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Kunstsalon Paul Cassirer [Hrsg.]; Hugo Helbing <München> [Hrsg.]
Schloss Crossen an der Elster: Möbel und Kunstgegenstände des 18. Jahrhunderts aus gräflich flemmingschen Fideikommiss-Besitz, Barock- und Rokokomöbel, Zimmer-Einrichtungen, Garnituren von Sofas und Stühlen, Tische, Schreibtische, Spiegel, Uhren, Beleuchtungskörper, Wandbespannungen, Öfen usw. der 1780er Jahre ; Versteigerung: 11.12.1928 — Berlin, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.24498#0013
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Das Schloß Crossen an der Elster ist seit 1724 Gräflich Flemming scher
Familienbesitz. In diesem Jahre erwarb es der Staats? und Kabinettsminister
Augusts des Starken, General?Feldmarschall Jacob Heinrich Reichsgraf von
Flemming (geb. 1667, gest. 1728) von den Erben des sächsisch ? polnischen Land?
kammerrates David von Fletscher (gest. 1716), der die Herrschaft Crossen im
Jahre 1700 gekauft und das aus einer mittelalterlichen Burg entstandene Renaissance?
Schloß in den heute noch stehenden prächtigen Barockbau umgewandelt hatte, ohne
freilich dieses großangelegte Unternehmen ganz zu Ende führen zu können. Auch unter
dem General?Feldmarschall, der Crossen nie bewohnt hat, und den zunächst folgenden
Erben ist wenig oder nichts für die Vollendung und Verschönerung des Schlosses ge?
schehen. Erst mit dem Übergang an ein Mitglied der jüngeren Reichsgräflichen Linie,
Johann Heinrich Joseph George Reichsgrafen von Flemming, Krongroß?
Schwertträger von Polen (geb. 1752, gest. 1830) gelangte Crossen im Jahre 1775 in die
Hände eines Herren, der, durch Kunstsinn und reiche Mittel unterstützt, den Ausbau
und die Ausstattung des Schlosses unternahm. So wie er es bei seinem Tode hinteriieß,
ist das Schloß und seine Einrichtung bisher in allem Wesentlichen erhalten geblieben.
Dauernd bewohnt wurde es zuletzt durch die Verfasserin der „Briefe, die ihn nicht
erreichten“, Elisabeth Freifrau von Heyking, geb. Gräfin Flemming
(geb. 1862, gest. 1925), die viel für die Pflege dieses schönen Besitzes getan hat.

Es ist hier leider nicht der Ort, auf die Verschönerungen einzugehen, die der Graf
Heinrich von Flemming dem Äußeren des von David von Fletscher errichteten
Schloßbaues angedeihen ließ. Die innere Einrichtung, über deren Bestand und Anord?
nung uns ein zu seinen Lebzeiten, und ein zweites kurz nach seinem Tode auf gestelltes
Inventar unterrichten, verdient als ein Musterbeispiel frühklassizistischer Raum?
ausstattung betrachtet zu werden. Ihre Entstehung fällt in die 1780er Jahre, in denen
Graf Heinrich nach seiner 1782 erfolgten Vermählung mit Christiane Marie Char?
lotte von Hardenberg, Schwester des späteren Staatskanzlers, in Crossen einen
hofähnlichen Haushalt führte. Mit dem Anfang der 1790er Jahre dürfte sie ihren Ab?
Schluß gefunden haben. Ein Vergleich des älteren, undatierten, aber allen Anzeichen
nach spätestens um die Jahrhundertwende geschriebenen Inventars — dessen erste Seite
hier abgebildet ist — mit dem vom Jahre 1830 beweist, daß sich inzwischen an dem Be?
stände so gut wie nichts verändert hatte. Der Umstand, daß Graf Heinrich später den
Aufenthalt auf seiner in Galizien gelegenen Herrschaft Blazowa der Residenz in Crossen
vorzog, dürfte die Erklärung dafür sein, daß die Einrichtung des Schlosses ihre Einheit?
lichkeit so unvermindert bewahrt hat.

Wenn wir uns heute ein Bild davon machen wollen, welche Grundsätze damals für
die Zusammenstellung einer Einrichtung maßgebend waren, die auf Eleganz und guten
Geschmack Anspruch erheben wollte, so können wir kaum irgendwo besser Auskunft
finden als in dem von zwei Mitgliedern des Weimarer Goethekreises, F. .1. B e r t u c h
 
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