Ter Staatshämorrhoidarius.
l Fortsetzung.^
In der Nacht vom 25. auf den 26. Juli wird in der Vorstadt
eingebrochen und es kommen bei dieser Gelegenheit abhanden:
Ein wollener Kittel, ein Stiefelzieher, eine Putzscheere, ein
Glas und ein lederner Geldbeutel mit 1 fl. 15 kr. 2 pf.
Der Staatshämorrhoidarius begibt sich in Begleitung eines
Actuars und Gerichtsdieners schleunigst an Ort und Stelle, um zur
Herstellung des Thatbestandes richterlichen Augenschein einzunehmen.
Erstes summarisches Verhör:
Frage. „Ist Ihnen die Ursache Ihres Verhaftes nicht
bekannt?" Antw. „Nein."
Fr. „Man hat aber guten Grund, zu glauben, daß Sie wohl
wiffen könnten, warum Sie verhaftet sind." Antw. „Nein."
Fr. „Sie sollten doch die Gefälligkeit haben, gütigst zu
sagen, ob Ihnen die Ursache nicht bekannt ist, weshalb Sie
verhaftet wurden." Antw. „Nein."
Jnquisit beschwert sich über Suggestionen und verfängliche
Fragen und verweist den Staatshämorrhoidarius auf Artikel
182 und 183 des Strafgesetzbuchs II. Theil.
Ein verdächtiges Individuum wird durch den Gerichtsdiener
arretirt.
Anzeige durch den Gensdarme bei Gericht.
l Fortsetzung.^
In der Nacht vom 25. auf den 26. Juli wird in der Vorstadt
eingebrochen und es kommen bei dieser Gelegenheit abhanden:
Ein wollener Kittel, ein Stiefelzieher, eine Putzscheere, ein
Glas und ein lederner Geldbeutel mit 1 fl. 15 kr. 2 pf.
Der Staatshämorrhoidarius begibt sich in Begleitung eines
Actuars und Gerichtsdieners schleunigst an Ort und Stelle, um zur
Herstellung des Thatbestandes richterlichen Augenschein einzunehmen.
Erstes summarisches Verhör:
Frage. „Ist Ihnen die Ursache Ihres Verhaftes nicht
bekannt?" Antw. „Nein."
Fr. „Man hat aber guten Grund, zu glauben, daß Sie wohl
wiffen könnten, warum Sie verhaftet sind." Antw. „Nein."
Fr. „Sie sollten doch die Gefälligkeit haben, gütigst zu
sagen, ob Ihnen die Ursache nicht bekannt ist, weshalb Sie
verhaftet wurden." Antw. „Nein."
Jnquisit beschwert sich über Suggestionen und verfängliche
Fragen und verweist den Staatshämorrhoidarius auf Artikel
182 und 183 des Strafgesetzbuchs II. Theil.
Ein verdächtiges Individuum wird durch den Gerichtsdiener
arretirt.
Anzeige durch den Gensdarme bei Gericht.
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Der Staatshämorrhoidarius"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Thema/Bildinhalt (normiert)
Staatsdiener <Motiv>
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 2.1846, Nr. 33, S. 68
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg