baumeister Justus Heinrich Müller aus
Göttingen, Pläne für den Wiederaufbau zu
entwerfen, zu denen 1820 auch Hofbaumeister
Laves in einem Gutachten im Wesentlichen
zustimmend Stellung nahm. Mit dem
anschließenden Wiederaufbau verband man in
einer bescheidenen, den Verhältnissen einer
kleinen Landstadt entsprechenden Form neben
einer Regulierung der Grundstücksparzellen
und der Anlage schmaler Feuergassen auch die
Aufweitung des mittelalterlichen Straßenprofils
an Teilen von Mühlen-, Brau- und Kurzer Straße
sowie die künstlerische Markierung ihres
Kreuzungspunktes durch abgeschrägte Ge-
bäudeecken.
Die nach dem Brand errichtete Bebauung ist in
allen drei Straßen nicht unverändert überkom-
men, gleichwohl hat vor allem die Mühlenstraße
den Charakter des planmäßigen Wiederauf-
baues aus der Zeit des Klassizismus mit ihren
Reihen gleichartiger zweigeschossiger Fach-
werkwohnhäuser, die sich im Wesentlichen nur
durch ihre Breite und vereinzelt hinzugefügte
Zwerchhäuser unterscheiden, noch gut
bewahrt (Mühlenstraße 4-22, Mühlenstraße 19).
Abweichende Gestalt besitzt das ehemalige
Mühlenanwesen am Beginn der Straße, dem
diese ihren Namen verdankt (Mühlenstraße 2).
Der Mühlenstandort der Obermühle am Eintritt
des Mühlengrabens in die Stadt reicht wohl bis
in mittelalterliche Zeit zurück und war ebenso,
wie die Untermühle, ursprünglich herrschaft-
licher Besitz. Die 1819 abgebrannte Mühle
wurde in den Jahren 1820-23 neu erbaut und
gegen Ende des 19.Jh. erneut verändert. Im
Gegensatz zur benachbarten geschlossenen
Bebauung ist das Wohnhaus der Mühlen-
anlage ein selbständiger Fachwerkbaukörper,
der mit seinem Giebel zur Straße weist,
während das rückwärtige Mühlengebäude zu
Ende des 19.Jh. als ein nüchterner Ziegelbau
errichtet wurde. Nach Abriss der Untermühle
beim Mühlentor in den siebziger Jahren des
20.Jh. ist die ehemalige Obermühle heute
einziger noch bestehender Mühlenstandort im
Bereich der Uslarer Altstadt.
Vom großen Brand verschont blieben in der
Mühlenstraße nur wenige Grundstücke an
ihrem Westende. Hier und zweckmäßigerweise
nahe eines einstigen Stadtmauerdurchganges
zur Meinte und den Gemeindewiesen an der
Ahle im Westen der Stadt gelegen, befindet
sich auch das nur ein Jahr vor dem Brand
errichtete ehemalige Hirtenhaus der Stadt, ein
schlichter eingeschossiger Fachwerkbau
(Mühlenstraße 32). Die Grundstücke auf der
Nordseite der Mühlenstraße weisen zur (heute
nicht mehr erhaltenen) Stadtmauer beim
Isertor. Hier in Stadtrandlage an der unmittelbar
die Mauer begleitenden Gasse (Isertorweg)
befanden sich, wie in den mittelalterlichen
Städten üblich, keine Wohnhäuser, sondern in
der Regel Wirtschafts- und Nebengebäude zu
den Bürgeranwesen der Mühlenstraße. Eine in
solcher altstädtischen Situation typische
Baugruppe ist die Abfolge von Fachwerk-
gebäuden auf den Grundstücken Mühlenstraße
4, 6 und 10 bei der Obermühle, erbaut nach
dem Brand von 1819. Die beiden Scheunen
(Mühlenstraße 10, datiert 1820) lassen noch
Lange Straße, Bebauung der nördlichen Straßenseite mit den Häusern Lange Straße 11, 9, 7 ff.
Wiederaufbauplan für die 1819 abgebrannten Gebäude an Mühlen-, Braustraße und Kurzer Straße, 1820.
Nieders. Hauptstaatsarchiv Hannover 22 o/Uslar Ipm
327
Göttingen, Pläne für den Wiederaufbau zu
entwerfen, zu denen 1820 auch Hofbaumeister
Laves in einem Gutachten im Wesentlichen
zustimmend Stellung nahm. Mit dem
anschließenden Wiederaufbau verband man in
einer bescheidenen, den Verhältnissen einer
kleinen Landstadt entsprechenden Form neben
einer Regulierung der Grundstücksparzellen
und der Anlage schmaler Feuergassen auch die
Aufweitung des mittelalterlichen Straßenprofils
an Teilen von Mühlen-, Brau- und Kurzer Straße
sowie die künstlerische Markierung ihres
Kreuzungspunktes durch abgeschrägte Ge-
bäudeecken.
Die nach dem Brand errichtete Bebauung ist in
allen drei Straßen nicht unverändert überkom-
men, gleichwohl hat vor allem die Mühlenstraße
den Charakter des planmäßigen Wiederauf-
baues aus der Zeit des Klassizismus mit ihren
Reihen gleichartiger zweigeschossiger Fach-
werkwohnhäuser, die sich im Wesentlichen nur
durch ihre Breite und vereinzelt hinzugefügte
Zwerchhäuser unterscheiden, noch gut
bewahrt (Mühlenstraße 4-22, Mühlenstraße 19).
Abweichende Gestalt besitzt das ehemalige
Mühlenanwesen am Beginn der Straße, dem
diese ihren Namen verdankt (Mühlenstraße 2).
Der Mühlenstandort der Obermühle am Eintritt
des Mühlengrabens in die Stadt reicht wohl bis
in mittelalterliche Zeit zurück und war ebenso,
wie die Untermühle, ursprünglich herrschaft-
licher Besitz. Die 1819 abgebrannte Mühle
wurde in den Jahren 1820-23 neu erbaut und
gegen Ende des 19.Jh. erneut verändert. Im
Gegensatz zur benachbarten geschlossenen
Bebauung ist das Wohnhaus der Mühlen-
anlage ein selbständiger Fachwerkbaukörper,
der mit seinem Giebel zur Straße weist,
während das rückwärtige Mühlengebäude zu
Ende des 19.Jh. als ein nüchterner Ziegelbau
errichtet wurde. Nach Abriss der Untermühle
beim Mühlentor in den siebziger Jahren des
20.Jh. ist die ehemalige Obermühle heute
einziger noch bestehender Mühlenstandort im
Bereich der Uslarer Altstadt.
Vom großen Brand verschont blieben in der
Mühlenstraße nur wenige Grundstücke an
ihrem Westende. Hier und zweckmäßigerweise
nahe eines einstigen Stadtmauerdurchganges
zur Meinte und den Gemeindewiesen an der
Ahle im Westen der Stadt gelegen, befindet
sich auch das nur ein Jahr vor dem Brand
errichtete ehemalige Hirtenhaus der Stadt, ein
schlichter eingeschossiger Fachwerkbau
(Mühlenstraße 32). Die Grundstücke auf der
Nordseite der Mühlenstraße weisen zur (heute
nicht mehr erhaltenen) Stadtmauer beim
Isertor. Hier in Stadtrandlage an der unmittelbar
die Mauer begleitenden Gasse (Isertorweg)
befanden sich, wie in den mittelalterlichen
Städten üblich, keine Wohnhäuser, sondern in
der Regel Wirtschafts- und Nebengebäude zu
den Bürgeranwesen der Mühlenstraße. Eine in
solcher altstädtischen Situation typische
Baugruppe ist die Abfolge von Fachwerk-
gebäuden auf den Grundstücken Mühlenstraße
4, 6 und 10 bei der Obermühle, erbaut nach
dem Brand von 1819. Die beiden Scheunen
(Mühlenstraße 10, datiert 1820) lassen noch
Lange Straße, Bebauung der nördlichen Straßenseite mit den Häusern Lange Straße 11, 9, 7 ff.
Wiederaufbauplan für die 1819 abgebrannten Gebäude an Mühlen-, Braustraße und Kurzer Straße, 1820.
Nieders. Hauptstaatsarchiv Hannover 22 o/Uslar Ipm
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