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Historisch-Philosophischer Verein <Heidelberg> [Hrsg.]
Neue Heidelberger Jahrbücher — 1.1891

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Cantor, Moritz: Albrecht Dürer als Schriftsteller: Vortrag gehalten im Historisch-Philosophischen Verein zu Heidelberg am 12. Februar 1888
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Hausrath, Adolf: Arnold von Brescia
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https://doi.org/10.11588/diglit.29031#0080

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Arnold von Brescia

von

Adolf Hausrath.

Als die Nachfolger des grossen Karl und unter diesen vor allem
die frommen Ottonen Bistümer und Abteien mit Landbesitz ausstatteten,
bis sie an Macht und Einkommen hinter den grossen weltlichen Lehen
in nichts zurückstanden, dachten sie ausser an die Pracht und Macht
der Kirche, die ihnen am Herzen lag, doch auch daran, diese Gebiete
bei der Kirche sicher zu stellen gegen die Vererbung in den Familien
der grossen Vasallen. Leichter war es, für ein erledigtes Bistum einen
dem Kaiser ergebenen Prälaten zu finden und dessen kanonische Wahl
bei dem Kapitel durchzusetzen, als ein erledigtes weltliches Lehen dem
Sohne oder Erben des gestorbenen Trägers vorzuenthalten, mochte dessen
Treue auch noch so zweifelhaft sein. So waren die geistlichen Gebiete,
die der König verlieh, zumal in Deutschland, recht eigentlich die
Stützen des Königtums geworden. Daran freilich hatte in der Zeit der
Ottonen, die Päpste einsetzten und absetzten, niemand gedacht, dass
eines Tages ein Papst sagen könnte: „alle diese Lehen, Privilegien,
Immunitäten, die der König den Bischöfen verlieh, lässt die Kirche sich
gefallen, aber die Bestätigung der Wahlen steht ausschliesslich beim
Papste und die Laieninvestitur ist als sündhafte Simonie verboten!“
Es war bekanntlich Gregor VH., der solche Forderungen stellte, und
damit den langen, das Abendland zerrüttenden Investiturstreit entfesselte,
in welchem im letzten Grunde darum gekämpft ward, ob die Theokratie
die Staatsform der abendländischen Christenheit werden solle? Hätte
das Papsttum seinen Anspruch durchgesetzt, so wären die geistlichen
Gebiete zu einem Kirchenstaate geworden und gestützt auf sie hätte
der Papst auch über die weltlichen die Oberlehnsherrlichkeit errungen,
die er theoretisch schon lange in Anspruch nahm. Kein Wunder, dass
da Fürsten und Völker sich ihres Beeiltes wehrten und Gregor VII.
 
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