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L' art décoratif: revue de lárt ancien et de la vie artistique moderne — 29.1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.69797#0002
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Auszug aus der BibIiothek=Ordnung
des Architekten-Vereines.
Die Bibliothek ist geôffnet: Vom 1. Mai bis 30. September
Mittwochs von 9 — 2 Uhr, an den iibrigen Wochentagen von 9 bis
6 Uhr; vom 1. Oktober bis 30. April Mittwochs von 9 — 2 Uhr,
Sonnabends von 9 — 6 Uhr, an den iibrigen Wochentagen von
9 — 2 Uhr und 4 —8 Uhr.
Bûcher werden gegen Empfangsschein sowohl zum Gebrauche im
Lesezimmer als auch zur hâuslichen Benutzung ausgegeben.
Ueber jedes Werk ist ein besonderer Schein auszustellen. Ent-
liehene Bûcher müssen auf Verlangen des Bibliothekars nach
Ablauf von 8 Tagen zurückgeliefert werden. Mehr als 2 Werke oder
6 Bande darf kein Mitgïied zum hâuslichen Gebrauche bean-
spruchen. Die Kosten für Zu- und Rücksendung trâgt der Entleiher.
Unterbleibt trotz ergangener Aufforderung die Rückgabe
dcrentliehenen Bûcher, so sind 50 Pf. zu entrichten, welche
nebst etwaigen Barauslagen vom Vereinsboten oder durch Post-
nachnahme eingezogen werden; ausserdem sind für Werk und
Tag 10 Pf. zu zahlen.
Der V e r 1 u s t oder eine nach Urteil des Bibliothek-Ausschusses
wesentliche Beschâdigung eines Werkes verpflichtet zu
seinem Ersatz.
Wird von einem Mitgliede ein entliehenes Buch gewünscht,
so ist der Bibliothekar verpflichtet, dies zu vermerken, wodurch
der Besteller das Recht erwirbt, in spâtestens 8 Tagen das Buch
zu erhalten. Der Eingang des betreffenden Werkes wird dem Be-
steller angezeigt und dieses für ihn 2 Tage zurückgelegt.
Zwischen dem l.Juli und 1. September eines jeden Jahres
wird eine Prüfung der Bibliothek auf ihren Bestand vorgenommen.
Behufs dieser Prüfung wird die Bibliothek auf 3 Wochen geschlossen
und für diese Zeit werden sâmtliche Bûcher zurückgefordert.


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