zur Linken, denn er allein kann die einzige zuletzt
verbleibende Lücke schließen. Obwohl er jetzt konkav steht und seine Außenseite nach
dem Fundamentinnern kehrt (Abbildung 3), kann man mit Sicherheit sagen, daß er eine
volle Regula rechts tragen muß, da kein anderer Block sie enthält. Endlich schloß d
— jetzt gleichfalls konkav stehend — einst rechts an a, wie dadurch ermittelt ward,

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