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Architektonische Rundschau: Skizzenblätter aus allen Gebieten der Baukunst — 30.1914

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Voepel, Otto: Ausbildung und Prüfungen des Architekten, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.42063#0032
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Haus Perthes in Tübingen. Vorplatz
im Erdgeschoß. (Vergl. Tafel 37—38)

Eduard Brill,
Kaiserslautern

dem alleinigen Ermessen des Staates anheimgestellt
werden mag. Widersinnig erscheint dagegen eine
abermalige Wiederholung aller bereits in der Vor-
und Hauptprüfung eingehend behandelten Einzel-
fächer, wie sie in der jetzt üblichen Baumeister-
prüfung tatsächlich stattfindet.
Alle diese Vorschläge erscheinen auf den ersten
Blick freilich zu radikal, um Aussicht auf baldige
Verwirklichung zu haben. Es ist aber recht gut
möglich, auf dem angedeuteten Wege schrittweise,
vorsichtig tastend und Erfahrungen sammelnd, vor-
wärts zu schreiten. Man vertiefe zunächst die prak-
tische Vorbereitung auf der Baustelle, erkenne den
Unterricht in den vorbereitenden Fächern auf der
Baugewerkschule als gleichwertig an (in Wirklich-
keit ist er, wie oben gesagt, oft überlegen); dem
würde, nach erfolgter Bewährung, die Anerkennung
der Baugewerkschulabgangsprüfung als Diplom-
vorprüfung folgen können. Gleichzeitig errichte
man an einigen Kunstakademien und Kunst-
gewerbeschulen besondere Abteilungen für Bau-

kunst (wie sie ja, wenn auch in anderem Sinne,
bereits an den Akademien in Dresden und Berlin
bestehen) mit der Berechtigung der Diplomerteilung.
Der Erfolg wird bald lehren, ob allmählich ein völliges
Übersiedeln der Architekturabteilungen von den
Technischen Hochschulen an die Akademien ratsam
erscheint.
Ich möchte nochmals betonen, daß mir nichts
ferner liegt, als eine plötzliche Umwälzung unseres
ganzen baukünstlerischen Unterrichtswesens fordern
zu wollen. Nur auf ein bisweilen verdunkeltes Ziel
wollte ich mit aller Deutlichkeit hinweisen, auf ein
Ziel, das jedem Architekten vor allen anderen am
Herzen liegen muß: die Förderung unserer edlen
Kunst, die aufs engste bedingt ist durch eine
fortwährende Vervollkommnung und Weiterbildung
unseres Unterrichtswesens. Daran sollte der Privat-
architekt ebenso tätigen Anteil nehmen wie der
Baubeamte, beide im Bewußtsein, daß sie neben-
einander an einer großen Aufgabe zu arbeiten be-
rufen sind.

Architektonische Rundschau 19x4
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