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Einführung

Die Denkmaltopographie des Landkreises Göttingen ist eine denkmalkundliche Be-
schreibung der geschichtlich, künstlerisch, wissenschaftlich oder städtebaulich be-
deutsamen Bauten und Gebäudegruppen vor dem topographischen und entwicklungs-
geschichtlichen Hintergrund eines Ortes bzw. einer Stadt.
Um den vielgestaltigen Denkmalbestand des Landkreises seiner Bedeutung entspre-
chend zu würdigen, drängte sich eine Unterteilung des großflächigen Göttinger Kreis-
gebietes auf, die sich im wesentlichen an die bereits Ende des 19. Jh. vorgegebenen
Altkreisgrenzen (Altkreis Münden, Altkreis Göttingen, Altkreis Duderstadt) unter Einbe-
ziehung naturräumlicher Bedingtheiten (Weser und Leinegraben) orientierte. Um den
umfangreichen Stoff in seiner Komplexität zu bewältigen, bedient sich die Darstellung
eines synthetischen Ansatzes, der trotz grundsätzlich topographischen Vorgehens den
Denkmalbestand zugleich doch in den Rahmen der historischen Entwicklung eines
engeren Bereichs stellt. Dabei wird vom topographischen Ansatz vielfach zugunsten
einer sinnfälligen geschichtlichen, respektive baugeschichtlichen Abfolge in der Be-
schreibung abgegangen, die die Objekte nach ihren ortsgeschichtlichen, allgemein
entwicklungsgeschichtlichen oder phänomenologischen Zusammenhang behandelt.
Geschichtliche oder städtebauliche Sachverhalte, die durch inzwischen abgegangene
Denkmale oder nicht als Baudenkmale eingestufte bauliche Anlagen repräsentiert
werden, haben nur insoweit Eingang in die Darstellung gefunden, als sie zum Verständ-
nis der allgemeinen Orts- und Stadtentwicklung bzw. der vorgestellten Baudenkmale
beitragen.
Einem einleitenden, nach Gattungen getrennten baugeschichtlichen Überblick folgt
ein differenzierter Kartenteil, der dem Benutzer die Lokalisierung der beschriebenen
Bauten ermöglicht. Es schließen sich in alphabetischer Reihenfolge, nach Gemeinden
geordnet, die Ortsbeschreibungen an. Hier werden die Kulturdenkmale behandelt und
ihrer Bedeutung entsprechend einzeln oder im größeren Zusammenhang unterschied-
lich ausführlich besprochen. Den Schluß bildet ein ausführliches Straßen-, Gebäude-
und Architektenregister.
Aus gestalterischen Gründen konnten Text und inhaltlich zugehörige Abbildungen nicht
immer auf einer Seite bzw. Doppelseite angeordnet werden. Von einer vollständigen
fotografischen Dokumentation des Denkmalbestandes wurde abgesehen und statt
dessen das Gewicht mehr auf die Vorstellung der besonders beispielhaften oder auch
herausragenden Baudenkmale gelegt. Denkmalgruppen sind in der Regel nur durch
eine Gesamtansicht oder wenige gruppenkonstituierende Bauten fotografisch vertre-
ten. Das Zusammenwirken von Fotodokumentation, Text und Kartenwerk ermöglicht
einen fundierten Überblick über den vergleichsweise reichen und qualitätvollen Denk-
malbestand des Landkreises.
Neben einer Übersichtskarte 1:200.000 mit der Hervorhebung des „Altkreises Münden“
und der Markierung der Kartenschnitte sowie den folgenden sieben Gebietskarten
1:50.000, in denen eine die gesamte Fläche des Kreises abdeckende Kartierung der
Baudenkmale und denkmalpflegerischen Interessenbereiche erreicht wird, sind insge-
samt 26 für den Landkreis charakteristische Ortskarten 1:10.000 bzw. 1:5.000 darge-
stellt. In das Kartenwerk eingetragen sind Einzeldenkmale, Gruppen baulicher Anlagen,
denkmalwerte Grünanlagen und Gewässer sowie der denkmalpflegerische Interessen-
bereich. Der Gleichwertigkeit, die das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz dem
Einzeldenkmal und der Gruppe baulicher Anlagen zumißt, entspricht die einheitliche
rote Farbgebung. Während das Einzeldenkmal (gern. § 3 (2) NDSchG) grundrißscharf
eingetragen ist, sind Gruppen baulicher Anlagen (gern. § 3 (3) NDSchG) parzellenbezo-
gen angegeben. „Sprechende“ Farben unterscheiden denkmalwerte Grünanlagen
(grün) und Gewässer (blau). Ein Gitternetz soll in Verbindung mit dem angefügten
Register das Auffinden der Baudenkmale erleichtern. Ihre Würdigung und Darstellung
in der Denkmaltopographie gibt die Einschätzung der Denkmalfachbehörde wieder.
Schwach rot angelegte Flächen kennzeichnen denkmalpflegerische Interessenberei-
che. Darunter sind z.B. historische Ortskerne oder wichtige Ortserweiterungen zu
verstehen, an deren Strukturen (Straßen, Parzellen, Bausubstanz u.ä.) Ortsgeschichte
und -entwicklung bis in die Gegenwart ablesbar werden, obwohl die vorhandenen
baulichen Anlagen selbst nicht oder nur zum Teil als Baudenkmale im Sinne des
NDSchG gelten können. Um der besonderen Situation solcher Bereiche Rechnung zu
tragen, sollten deshalb denkmalpflegerische Begleitmaßnahmen erwogen werden, die
der Initiative der Gemeinden anheim gegeben sind. Hierzu zählen Gestaltungssatzun-
gen und besondere Festlegungen in Bebauungsplänen.

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