Ebenfalls gleich hinter dem ehemaligen Stadt-
tor, jedoch auf der Amtshofseite und der Amts-
freiheit zugehörig, liegt das Anwesen Amtsfrei-
heit 12, das zur Amtsverwaltung gehörte und
das Haus des Gerichtsschreibers war. Dieser,
ein ausgebildeter Jurist, war dem Amtmann zur
Seite gestellt und übte die Gerichtsbarkeit im
Amte aus, soweit diese nicht in die Zuständig-
keit des Stadtgerichts fiel, das als Untergericht
jedoch nur in Zivilsachen und den die Moringer
Bürger betreffenden Angelegenheiten tätig wer-
den konnte. Das keine 100 m vom Amtshof
entfernte Amtsschreiberwohnhaus ist ein
schlichter verbreiterter Fachwerkbau, der in der
2. Hälfte des 18.Jh. erbaut wurde.
Auch der Westen der Stadt war seinerzeit beim
großen Brand von 1734 zum großen Teil ver-
schont geblieben. Allerdings fiel nur wenig
später im Jahr 1747 auch in der Neuen Straße
eine größere Anzahl von Gebäuden einem
erneuten Feuer zum Opfer, so dass auch diese
Straße nunmehr in die Neuanlage der Stadt ein-
bezogen werden konnte. Gleichwohl blieben
auch in diesem Stadtbereich einige wenige
Häuser aus der Zeit vor der Umgestaltung
erhalten. In der Neuen Straße ist es das Haus
Neue Straße 9, das sich mit seiner Ge-
schossvorkragung und Abzimmerung - das
Obergeschoss kragt über gerundeten Balken-
köpfen und Füllhölzern vor und besitzt
Fußbänder in der Brüstungszone - von den
vollkommen schmucklosen und vorkragungs-
losen Wohnhäusern des Wiederaufbaues nach
dem Brande absetzt und der 2. Hälfte des 17.
Jh. entstammen wird, einer Erbauungszeit, die
auch für das unweit gelegene Haus Brauhof 1
(mit Geschossvorkragung über gerundeten,
kannelierten Balkenköpfen und profilierten
Füllhölzern) anzusetzen ist.
Lange Straße
Die bedeutendste Veränderung, die Moringen
nach dem großen Stadtbrand in städtebauli-
cher Hinsicht erfuhr, war die Anlage der Langen
Straße. Diese geradlinige etwa 500 m lange
neue Hauptachse, die aus der Verlängerung
der ehemaligen Burg- und Büchenstraße um
mehr als das Doppelte nach Norden hin über
den alten Befestigungsring hinaus entstand,
gab der Stadtanlage nunmehr eine nord-
südliche Ausrichtung. Vor dem weit hinaus
geschobenen Stadttor am Nordende der
Langen Straße, dem neuen Einbecker Tor,
vereinigte sich nun der von Northeim, Einbeck
und Fredelsloh kommende Fernverkehr, um
durch den künstlerisch gestalteten Auftakt
eines hohen Torbogens, dem zu beiden Seiten
Torhäuser angebunden waren, in gerader Linie
über eine einheitlich gestaltete Straßenachse
bis vor das Tor des Amtshofs geführt zu wer-
den und erst dort zum südlichen Stadttor
seitlich abzubiegen. Mit dem Abbruch des
Einbecker Tors 1865 beseitigte die Stadt nicht
nur ein Verkehrshindernis, sondern leider zu-
gleich auch einen ihrer bemerkenswertesten
Kunstbauten, in welchem die Wiederaufbau-
planung der dreißiger Jahre des 18.Jh. ihren für
die städtebaulichen Vorstellungen der Barock-
zeit besonders typischen Ausdruck fand.
Kirchstraße 4, ehern. Rathaus, 1596/97
An der Kirche, Straßenansicht mit Blick auf den Rückgiebel des ehern. Rathauses, rechts die Wohnhäuser
An der Kirche 2, 4, 6 ff
155
tor, jedoch auf der Amtshofseite und der Amts-
freiheit zugehörig, liegt das Anwesen Amtsfrei-
heit 12, das zur Amtsverwaltung gehörte und
das Haus des Gerichtsschreibers war. Dieser,
ein ausgebildeter Jurist, war dem Amtmann zur
Seite gestellt und übte die Gerichtsbarkeit im
Amte aus, soweit diese nicht in die Zuständig-
keit des Stadtgerichts fiel, das als Untergericht
jedoch nur in Zivilsachen und den die Moringer
Bürger betreffenden Angelegenheiten tätig wer-
den konnte. Das keine 100 m vom Amtshof
entfernte Amtsschreiberwohnhaus ist ein
schlichter verbreiterter Fachwerkbau, der in der
2. Hälfte des 18.Jh. erbaut wurde.
Auch der Westen der Stadt war seinerzeit beim
großen Brand von 1734 zum großen Teil ver-
schont geblieben. Allerdings fiel nur wenig
später im Jahr 1747 auch in der Neuen Straße
eine größere Anzahl von Gebäuden einem
erneuten Feuer zum Opfer, so dass auch diese
Straße nunmehr in die Neuanlage der Stadt ein-
bezogen werden konnte. Gleichwohl blieben
auch in diesem Stadtbereich einige wenige
Häuser aus der Zeit vor der Umgestaltung
erhalten. In der Neuen Straße ist es das Haus
Neue Straße 9, das sich mit seiner Ge-
schossvorkragung und Abzimmerung - das
Obergeschoss kragt über gerundeten Balken-
köpfen und Füllhölzern vor und besitzt
Fußbänder in der Brüstungszone - von den
vollkommen schmucklosen und vorkragungs-
losen Wohnhäusern des Wiederaufbaues nach
dem Brande absetzt und der 2. Hälfte des 17.
Jh. entstammen wird, einer Erbauungszeit, die
auch für das unweit gelegene Haus Brauhof 1
(mit Geschossvorkragung über gerundeten,
kannelierten Balkenköpfen und profilierten
Füllhölzern) anzusetzen ist.
Lange Straße
Die bedeutendste Veränderung, die Moringen
nach dem großen Stadtbrand in städtebauli-
cher Hinsicht erfuhr, war die Anlage der Langen
Straße. Diese geradlinige etwa 500 m lange
neue Hauptachse, die aus der Verlängerung
der ehemaligen Burg- und Büchenstraße um
mehr als das Doppelte nach Norden hin über
den alten Befestigungsring hinaus entstand,
gab der Stadtanlage nunmehr eine nord-
südliche Ausrichtung. Vor dem weit hinaus
geschobenen Stadttor am Nordende der
Langen Straße, dem neuen Einbecker Tor,
vereinigte sich nun der von Northeim, Einbeck
und Fredelsloh kommende Fernverkehr, um
durch den künstlerisch gestalteten Auftakt
eines hohen Torbogens, dem zu beiden Seiten
Torhäuser angebunden waren, in gerader Linie
über eine einheitlich gestaltete Straßenachse
bis vor das Tor des Amtshofs geführt zu wer-
den und erst dort zum südlichen Stadttor
seitlich abzubiegen. Mit dem Abbruch des
Einbecker Tors 1865 beseitigte die Stadt nicht
nur ein Verkehrshindernis, sondern leider zu-
gleich auch einen ihrer bemerkenswertesten
Kunstbauten, in welchem die Wiederaufbau-
planung der dreißiger Jahre des 18.Jh. ihren für
die städtebaulichen Vorstellungen der Barock-
zeit besonders typischen Ausdruck fand.
Kirchstraße 4, ehern. Rathaus, 1596/97
An der Kirche, Straßenansicht mit Blick auf den Rückgiebel des ehern. Rathauses, rechts die Wohnhäuser
An der Kirche 2, 4, 6 ff
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