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Kämmerer, Christian [Hrsg.]; Lufen, Peter Ferdinand [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 7,1): Landkreis Northeim: Südlicher Teil mit den Städten Hardegsen, Moringen, Northeim und Uslar, den Flecken Bodenfelde und Nörten-Hardenberg, der Gemeinde Katlenburg-Lindau und dem Gemeindefreien Gebiet Solling — Braunschweig, 2002

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https://doi.org/10.11588/diglit.44420#0261
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Auf den ersten Blick fügen sich die straßen-
raumbegrenzenden Bauten auf der Südseite
harmonisch in das Gesamtbild der Neustadt
ein. Eingriffe in die Bausubstanz erfolgten in den
achtziger Jahren, als im Rahmen der Altstadt-
sanierung zahlreiche rückwärtige Traufseiten
durch Anbauten und Dachaufbauten verändert
wurden.
Einen besonderen Akzent im Straßenbild setzt
der symmetrisch aufgebaute achtachsige
Fachwerkbau Nr. 52, erbaut 1719 durch Bür-
germeister Johann Frost. Auf niedrigen Putz-
sockel gestellt, schließt der doppelgeschos-
sige, stockwerkweise abgezimmerte Bau mit
einem aus der Bauzeit des Hauses stam-
menden Zwerchhaus ab.

Stadtbefestigung
Zu den konstitutiven Elementen der mittelalter-
lichen Stadtsilhouette gehören die kleinteiligen,
dicht gestellten Bürgerhäuser, der exponiert
gelegene, stadtbildbeherrschende Sakralbau,
der maßstabgebend, weithin sichtbar den
Mittelpunkt der Stadt anzeigt, und der
mehrgliedrige wehrhafte Befestigungsring, der
den kompakten Altstadtkern umschließt,
sichert und ihn zugleich vom nahezu unbebau-
ten Landschaftsraum trennt. Anschaulich wer-
den diese allgemeingültigen Stadtraumprinzi-
pien für Northeim in dem Merianstich um 1650
und in einem etwa 30 Jahre später gefertigten
Kupferstich eines Hofkalenders, die in paradig-
matischer Weise die räumliche Einbindung des
mauerumwehrten Altstadtkerns im 17.Jh. zur
Anschauung bringen.
Stadtmauer und Wallanlage
Eng verknüpft sind die Anfänge des
Stadtmauerbaues mit der Stadtwerdung
Northeims. Noch 1241 als villa bezeichnet, ver-
leiht im Jahre 1252 Herzog Otto Puer von
Braunschweig dem zu jener Zeit wohl noch
unbefestigten Siedlungsplatz städtische
Freiheiten und Rechte. Nur allmählich vollzog
sich die Entwicklung vom präurbanen Sied-
lungsplatz zur Stadt und wurde schließlich
1266 mit der Verleihung des Göttinger
Stadtrechtes durch die Herzöge Albrecht und
Johann von Braunschweig an die burgenses de
Northern abgeschlossen.
Der nach 1252 begonnene Stadtmauerbau
konnte nach über fünfzigjähriger Bauzeit 1305
abgeschlossen werden. Als Baumaterial griff
man offenbar auf den im Umkreis der Stadt
anstehenden Muschelkalk von Wieter und
Sultmer zurück, während der Buntsandstein
wohl von Fachberg und Hagenberg stammt.
Der ursprünglich etwa 1750 m lange und ca. 9
m hohe Stadtmauerring umschließt eine annäh-
ernd ellipsenförmige Grundfläche von 21,8 ha.
Drei Stadttore stellten eine Verbindung zum
städtischen Umland her, die in den Schrift-
quellen vor 1300 genannt an den Schnittstellen
der frühmittelalterlichen Handelsstraßen lagen:
das Untere Tor oder Mühlentor (valva molendi-
ni, molendor) im Norden, das Höckelheimer Tor
im Westen und das Obere Tor (overes dor) im


Neustadt 48, stockwerkweise abgezimmerter Traufenbau des 19.Jh.

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