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Blümner, Hugo
Technologie und Terminologie der Gewerbe und Künste bei Griechen und Römern (Band 4) — Leipzig, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.4952#0298
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291 -

die Terminologie dieser mechanischen Verbindungsmittel be-
reits früher besprochen und können uns daher mit der Ver-
weisung darauf begnügen1); technisch bieten sie zu keinen
besonderen Bemerkungen Anlass; nur wollen wir hervorheben,
dass das antike Kunsthandwerk diese Verbindungsmittel viel-
fach auch zur Dekoration benutzt hat und dass namentlich der
Nagel in Folge dessen ein beliebtes Ornament geworden ist,
dessen man sich auch da bediente, wo derselbe keine tech-
nischen Aufgaben zu erfüllen hatte.2)

Etwas näher müssen wir dagegen auf die Löthung ein-
gehen. Die Alten haben auch hierfür kein specielles tech-
nisches Wort; vielmehr entlehnt die griechische Sprache die
dafür nothwendigen Ausdrücke anderen Gebieten der Technik,
indem sie KÖ\\a; welches (wohl ursprünglich) Leim oder Kleister
bedeutet, und ebenso Ko\\dv7 KÖXXncic etc. auch für die che-
mische Verbindung der Metalle gebraucht3); das dem lat.
plumbare entsprechende |uo\ußboi>v ist erst spät.4) Ebenso ge-
braucht der Lateiner gluten, glutinare, agglutinare auch für
Metallverbindungen5); doch hat derselbe daneben noch die
Ausdrücke ferumen, feruminare, feruminatio.6) Man glaubte

*) Bd. II S. 229 ff. und 306 f.

2) Beispiele hierfür s. Marquardt S. 674.

3) Vgl. Bd. II, 309 fg. Daneben kann man aber auch noch andere
Ausdrücke anführen, welche die Verbindung der Metalle durch einen
Schmelzprocess andeuten; so €Trixf|Keiv, Alexis bei Ath. XI p. 471 C;
die Bezeichnung ist auf Inschr. nicht selten, z. B. KpcmYp uirdpYupoc
ernxriKTOc, C. I. A. II, 650, A 43; ib. 656, 17; ib. 660, 14 etc., vgl.
Boeckh, Staatshaush. II3, 227. Auch eiTixwveüuu, Philo sept. mir.
mundi 4 (p. 14 Orelli).

4) In den gr.-lat. Glossen uuAußoujTÖc, plumbatus; |iio\ußc-ujac, plum-
batura. Dagegen ist uo\uß6oüv bei Hesych. v. diröcrabov lediglich
im Sinne von „mit Blei beschweren" zu fassen.

5) Plin. XXXIII, 93 sq.

6) Die eigentliche Bedeutung derselben hat festgestellt Göppert,
über die Bedeutung von feruminare und adplumbare in den Pandekten,
Breslau 1869, mit Nachtrag in Rudorffs Zeitschr. f. Rechtsgeschichte
IX (1879) S. 241 ff. Die Stellen, auf die es hierbei vornehmlich an-
kommt, sind Paul, in den Digg. VI, 1,23, 5 (hier besonders die Worte:
non idem in eo, quod adplumbatum sit, quia feruminatio per eandem

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