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Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]; Institut für Denkmalpflege [Hrsg.]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Denkmalpflege im ländlichen Raum — Heft 1.1981

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Weidner, Hartmut P.; Gläntzer, Volker: Das westliche Niedersachsen, der Regierungsbezirk Weser-Ems: entwicklungsgeschichtliche Erläuterungen zum Umfeld der Reiseroute und der Fahrtziele
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https://doi.org/10.11588/diglit.50202#0029
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Das westliche Niedersachsen

Denkmalpflege und Dorfverschönerung
Die Frage nach der historischen Identität der beiden Bauer-
schaften und der Erhaltung der Bauten, die diese Identität
substantiell stützen, wirft gerade im Hinblick auf die Ziele
des Dorfwettbewerbs einige Probleme auf. Ein direkter Ver-
gleich der beiden Ortsteile verbietet sich, da Varnhorn nicht
am Wettbewerb teilgenommen hat; die für Hogenbögen an-
gewendeten Bewertungskriterien lassen jedoch indirekte
Schlüsse, besonders im Hinblick auf denkmalpflegerische
Interessen, zu.
Ein Problemkreis ist sicher die Tatsache, daß sich die cha-
rakteristische Streusiedlung der Bauerschaft nicht durch die
an dichter bebauten dörflichen Einheiten entwickelten Krite-
rien erfassen läßt. Dies betrifft die gesamte städtebauliche
Anlage und Entwicklung genauso wie einzelne Funktions-
komplexe.
So scheint die starke Betonung des Gemeinschaftslebens, und
der Gemeinschaftseinrichtungen bei dieser Sozial- und Sied-
lungsstruktur dann ins Leere zu stoßen, wenn es — über
Brauchtum und Vereinstätigkeit hinausgehend — um die
substantielle Manifestation dieser Gemeinschaft geht. So
scheint die Notwendigkeit, z. B. einen Grillplatz einzurich-
ten und ein Hofbackhaus als Äquivalent eines Gemein-

schaftshauses umzufunktionieren sowie die positive Bewer-
tung dieser Aktivitäten in der Bewertungskommission zu-
mindest einer kritischen Nachfrage wert.
Ein zweites Problem ist die Erhaltung der historischen Indi-
vidualität der Bauerschaft. Die Kommentierung der Dorf-
verschönerungsmaßnahmen im Organ des Visbeker Heimat-
vereins kreist um die Forderung „Hogenbögen muß Hogen-
bögen bleiben“. Die Durchsetzung dieser Forderung scheint
dem Außenstehenden wenigstens fraglich. Die „Verschöne-
rung“ scheint sich hautpsächlich auf die landschaftstypische
Begrünung der Hof- und Flurstücke bezogen zu haben.
Zweifellos ist diese Bemühung bei der stark landschaftsge-
bundenen Einordnung der baulichen Anwesen und im Sinne
der Erhaltung der gesamten „Kulturlandschaft“ von hoher
Bedeutung, die Erhaltung der Bausubstanz tritt jedoch zu-
rück und scheint sich auf Begriffe wie „ordentliche“ Pflege
und Gestaltung bzw. „stilgemäße Neuentwicklung“ zu be-
schränken.
In diesem Sinne ist jedes gepflegte, landschaftsgemäß be-
grünte Dorf ein „schönes Dorf“. Eine Unterscheidung zwi-
schen „schönem Dorfbild“ und „historischem Dorfbild“ fin-
det nicht statt im Rahmen der Wettbewerbswertung. Eine
weitgehende Nivellierung der dörflichen Physiognomie ist
die Folge, wie das der Vergleich mit anderen Siegerdörfern
in der Nähe (z. B. Erlte und Bühren) zeigt.

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