Vorwort
Niemand hat die Kulturlandschaft der früheren
Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst im begin-
nenden 17. Jahrhundert nachhaltiger geprägt als der
Bildhauer Ludwig Münstermann. In Stadt und Land
war er wohl die begehrteste Künstlerpersönlichkeit
dieser Epoche. Nicht nur die damalige höfische Pro-
minenz, wie Graf Anton von Delmenhorst oder Graf
Anton Günther von Oldenburg gehörten zur Kund-
schaft des Hamburger Meisters, sondern auch viele
ländliche Kirchengemeinden waren so vermögend,
dass sie sich einen Münstermann „leisten" konnten.
Bis heute sind deshalb im Oldenburger Land etwa vier-
zig seiner sakralen Kunstwerke erhalten geblieben, die
sich zum größten Teil noch an ihrem ursprünglichen
Aufstellungsort in gottesdienstlichem Gebrauch
befinden - so auch in der evangelisch-lutherischen
St. Matthäus-Kirche zu Rodenkirchen. „Sie ist eine der
schönsten im ganzen Lande" heißt es im Visitations-
protokoll des Jahres 1638, nachdem kurz zuvor Altar,
Kanzel und Taufe aus der Hamburger Werkstatt Ein-
zug in die Kirche gehalten hatten. Tatsächlich sind die
Arbeiten Ludwig Münstermanns heutzutage nirgend-
wo anders in so großer Zahl, Vollständigkeit und über-
kommener räumlicher Einbindung erhalten wie hier.
Es sind Kunstwerke von überregionalem Rang - glei-
chermaßen bedeutend für die Gottesdienst feiernde
Gemeinde wie für die kunstinteressierte Öffentlichkeit
aus nah und fern.
Die Ev.-Iuth. Kirchengemeinde Rodenkirchen als
Eigentümerin hat es sich - maßgeblich unterstützt
vom örtlichen Kirchbauverein - zur Aufgabe gemacht,
das Werk des Hamburger Meisters in besonderer
Weise zu pflegen. Vorläufig letzter Abschnitt dieses
großen Vorhabens war die im Jahre 2010 erfolgte
Restaurierung der Kanzel.
Die Auseinandersetzung mit dem CEuvre Münster-
manns ist eine dauernde denkmalpflegerische Auf-
gabe und Herausforderung. Ausgehend von der Frage
nach dem ursprünglichen Aussehen der Kunstwerke
zur Zeit ihrer Entstehung und Ingebrauchnahme,
auf die schon in den 50er und 60er Jahren des
20. Jahrhunderts bei verschiedenen Restaurierungs-
vorhaben eine Antwort gesucht wurde, erfolgte in
den Jahren 1997 bis 1999 die richtungsweisende Res-
taurierung des Altarretabels und des Chorraumes in
Rodenkirchen. Das Arbeitsheft des Niedersächsischen
Landesamtes für Denkmalpflege mit dem Titel „Das
holzsichtige Kunstwerk" berichtete im Jahre 2002
ausführlich über das Kunstwerk sowie die erfolgten
Arbeiten und ordnete die neu gewonnenen Erkennt-
nisse in überregionale Zusammenhänge ein.
Von den 14 bekannten Kanzeln Münstermanns zeich-
net sich diejenige in Rodenkirchen durch eine beson-
dere Reichhaltigkeit des Bildprogramms und des
Schmuckwerkes aus. Wie am Altar findet sich auch
hier dieselbe differenzierte Verwendung von Eichen-
und Lindenholz. Da beide Objekte in Korrespondenz
zueinander stehen, war es nur folgerichtig, die Kanzel
im Rahmen der jüngsten Restaurierung ebenfalls
wieder ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild stärker
anzunähern.
Wie schon bei den vorangegangenen Arbeiten erfolg-
te die Maßnahme in konstruktivem Zusammenwirken
von Vertretern der Kirchengemeinde, des Kirchbau-
vereins, des Ev.-Iuth. Oberkirchenrates, des Nieder-
sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege und frei-
beruflichen Restauratoren. Wiederum ergaben sich
aus der intensiven Beschäftigung mit dem Objekt so
viele Erkenntnisse von allgemeinem Interesse, dass
nunmehr eine weitere Publikation zum Themenbe-
reich frühbarocker Kunst vorgelegt werden konnte.
Sie versteht sich einerseits als eigenständiges Werk,
andererseits aber auch als Ergänzung zur Veröffent-
lichung über den Altar.
Im ersten Beitrag beschreiben Christina Achhammer
und Detlev Gadesmann, Restauratoren des Nieder-
sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, den
Werdegang des Vorhabens von ihren ersten eigenen
Voruntersuchungen bis hin zur späteren Ausführung
durch einen freiberuflichen Restaurator. Damit zeigt
sich in besonderem Maße die prozesshafte Vorge-
hensweise denkmalpflegerischen Handelns. Ein Vor-
haben dieser Größenordnung muss schrittweise
wachsen und in allen Abschnitten von den Beteiligten
gemeinsam getragen und vorangebracht werden.
Niemand hat die Kulturlandschaft der früheren
Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst im begin-
nenden 17. Jahrhundert nachhaltiger geprägt als der
Bildhauer Ludwig Münstermann. In Stadt und Land
war er wohl die begehrteste Künstlerpersönlichkeit
dieser Epoche. Nicht nur die damalige höfische Pro-
minenz, wie Graf Anton von Delmenhorst oder Graf
Anton Günther von Oldenburg gehörten zur Kund-
schaft des Hamburger Meisters, sondern auch viele
ländliche Kirchengemeinden waren so vermögend,
dass sie sich einen Münstermann „leisten" konnten.
Bis heute sind deshalb im Oldenburger Land etwa vier-
zig seiner sakralen Kunstwerke erhalten geblieben, die
sich zum größten Teil noch an ihrem ursprünglichen
Aufstellungsort in gottesdienstlichem Gebrauch
befinden - so auch in der evangelisch-lutherischen
St. Matthäus-Kirche zu Rodenkirchen. „Sie ist eine der
schönsten im ganzen Lande" heißt es im Visitations-
protokoll des Jahres 1638, nachdem kurz zuvor Altar,
Kanzel und Taufe aus der Hamburger Werkstatt Ein-
zug in die Kirche gehalten hatten. Tatsächlich sind die
Arbeiten Ludwig Münstermanns heutzutage nirgend-
wo anders in so großer Zahl, Vollständigkeit und über-
kommener räumlicher Einbindung erhalten wie hier.
Es sind Kunstwerke von überregionalem Rang - glei-
chermaßen bedeutend für die Gottesdienst feiernde
Gemeinde wie für die kunstinteressierte Öffentlichkeit
aus nah und fern.
Die Ev.-Iuth. Kirchengemeinde Rodenkirchen als
Eigentümerin hat es sich - maßgeblich unterstützt
vom örtlichen Kirchbauverein - zur Aufgabe gemacht,
das Werk des Hamburger Meisters in besonderer
Weise zu pflegen. Vorläufig letzter Abschnitt dieses
großen Vorhabens war die im Jahre 2010 erfolgte
Restaurierung der Kanzel.
Die Auseinandersetzung mit dem CEuvre Münster-
manns ist eine dauernde denkmalpflegerische Auf-
gabe und Herausforderung. Ausgehend von der Frage
nach dem ursprünglichen Aussehen der Kunstwerke
zur Zeit ihrer Entstehung und Ingebrauchnahme,
auf die schon in den 50er und 60er Jahren des
20. Jahrhunderts bei verschiedenen Restaurierungs-
vorhaben eine Antwort gesucht wurde, erfolgte in
den Jahren 1997 bis 1999 die richtungsweisende Res-
taurierung des Altarretabels und des Chorraumes in
Rodenkirchen. Das Arbeitsheft des Niedersächsischen
Landesamtes für Denkmalpflege mit dem Titel „Das
holzsichtige Kunstwerk" berichtete im Jahre 2002
ausführlich über das Kunstwerk sowie die erfolgten
Arbeiten und ordnete die neu gewonnenen Erkennt-
nisse in überregionale Zusammenhänge ein.
Von den 14 bekannten Kanzeln Münstermanns zeich-
net sich diejenige in Rodenkirchen durch eine beson-
dere Reichhaltigkeit des Bildprogramms und des
Schmuckwerkes aus. Wie am Altar findet sich auch
hier dieselbe differenzierte Verwendung von Eichen-
und Lindenholz. Da beide Objekte in Korrespondenz
zueinander stehen, war es nur folgerichtig, die Kanzel
im Rahmen der jüngsten Restaurierung ebenfalls
wieder ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild stärker
anzunähern.
Wie schon bei den vorangegangenen Arbeiten erfolg-
te die Maßnahme in konstruktivem Zusammenwirken
von Vertretern der Kirchengemeinde, des Kirchbau-
vereins, des Ev.-Iuth. Oberkirchenrates, des Nieder-
sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege und frei-
beruflichen Restauratoren. Wiederum ergaben sich
aus der intensiven Beschäftigung mit dem Objekt so
viele Erkenntnisse von allgemeinem Interesse, dass
nunmehr eine weitere Publikation zum Themenbe-
reich frühbarocker Kunst vorgelegt werden konnte.
Sie versteht sich einerseits als eigenständiges Werk,
andererseits aber auch als Ergänzung zur Veröffent-
lichung über den Altar.
Im ersten Beitrag beschreiben Christina Achhammer
und Detlev Gadesmann, Restauratoren des Nieder-
sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, den
Werdegang des Vorhabens von ihren ersten eigenen
Voruntersuchungen bis hin zur späteren Ausführung
durch einen freiberuflichen Restaurator. Damit zeigt
sich in besonderem Maße die prozesshafte Vorge-
hensweise denkmalpflegerischen Handelns. Ein Vor-
haben dieser Größenordnung muss schrittweise
wachsen und in allen Abschnitten von den Beteiligten
gemeinsam getragen und vorangebracht werden.