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Bredius, Abraham [Oth.]
Künstlerinventare: Urkunden zur Geschichte der holländischen Kunst des XVIten, XVIIten und XVIIIten Jahrhunderts (7): Nachträge — Haag: Nijhoff, 1921

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https://doi.org/10.11588/diglit.33497#0019
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APPELMAN.

3

(im Haag). Zwei Personen, die ihnen folgten, belästigten
sie und zwangen sie, den Degen zn ziehen, um sich zur
Wehr zu stellen. Dabei passierte dem Hans de Jode das
Unglück, dass er den einen der beiden Angreifer, Namens
Simon Leutum, derart verwundete, dass dieser kurz nachher
den Geist aufgab ; de Jode habe sich darauf, obwohl er den
Vorfall selbst bedauerte, aus dem Staube gemacht. Er,
Vignois, hingegen, und seine beiden andern Freunde seien
in der Überzeugung ihrer Unschuld noch Jahr und Tag im
Haag geblieben, bis sie alle drei, nach dem Brauche junger
Maler, auf Reisen gegangen seien, um fremde Länder zu
sehen und für ihre Kunst zu profitieren. Da erst, 1653,
volle sechs Jahre nach dem verübten Totschlag, habe der
Balliuw im Haag die gerichtliche Untersuchung gegen sie
alle vier eingeleitet. Gegen Codde, der im Haag anwesend
war, sei die Verfolgung eingestellt worden, während die
andern von den Vorladungen nicht einmal Kenntnis erhielten,
(da sie im Ausland waren). Freunde des Hans de Jode
hätten erklärt, sie wüssten nicht, wo dieser steh auf halte,
ob in Venedig oder in Konstantinopel. Die Anklage sei aber
inzwischen gegen ihn (Vignois), Appelman und de Jode
aufrecht erhalten geblieben, sodass er, als er 1656 von seinen
Reisen arglos nach dem Haag zurückkehrte, im Anfang des
März dieses Jahres angehalten und ohne Prozess gefangen
gesetzt worden sei. Mehrere Male sei er unter Anwendung der
Tortur verhört worden, obschon er so krank war, dass er
meinte, im Gefängnis sterben zu müssen. Er ersucht nun,
dass das Prozessverfahren beschleunigt werde, umsomehr, als
er ganz und gar unschuldig sei.
Das Gesuch wird, nachdem man darüber das Gutachten
des Bailliuw eingeholt hat, abgelehnt.
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