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Enders, Siegfried R. C. T.; Landesamt für Denkmalpflege Hessen [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Hessen: Wetteraukreis : 1 — Braunschweig: Vieweg, 1982

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https://doi.org/10.11588/diglit.48765#0009
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Vorwort

Der in dieser Denkmaltopographie behandelte ehemalige Landkreis Büdingen zeichnet sich durch Kulturdenk-
mäler von außerordentlicher Qualität aus. Die Stadt Büdingen, deren Altstadt ein Kulturdenkmal von nationalem
Rang darstellt, Herrnhaag und Ortenberg haben klangvolle Namen und ziehen jährlich große Besucherzahlen an.
Der Wetteraukreis ist sich seiner Verantwortung für den Denkmalschutz bewußt. Allein im Ja.hr 1981 wurden im
Haushalt rd. DM 200.000,— für die Denkmalpflege aufgebracht. Welchen Stellenwert der Denkmalschutz im Wet-
teraukreis einnimmt, kommt auch mit der Schaffung eines eigenen Amtes, das mit einem Diplom-Ingenieur als
Amtsleiter und zwei Ingenieuren als Sachbearbeiter besetzt ist, zum Ausdruck. Damit wurden auch die verwal-
tungsmäßigen Voraussetzungen für einen effektiveren und erfolgreichen Denkmalschutz im Wetteraukreis
geschaffen.
Es erfüllt uns mit großer Freude und Dankbarkeit, daß wir der erste hessische Landkreis und nach Lüneburg der
zweite in der Bundesrepublik sind, für den eine Denkmaltopographie herausgegeben wird. Wir erblicken hierin
nicht nur eine Anerkennung der Bedeutung unserer Kulturdenkmale, sondern auch der erfolgreichen Arbeit unse-
res Amtes für Denkmalschutz. Damit wird auch das personelle und finanzielle Engagement des Wetteraukreises
für den Denkmalschutz mitgewürdigt.
Mit dieser Denkmaltopographie kann unser Amt für Denkmalschutz effektiver und transparenter tätig werden. Für
unsere Bürgerund alle Interessenten wird dieser Band eine Orientierungshilfe sein, wodurch auch das Verständ-
nis für den Denkmalschutz gefördert wird.
Das Zustandekommen dieses Bandes haben die Kreissparkasse Büdingen in Nidda und die Oberhessischen Ver-
sorgungsbetriebe (OVAG) mit ermöglicht, wofür wir ebenso wie all den anderen Beteiligten unseren Dank ausspre-
chen möchten.

1 lelmut Münch Dr. Walter Sper
Landrat Erster Kreisbeigeordneter
und zuständiger Dezernent
Von der Gründung einer staatlichen Denkmalpflege an, war die systematische Erfassung der zu schützenden
Denkmäler eine ihrer wichtigsten Aufgaben. Sie wird bereits in der ersten Denkmalschutz verordnung im Großher-
zogtum Hessen vom Jahre 1818 festgelegt.
Am Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte die Denkmalpflege das Großinventar als Instrument der Bestandsauf-
nahme aller Kulturdenkmäler. Es hat bis heute seinen Wert behalten, erfordert aber wegen der sorgfältigen Archiv-
arbeit sehr viel Zeit und liegt deshalb erst für einen Teil des Bundesgebietes vor, wobei die Bände aus der Zeit vor
dem Ersten Weltkrieg so veraltet sind, daß sie völlig neu bearbeitet werden müßten. Da die Großinventarisation
kaum vor der Mitte des nächsten Jahrhunderts abgeschlossen werden kann, mußte eine Methode zur Schnellerfas-
sung der Kulturdenkmäler entwickelt werden, die dennoch den Ansprüchen der Wissenschaft und denkmalpfle-
gerischen Praxis genügt. Dieses ist der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutsch-
land in der Denkmaltopografie Bundesrepublik Deutschland gelungen. Aus einem Probelauf in Niedersachsen
wurden bundeseinheitliche Richtlinien entwickelt, die nach dem Beschluß der Ständigen Konferenz der Kultus-
minister vom 28.5.1980 in allen Bundesländern angewandt werden sollen. Die Richtlinien verpflichten die Länder
vor allem zur bundeseinheitlichen Gestaltung des Kartenwerkes, was in Hessen zu erheblichen finanziellen Auf-
wendungen für die Denkmalpflege führte, da bei uns nicht wie in den anderen Ländern die Deutsche Grundkarte 1:
5000 überall vorhanden ist, sondern erst angefertigt werden mußte.
Beim Katalog der Kulturdenkmäler ist es j edem Bundesland überlassen wie ausführlich er ausfällt. Hessen hat sich
zu der bisher ausführlichsten Behandlung der Kulturdenkmäler entschlossen, weil mit der Denkmaltopografie die
gesamte Tätigkeit der Denkmalpflege auf eine bessere Grundlage gestellt werden soll. So ist beabsichtigt, alle in
diesem Band aufgeführten Kulturdenkmäler auch in das Denkmalbuch gemäß den §§ 9,10 und 18 HDSchG (Hessi-
sches Denkmalschutzgesetz) einzutragen. Deshalb wurde eine strenge Auswahl der Objekte vorgenommen und
diese vor Beginn der Drucklegung im Rahmen der Anhörung nach § 10 (3) HDSchG mit den Gemeinden abge-
stimmt. Um für die Anhörung der Eigentümer eine solide wissenschaftliche Begründung zu besitzen, ist jedes Kul-
turdenkmal abgebildet, mit einem Lageplan versehen und in seinem Denkmalwert erläutert worden. Mit dieser
gründlichen Behandlung aller Kulturdenkmäler kann nicht nur die Führung des Denkmalbuches beschleunigt,
sondern auch die denkmalpflegerische Praxis zum Beispiel bei der Bearbeitung von Bauanträgen verbessert wer-
den. Auch sollen Kartenwerk und Katalog der Kulturdenkmäler allen planenden und bauenden Behörden als
Grundlage für ihre Tätigkeit dienen und sie somit frühzeitig auf die Berücksichtigung des Denkmalschutzes beim
Bau von Straßen, beim Aufstellen von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren der Deutschen Bundesbahn,
bei Maßnahmen der Wasserwirtschaft, bei der Flurbereinigung u. a. aufmerksam machen. Mit diesem Werk ist
aber auch eine Übersicht für notwendige Investitionen im Rahmen der Altstadtsanierung, Dorferneuerung und
Altbaumodernisierung vorhanden. Zugleich wird es nicht nur der Wissenschaft in den Disziplinen Kunstgeschich-
te, Volkskunde, Architektur, Städtebau und Landesgeschichte das Grundlagenmaterial für weitere Forschungen
liefern, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Verbreitung des Denkmalschutzgedankens in der Bevölkerung
sein. Dabei wird ein besonderes Gewicht auf die Benutzung im Schulunterricht gelegt. Der Wetteraukreis ermög-
licht dies wie auch das Erscheinen des Bandes überhaupt durch die Beschaffung der Mittel für den Ankauf eines
Teiles der Auflage, wofür die Denkmalpflege sehr dankbar ist.
Professor Dr. Gottfried Kiesow
Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen

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