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Kämmerer, Christian [Editor]; Lufen, Peter Ferdinand [Editor]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 7,1): Landkreis Northeim: Südlicher Teil mit den Städten Hardegsen, Moringen, Northeim und Uslar, den Flecken Bodenfelde und Nörten-Hardenberg, der Gemeinde Katlenburg-Lindau und dem Gemeindefreien Gebiet Solling — Braunschweig, 2002

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44420#0327
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(1668) und Graftstraße 4, die gemeinsam mit
dem Rathaus den Eingangsbereich zu
Graftstraße und Graftplatz städtebaulich prä-
gen. Beide Häuser geben ein typisches und
anschauliches Bild von der Gestalt des Bürger-
hauses in Uslar in den Jahrzehnten des
Wiederaufbaus nach dem Dreißigjährigen Krieg
und um 1700. Das straßenbildwirksame, fünf-
fach am Giebel vorkragende Eckhaus Graft-
straße 2 besitzt durch die reiche Anwendung
von Fußbändern in den Brüstungszonen aller
Geschosse ein lebhaft gegliedertes Fassaden-
bild bei zugleich relativ schlichten Ge-
schossvorkragungen über kannelierten Balken-
köpfen und profilierten Füllhölzern. Erheblich
reicheren Schmuck zeigt dagegen das benach-
barte kleinere Haus Graftstraße 4. Mit seinen
ornamentalen Details, den Füllhölzern, die mit
einem reichen Blattfries geschmückt sind, einer
Schwelle mit Eierstabprofil und den mit
Beschlagwerk ornamentierten Ständern zu bei-
den Seiten der Haustür (z.T. erneuert und
ergänzt, Erdgeschoss insgesamt verändert)
zeigt es enge Verwandtschaft zu dem Hause
Pastorenstraße 1, das auf das Jahr 1656 datiert
ist und zweifellos vom selben Zimmermeister
errichtet wurde.
Zu den größeren Anwesen älterer Zeit in Uslar
zählt das Haus Graftstraße 12, das ebenfalls im
letzten Drittel des 17.Jh. entstanden sein wird.
Seine breite dreigeschossige Fachwerkfassade
mit Geschossvorkragungen über gerundeten
Balkenköpfen und Füllhölzern weist die typi-
schen Abzimmerungsformen der Häuser auf,
die aus dieser Zeit in der Stadt erhalten sind.
Die gleichgestaltete Erweiterung des Hauses
mit der Durchfahrt zum Hof wurde wohl erst
1748 hinzugefügt. Das weiträumige Grund-
stück, dem es zugehört, und das sich in seinem
Zuschnitt deutlich von seiner Nachbarschaft
abhebt, gelangte im 15.Jh. in den Besitz des
Burgmannsgeschlechts von Wintzingerode.
Dieses besaß ursprünglich den alten, ehe-
mals südlich der Johanniskirche gelegenen
Burgsattelhof, den es jedoch 1479 an den
Herzog Wilhelm d. J. hatte abtreten müssen,
um dafür zum Ausgleich das Grundstück an der
Graftstraße zu erhalten. Im 18.Jh. war das
Haus, das die königliche Kammer für die
Zwecke der Amtsverwaltung ankaufte, Amts-
schreiberwohnung und bis zur Auflösung des
Amtsgerichts im Besitz der Justizverwaltung.
Auf seinem rückwärtigen Grundstück schließt
sich als Teil des ehemaligen Wirtschaftsbetriebs
des Hofes eine Anzahl von Nebengebäuden an,
hinter denen sich ein weiträumiger Garten
erstreckt.
Die übrige Bebauung der Graftstraße
entstammt zwar teilweise ebenfalls noch dem
17. und 18.Jh., ist jedoch meist stärker verän-
dert überkommen. Im Kern wohl auch noch
Wohnhäuser des 17.Jh. sind die vermutlich als
bauliche Einheit errichteten Häuser Graftstraße
3 und 5, die ihre Eigenart allerdings heute hin-
ter Putz und Fassadenverkleidungen verber-
gen. Das Nachbargrundstück zum Rathaus hin
schließt ein Fachwerkwohnhaus aus dem Ende
des 19.Jh., dessen Straßenfassade in einer für
den Fachwerkbau der achtziger Jahre typi-
schen Gestalt durch Andreaskreuze in einzel-

Graftstraße 2, Eckhaus zur Kurzen Straße gegenüber dem Rathaus, 1668


Graftstraße 12, Wohnhaus, letztes Drittel 17. Jh.


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