Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Dobschütz, Ernst von
Christusbilder: Untersuchungen zur christlichen Legende — Leipzig, 1899

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.4919#0685
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Beilage II Sl.

31

wichtige Mittelstufe und ist vielfach ausschlaggebend; ehe ich
diesen Zeugen kannte, hatte ich darauf verzichten zu müssen ge-
glaubt, die vor MN liegende Urform unseres Textes zu rekon-
struieren. Mit Hilfe von L durfte ich den Versuch wagen.
Freilich weist L wieder über sich hinaus, zunächst zu St. „Der
selbst für einen byzantinischen Chronisten seltene Grad der Un-
selbständigkeit" des um 1100 schreibenden Georgios Kedrenos
(Krumbacher2 369) zeigt sich überraschend darin, dass er mitten
in die Darstellung des Lebens Jesu hinein die ganze Menaeen-
lektion wörtlich abschreibt. Zieht man in Betracht, dass manche
unter St stehende Varianten vielleicht erst den Abschreibern dieses
Werkes zur Last fallen, so sind es verschwindend wenige Text-
änderungen, die Kedrenos sich erlaubt hat. Fast überall, wo er
von MN, wenn wir diese als Textus receptus auffassen, abweicht,
tritt ihm L oder ein anderer Zeuge zur Seite. St repräsentiert
also eine Handschrift des 11. Jahrhunderts. Wir haben aber
noch zwei Zeugen aus dem 10. Jahrhundert, aus der Zeit der
Entstehung unseres Textes selbst. Zunächst 53, den gegenüber
mit kritischem Apparat abgedruckten Text der Festpredigt. Das
Verhältnis von 53 zu 21 soll unten eingehend untersucht werden;
wir glauben erweisen zu können, dass 53 eine 945 oder unmittelbar
darauf entstandene Bearbeitung des 945 geschaffenen Textes 21
ist. Für die Textherstellung ist es fast gleich, ob wir in 53 die
Quelle oder den ältesten Zeugen von 2ί sehen: können wir nicht
annehmen, dass 53 neben 21 selbständig auf einen der anderen
Zeugen von 2i eingewirkt hat — und das lässt sich für St so wenig
beweisen als für LMN —·, so führt der Consensus von 53 mit
oder L, Μ, Ν auf die Urgestalt von 21; hat bei einer Differenz
zwischen St und LMN 53 ausschlaggebende Bedeutung. Freilich
ist 53 eine freie Bearbeitung von 2Ϊ, viel freier als etwa St; das
zeigt sich am deutlichsten an der jüngeren in VX erhaltenen
Bearbeitung von 53, von der wir unten wahrscheinlich zu machen
hoffen, dass sie durch Rückgang auf 21 hergestellt worden ist;
VX hat also für 21 selbständigen Zeugenwert neben 53. Um
aber den Wert von 53 zu bestimmen, da wo 53 gegen St und
LMN steht, dient uns ein letzter, auch fast 21 gleichzeitiger
Zeuge, dessen Fehler nur seine UnVollständigkeit ist.

Von den Acta Thaddaei (X) besitzen wir zwei Bearbei-
tungen, je in einer Handschrift ρ (11. Jahrb.) und ν (10/11. Jahrh.)
 
Annotationen