KübbungsschafStälle mit jüngeren Unterrähmgefügen
173
Auf derselben Riepshofer Hofstelle stand
nämlich ein Bohlenspeicher aus dem Jahre
1688, der heute im Freilichtmuseum am
Kiekeberg zu besichtigen ist. Auch der ältere
Riepshofer Schafstall hatte eine Trennwand
aus eingenuteten Bohlen besessen, wie schon
dargestellt wurde.
Schließlich weist im benachbarten Dorf Otter
sogar ein Kötnerhaus aus der zweiten Hälfte
des 16. Jahrhunderts in seiner Großtürgiebel-
wand noch Spuren einer ehemaligen Wand-
füllung mit senkrecht eingelassenen Bohlen
auf.
Die Horizontalverbohlung des Riepshofer
Kübbungsschafstalles erinnert jedoch in ihrer
Technik nicht an diese Beispiele, sondern an
eine Art der Holzausfüllung, wie man sie in
unteren Gefachen vornehmlich im Stallbe-
reich von Bauernhäusern westlich angren-
zender Hauslandschaften findet, und zwar im
südlichen Teil des Landkreises Rotenburg
und von hier aus weiter bis in die Umgebung
von Verden. Dabei sind es in diesem Bereich
nicht nur die ältesten Gebäude, an denen
dieses Merkmal vorkommt; vielmehr ist
dieses Verfahren erneut im Laufe des 18.
Jahrhunderts in Mode gekommen, um die am
stärksten strapazierten unteren Teile der
Wand besonders solide zu gestalten. Auch am
Riepshof wird seinerzeit der Wunsch nach
einer besonders widerstandsfähigen Bau-
weise, zusammen mit dem reichlichen Vor-
handensein von Bauholz, zur Anwendung
einer solchen Technik geführt haben. Immer-
hin lag dieser Stall nicht im unmittelbaren
Hofbereich, sondern etwas außerhalb dieser -
ohnehin sehr abseits gelegenen - Hofstelle.
Vielleicht ist der Stall vom Riepshof mit
seiner Horizontalverbohlung das Werk eines
von auswärts stammenden Zimmermannes
gewesen. Dafür könnte auch die Tatsache
sprechen, daß die Riegelkette zwischen den
Innenständerreihen mit doppelter Ver-
nagelung abgezimmert worden ist. Im Land-
kreis Harburg kommt eine doppelte Riegel-
vernagelung praktisch nicht vor. Dagegen ist
diese Technik im südlichen Teil des Land-
kreises Rotenburg und im Landkreis Verden
üblich gewesen. Jedenfalls können wir an
diesem Gebäude kulturelle Bezüge erahnen,
die in mehrere Richtungen weisen. Die
Tatsache, daß es sich um einen Kübbungsstall
handelt, verbindet das Gebäude mit dem
großen nordwestlichen Bereich der Ämter
des ehemaligen Bistums Bremen.
Konstruktionsmerkmale des Innenständer-
gerüstes mit der Kreuzverklammerung von
Rähm und Balken, ferner die Tatsache, daß
Nackenkopfbänder am Balkenüberstand
eingesetzt worden sind, schließlich vielleicht
auch die aufgenagelten Weichholzbohlen der
Giebelseiten zeigen Bezüge zur Südheide,
damit zum Herzogtum Lüneburg. Die Hori-
zontalverbohlung der Seitenwände und die
doppelte Riegelvernagelung weisen wie-
derum in den Raum des ehemaligen Bistums
Verden hinüber.
Einer so vielfältigen Verflechtung scheint die
isolierte Lage von Riepshof entgegenzuste-
hen. Im Lüneburger Wörterbuch liest man
jedoch über Riepshof < 193>: „Grenzhof, an
der Lüneburgisch-Stadischen Grenze: auf
dem Platz vor dem Dorfe, der „Pfennigs-
kuhle“ , sollen früher der Fürst von Lüneburg
und der Erzbischof von Bremen alljährlich
zusammen gekommen sein. “
Die „Pennkuhlen“ ist übrigens auf dem Blatt
der Kurhannoverschen Landesaufnahme von
1770 <194> unmittelbar an der Wümme
neben einer Furt eingezeichnet. Nimmt man
die Tatsache hinzu, daß beide Hofstellen von
Riepshof zehntfrei waren, so kann man die
Vermutung äußern, daß dieser vormals ein-
stellige Hof als Grenzhof gegründet worden
ist, um die alljährliche „Beredung“ der alten
regierenden Herzöge von Lüneburg mit dem
Erzbischof von Bremen zu ermöglichen
< 195>. Wenn auch derartige unmittelbare
Verhandlungen in der Neuzeit nicht mehr
stattgefunden haben dürften, so mögen sich
in Riepshof vielleicht auch später noch die
Lüneburger oder Harburger Amtmänner
gelegentlich einquartiert haben.
Es soll an dieser Stelle noch einmal an den
älteren Einkübbungs-Stall vom Riepshof
erinnert werden, der ja ebenfalls Kenn-
zeichen grenzüberschreitender Einflüsse
aufgewiesen hat. Ferner ist eine weitere
Besonderheit erwähnenswert: auf der
Kurhannoverschen Landesaufnahme < 196>
ist südlich der Wümme die „Neue Grentze
von 1771 “ eingezeichnet. Von dieser Grenze
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Auf derselben Riepshofer Hofstelle stand
nämlich ein Bohlenspeicher aus dem Jahre
1688, der heute im Freilichtmuseum am
Kiekeberg zu besichtigen ist. Auch der ältere
Riepshofer Schafstall hatte eine Trennwand
aus eingenuteten Bohlen besessen, wie schon
dargestellt wurde.
Schließlich weist im benachbarten Dorf Otter
sogar ein Kötnerhaus aus der zweiten Hälfte
des 16. Jahrhunderts in seiner Großtürgiebel-
wand noch Spuren einer ehemaligen Wand-
füllung mit senkrecht eingelassenen Bohlen
auf.
Die Horizontalverbohlung des Riepshofer
Kübbungsschafstalles erinnert jedoch in ihrer
Technik nicht an diese Beispiele, sondern an
eine Art der Holzausfüllung, wie man sie in
unteren Gefachen vornehmlich im Stallbe-
reich von Bauernhäusern westlich angren-
zender Hauslandschaften findet, und zwar im
südlichen Teil des Landkreises Rotenburg
und von hier aus weiter bis in die Umgebung
von Verden. Dabei sind es in diesem Bereich
nicht nur die ältesten Gebäude, an denen
dieses Merkmal vorkommt; vielmehr ist
dieses Verfahren erneut im Laufe des 18.
Jahrhunderts in Mode gekommen, um die am
stärksten strapazierten unteren Teile der
Wand besonders solide zu gestalten. Auch am
Riepshof wird seinerzeit der Wunsch nach
einer besonders widerstandsfähigen Bau-
weise, zusammen mit dem reichlichen Vor-
handensein von Bauholz, zur Anwendung
einer solchen Technik geführt haben. Immer-
hin lag dieser Stall nicht im unmittelbaren
Hofbereich, sondern etwas außerhalb dieser -
ohnehin sehr abseits gelegenen - Hofstelle.
Vielleicht ist der Stall vom Riepshof mit
seiner Horizontalverbohlung das Werk eines
von auswärts stammenden Zimmermannes
gewesen. Dafür könnte auch die Tatsache
sprechen, daß die Riegelkette zwischen den
Innenständerreihen mit doppelter Ver-
nagelung abgezimmert worden ist. Im Land-
kreis Harburg kommt eine doppelte Riegel-
vernagelung praktisch nicht vor. Dagegen ist
diese Technik im südlichen Teil des Land-
kreises Rotenburg und im Landkreis Verden
üblich gewesen. Jedenfalls können wir an
diesem Gebäude kulturelle Bezüge erahnen,
die in mehrere Richtungen weisen. Die
Tatsache, daß es sich um einen Kübbungsstall
handelt, verbindet das Gebäude mit dem
großen nordwestlichen Bereich der Ämter
des ehemaligen Bistums Bremen.
Konstruktionsmerkmale des Innenständer-
gerüstes mit der Kreuzverklammerung von
Rähm und Balken, ferner die Tatsache, daß
Nackenkopfbänder am Balkenüberstand
eingesetzt worden sind, schließlich vielleicht
auch die aufgenagelten Weichholzbohlen der
Giebelseiten zeigen Bezüge zur Südheide,
damit zum Herzogtum Lüneburg. Die Hori-
zontalverbohlung der Seitenwände und die
doppelte Riegelvernagelung weisen wie-
derum in den Raum des ehemaligen Bistums
Verden hinüber.
Einer so vielfältigen Verflechtung scheint die
isolierte Lage von Riepshof entgegenzuste-
hen. Im Lüneburger Wörterbuch liest man
jedoch über Riepshof < 193>: „Grenzhof, an
der Lüneburgisch-Stadischen Grenze: auf
dem Platz vor dem Dorfe, der „Pfennigs-
kuhle“ , sollen früher der Fürst von Lüneburg
und der Erzbischof von Bremen alljährlich
zusammen gekommen sein. “
Die „Pennkuhlen“ ist übrigens auf dem Blatt
der Kurhannoverschen Landesaufnahme von
1770 <194> unmittelbar an der Wümme
neben einer Furt eingezeichnet. Nimmt man
die Tatsache hinzu, daß beide Hofstellen von
Riepshof zehntfrei waren, so kann man die
Vermutung äußern, daß dieser vormals ein-
stellige Hof als Grenzhof gegründet worden
ist, um die alljährliche „Beredung“ der alten
regierenden Herzöge von Lüneburg mit dem
Erzbischof von Bremen zu ermöglichen
< 195>. Wenn auch derartige unmittelbare
Verhandlungen in der Neuzeit nicht mehr
stattgefunden haben dürften, so mögen sich
in Riepshof vielleicht auch später noch die
Lüneburger oder Harburger Amtmänner
gelegentlich einquartiert haben.
Es soll an dieser Stelle noch einmal an den
älteren Einkübbungs-Stall vom Riepshof
erinnert werden, der ja ebenfalls Kenn-
zeichen grenzüberschreitender Einflüsse
aufgewiesen hat. Ferner ist eine weitere
Besonderheit erwähnenswert: auf der
Kurhannoverschen Landesaufnahme < 196>
ist südlich der Wümme die „Neue Grentze
von 1771 “ eingezeichnet. Von dieser Grenze