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Winghardt, Stefan [Editor]; Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Editor]; Institut für Denkmalpflege [Editor]; Puppe, Josefine [Oth.]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Archäologie und Informationssysteme: vom Umgang mit archäologischen Fachdaten in Denkmalpflege und Forschung — Hameln: Niemeyer, Heft 42.2013

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Freie Daten für freie Bürger -
Ein Essay über archäologische Daten, die Öffentlichkeit und open data.

sen geprägt ist. Aus einer forschungsgeschichtlichen
Perspektive stehen hier die sogenannten Pfahlbaufi-
scher des 19. Jahrhunderts ihren Nachfolgern, den
Raubgräbern und illegalen Sondengängern, gegen-
über. Letztere sind nur besser ausgestattet und kön-
nen, neben eigener Recherche- und Forschungsarbeit,
gegebenenfalls auf einen enormen Datenpool zurück-
greifen.
Ein anderes, deutlich weniger problematisches Bei-
spiel ist das Verlagswesen. Die einzelnen Verlage nut-
zen gerne den Datenpool der Denkmalpflegeinsti-
tutionen insbesondere in Form von Bildern zur Wert-
schöpfung und die Denkmalpflege im Gegenzug die
damit einhergehende Öffentlichkeitsarbeit in Bü-
chern, Zeitschriften und in den neuen Medien. Hier
stehen kommerzielle Interessen der Informations-
pflicht einerseits und den Vermarktungsinteressen der
informationsführenden Institutionen andererseits
gegenüber. Zu diskutierende Aspekte sind hier weiter-
hin die Frage nach einer Aufwandsentschädigung
oder nach zu entrichtenden Gebühren. Das bekannte-
ste Beispiel für die Umsetzung eines wirtschaftlichen
Eigeninteresses ist die Vermarktung der sogenannten
Himmelsscheibe von Nebra durch das Landesamt für
Denkmalpflege und Archäologie mit Landesmuseum
für Vorgeschichte/Halle.
Anders liegt der Fall im touristischen Segment. Hier ist
es geradezu sinnvoll, archäologische Daten in den
Bereich Tourismusplanung, Inwertsetzung und Ver-
mittlung einzusetzen, obwohl dieser Einsatz zwar
nicht zum denkmalpflegerischen Kerngeschäft ge-
hört, die Arbeit aber dennoch sowohl zum Erhalt der
Denkmale und ihres Raumbezugs als auch einer damit
einhergehenden regionalen Wertschöpfung führen
kann. Allerdings erscheint es hier fraglich, inwieweit
archäologische Grunddaten nebst Raumbezug hierfür
ausreichend sind und der Datenveredlung einschließ-
lich der damit einhergehenden Qualitätskontrolle be-
dürfen.
Die zweite Unterebene umfasst den Aspekt der ar-
chäologischen Beteiligung an Raumplanungspro-
zessen als einem wichtigen Instrument der modernen
denkmalpflegerischen Praxis, die der Vermeidung und
Minderung von negativen Auswirkungen dient. Auch
dieser Bereich profitiert von der freien Zugänglichkeit
planungsrelevanter Daten. Grundsatz ist hier auf-
seiten der archäologischen Denkmalpflege die Dar-
stellung des berechtigten Belangs bei der Wahr-
nehmung der Trägerschaft öffentlicher Belange, den
wiederum die Aspekte Vorsorge-, Kooperations- und
Nachhaltigkeitsprinzip prägen.
Das Vorsorgeprinzip ist ein Grundsatz des modernen
Umweltschutzes und beruht auf frühzeitigem und

vorausschauendem Handeln. Es hat zum Ziel, mög-
lichst frühzeitig eventuelle Belastungen und Gefahren
zu identifizieren und diese bereits im Vorfeld von
Maßnahmen abzuwenden (zum Beispiel BauGB §§ 1
Abs. 5, 1a, BImSchG § 50, ROG § 2 Abs. 2 Nr. 6).
Aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege soll so
zu einem schonenden Umgang mit dem archäologi-
schen Erbe beigetragen werden.
Das Kooperationsprinzip ist ein Verfahrensgrundsatz,
der im Umweltschutz Beachtung findet und auf der
Idee basiert, dass der Staat nicht in erster Linie Zwang
zur Verwirklichung der archäologisch-denkmalpflege-
rischen Ziele auf Basis seiner rechtlichen Möglich-
keiten ausüben sollte, sondern im Sinne des Integrier-
ten Küstenzonenmanagements (IKZM) agieren sollte.
Dies kann auf unterschiedlichen Ebenen und mit ver-
schiedenen Zielsetzungen erfolgen und ist zum
Beispiel in der internationalen Zusammenarbeit in § 9
UVPG geregelt. Auf der Arbeitsebene sollte eine Form
von (gegenseitiger) Information und Konsultation
gefunden werden, die gleichermaßen Verhandlungen
und Abstimmungsprozesse beinhaltet und an deren
Ende eine schriftliche Vereinbarung steht und den
Vollzug der getroffenen Vereinbarungen regelt. Auf
einer übergeordneten Ebene kommt das Koopera-
tionsprinzip in der Anhörung beteiligter Kreise, von
Verbänden usw. vor dem Erlass von Rechtsverord-
nungen und Verwaltungsvorschriften zum Ausdruck.
Das Nachhaltigkeitsprinzip ist spätestens seit dem be-
reits angeführten Gipfel von Rio als Grundsatz im
Umgang mit den Umweltressourcen anzusehen. Im
Raumordnungsgesetz (§ 1 Abs. 2 Nr. 6) ist dieses Ziel
der nachhaltigen Raumplanung als Grundsatz der
Raumordnung formuliert und findet sich darüber hin-
aus auch in anderen Gesetzen.
Vonseiten des an Raumplanungsprozessen beteiligten
Partnerfelds wird unabhängig davon die Forderung
nach einer gewissen Vollständigkeit sowie der damit
verbundenen Integrität des Datenpools erhoben, um
zu einer verlässlichen Planungsgrundlage zu kommen.
Hierzu muss die archäologische Denkmalpflege aller-
dings Antworten auf die Anforderungen der unter-
schiedlichen Kontextualisierungsebenen finden
(Interessensgebiet, Pufferzone, Welterbestätte,
Fundstelle, eingetragenes Denkmal), deren Qualität
zwischen wissenschaftlichem Selbstanspruch und juri-
stischer Überprüfbarkeit anzusiedeln ist.
C) Zu den behandelten juristischen und administrati-
ven Ebenen kommt die wissenschaftliche, die ihrer-
seits durch unterschiedliche Aspekte geprägt ist. Im
Zentrum stehen hier allerdings die Fragen der Daten-
erhebung und -bewertung, der Datenhaltung sowie
die der Datenweitergabe.

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