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Kussmaul, Adolf
Jugenderinnerungen eines alten Arztes — Stuttgart, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.15258#0287

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Dir badische Staatspriifung.

^iealte badische Prüfungsordnung, wonach wir uns 1846 richten
mußten, kannte noch keine besondere Vorprüfung in Anatomie, Physio-
logie und Naturwissenschaften, wie sie hente im deutschen Reiche be-
steht, seit die norddentsche Prüfungsordnung 1873 für das ganze Reich
eingeführt worden ist. Jedoch muß ich bemerken, daß die badische
Sanitätskommission schon im Jnni 1858 die alte Ordnung revidiert
nnd eine besondere Vorprüfung für die genannten Fücher eingerichtet
hatte. Für diese zog sie die Professoren der badischen Hochschulen
bei, nur in den eigentlich medizinischen behielt sie sich auch ferner die
Prüfung vor.

Nach der alten Einrichtung zerfiel die Staatsprüfung in drei
aufeinander folgende Abschnitte: einen ersten für die innere Medizin
mit Einschluß der Anatomie, Physiologie und Naturwissenschaften,
einen zweiten für die Chirurgie nnd Augenheilkunde, einen dritten für die
Geburtshilfe. Es war den Kandidaten gestattet, jeden dieser Abschnitte für
sich zu erledigen und demgemäß erteilte ihnen der staatliche „Lizenzschein"
das Recht, in jedem der drei Fächer gesondert im badischen Lande
die Heilkunst ausznüben, als innerer Arzt, Wund- oder Hebarzt.
Es gab Aerzte, die nur als innere, oder nur als Chirurgen, ja sogar
nur als Geburtshelfer praktizieren durften. Jn Freiburg war z. B.
ein geschätzter Hebarzt, der mit mir die geburtshilfliche Staatsprüfung
absolviert hatte und nie eine andere machte, er war sozusagen
eine männliche Hebamme. — Spezialisten im heutigen Sinne, Augen-
und Ohrenärzte, Nasen- nnd Kehlkopfärzte, gab es nicht.
 
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