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Blümner, Hugo
Technologie und Terminologie der Gewerbe und Künste bei Griechen und Römern (Band 4) — Leipzig, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.4952#0285
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— 278 -

mentirung ihrer Metallarbeiten gebraucht haben. Bei der Arbeit
in Blech sowohl als bei der an gegossenen Gegenständen war
die Zahl und die Form der zur Anwendung kommenden Punzen
ausserordentlich mannichfaltig; nicht bloss bei figürlichen Ver-
zierungen, sondern auch bei rein dekorativen kamen ge-
schweifte; doppelspitzige, hohle Punzen; deren unteres Ende
vielfach schon die Form des Ornamentes wiedergab, zur Ver-
wendung.1) Die Frage, ob es möglich gewesen sei, mit
bronzenen Werkzeugen bronzene Gegenstände zu graviren,
haben wir schon oben berührt.2) Bildliche Darstellungen von
Proceduren, die in diesen Theil der Metallarbeit gehören,
werden wir später noch besprechen.

14.

Die Verarbeitung der Metalle in flüssigem Zustande (Metallguss)
und in erhitztem Zustande (Schmieden).

Sämmtliche Metalle können durch Erhitzung in flüssigen
Zustand versetzt und so in Formen gegossen werden. In
Bezug auf die hierzu erforderlichen Temperaturgrade verhalten
sich die Metalle bekanntlich sehr verschieden; Blei, Zinn,
Gold, Silber können bei verhältnissmässig niedriger Temperator
geschmolzen werden, Kupfer bei beträchtlich höherer, und uin
Eisen in flüssigen, giessbaren Zustand zu versetzen, bedarf es
einer so hohen Temperatur, dass man von jeher daran ge-
zweifelt hat, ob die Alten überhaupt im Stande gewesen seien,
eine solche zu erreichen (vgl. darüber unten im Abschnitt
über die Eisenbearbeitung). Das Giessen des Metalls heisst,
wie im Deutschen, xeeivB), fundere4)] doch werden auch die

*) Vgl. Hostmann, Arch. f. Anthropol. X, 44.

2) Vgl. S. 50 fg.

3) Vgl. KaTaxeeiv xpucöv, Her. I, 50; ötaxeeiv xoXköv, Paus. VIII,
14, 8; cf. ib. III, 12, 10; %ev}ia Kaccrrepoio, Hom. U. XXIII, 561. Vgl.
unten xpucoxoery von der Goldarbeit.

4) Auct. b. Afr. 20. Hör. Sat. II, 2, 22. Vitr. II, 7, 4; VIII, 7, 4;
ib. 11. Plin. XXXIV, 5; ib. 46 u. s. Quint. II, 1, 22; ib. VII pr. 2. Vgl.
fusura, Plin, XXXIII, 106; fusilis, Ov. met. XI, 126; fusör, Cod. Iust.

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