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1525-1526.

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(mal 19.) Univ. bittet den kurf., die promotionen auch derienigen zu ge-
statten, welche an einem anderen Studium die gebührende lehrzeit vollendet hätten,
und zwar ohne dass iedesmal erst seine erlaubniss eingeholt werden müsste. Ann.'
V, 132. 758

— Univ. meldet dem kurf., dass am fronleichnamstage stud. Franziskus von
Merßhim einem schlosserknecht mit einem langen degen die rechte hand abgehauen
Labe. Man wolle nun ohne seinen befehl nicht strafen, bitte aber, um bei der
bürgerschaft und dem kurf. hofgesinde nicht in den verdacht zu kommen, als ob
man der eigenen unterthanen ausschreitungen nicht strafe, dass der kurf. selbst die
strafe bestimme. Ann. V, 132v. — Der kanzler antwortete, der student sei gereizt
worden, habe in nothwehr gehandelt und sei deshalb nicht zu bestrafen. Uebrigens
war loh. Franc, de Morschum oder Morscham schon 1518 dec. 22. immatrikulirt
worden, hatte sein Studium aber erst 1525 märz 10. als kanonikus von Neuhausen
wirklich begonnen. Toepke I, 516. 538. 759

inni 15. Univ. meldet dem kurf., sie habe dem nach der neuen reformation
zum lehrer des Hebraeischen bestellten Sebastian Münster aus dem Barfüsserorden
seinen anfangsgehalt von 25 fl. auf seine bitten und in der hoffnung, er werde immer
hier bleiben, auf 30 fl. erhöht. Nun wolle Münster doch vor Michaelis ganz nach
Basel fortziehen [vgl. april 13.]; der kurf. möge ihn zum bleiben veranlassen.
Ann. V, 136. ' 760

(mni 20.) Simon Grynerus erklärt sich auf anfrage bereit, zu seiner Grie-
chischen lektur auch noch die Lateinische zu übernehmen, weil ihn die noth, die
höhe seiner schulden und andere gründe dazu bestimmen. Ann. V, 140; gedr.:
bd. I, 222 nr. 167. — Grynerus bekam für beide lekturen iährlich 80 fl. 761

(lUni.) Die regenten der bursen machen, um dem grossen mangel der anstalten
abzuhelfen, den Vorschlag, die 80 fl., welche bisher Buschius gehabt hat, theils zur
erhaltung der bursen, theils zur besoldung für einen professor zu verwenden. Ann.
V, 141. — Univ. wollte hierauf nicht eingehen. 762

Ulli 17. Univ. meldet dem kurf., es sei ihr unmöglich, zum bau der burse
noch weitere 300 fl. beizusteuern. Sie habe aber viele ausstände, wie aus dem
beigelegten verzeichniss ersichtlich, und bitte, ihr zur einbringung derselben behülf-
hch zu sein; dann könne sie zum bau etwas geben. Ann. V, 155. 763

— Univ. bevollmächtigt den weber Iakob Brandt, bürger zu Heidelberg, zur
eintreibung ihrer Schuldforderungen. Ibid. 156. 764

lull 29. Kurf. ist damit einverstanden, dass für diesmal die disputatio quod-
etaria ausfalle, ersucht aber die univ., den meister Martin Frech[t], welcher sie
übernommen hatte, für seine Vorbereitung gebührend zu entschädigen. Dat. Speier.
Ann- V, 157. 765

'Oli 31. Appellationsrichter der stadt Basel erkennen in erbschaftssache des

eidelberger Dionysianums gegen die erben des Basler domkaplans Andreas Balz

n Alzheim aus anlass eines von diesem dem Dionysianum ausgesetzten legats dem

rs en *heil die appellationsbefugniss gegen ein urtheil des Stadtgerichts Basel zu,

Unter dem sekret des raths. Orig.: sehr. II, 5 nr. 17. 766

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